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Soll die Kommune Antennenstandorte für Mobilfunkanlagen anbieten?

Entscheidungshilfen für die Verantwortlichen der Gemeinden
von Bernd Rainer Müller

In der Bundesrepublik gibt es derzeit ca. 50 000 Antennenanlagen allein für den Mobilfunk. Und obwohl die bestehenden Funknetze noch gar nicht vollständig ausgebaut sind, kommen schon neue hinzu: Funknetze für Betriebe, ein Netz für Polizei, Feuerwehr etc. und weitere sechs für den UMTS-Mobilfunk. Ein Teil der Anlagen kann zusätzlich an bestehenden Antennen untergebracht werden, trotzdem fehlen Standorte für mindestens 50 000 weitere Sender in den nächsten zwei Jahren. Zur Veranschaulichung: Für Dortmund mit einer Fläche von 270 qkm benötigt jeder Netzbetreiber 100 Antennenstandorte, für einen gleich großen ländlichen Bereich etwa 20.

Die Netzbetreiber zahlen bei einer Vertragsdauer von 20 Jahren Beträge von 100.000 bis 300.000 Mark pro Antennenstandort, Tendenz steigend. Damit lässt sich beispielsweise auf dem privatem Grundstück das Häuschen finanzieren. In der Kommune kann der Kämmerer durch die zentrale Lage vieler städtischer Liegenschaften zusätzliche Einnahmen erzielen, wenn er Mobilfunkunternehmen Grundstücke anbietet.

Das Problem
Doch wenn die Sendeanlage dann in Betrieb geht, beginnen die Probleme. Die Antenne sendet elektromagnetische Strahlung aus und bringt dadurch Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich. Die Bewertung dieser Gefahren ist wissenschaftlich und politisch zwar noch umstritten, doch zunehmend beschreiben Forscher konkrete Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung und Ärzte vor Ort berichten von erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner.

Aufgrund solcher Berichte aus den eigenen Reihen verlangt inzwischen selbst die bisher sehr zurückhaltende Bundesärztekammer vorsorgende Maßnahmen. Der Erkenntnisbedarf über mögliche Folgen erstreckt sich von allgemeinen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Müdigkeit über die Wirkungen auf besonders sensible Menschen bis hin zu den spezifischen Folgen für Kinder, die Mobilfunktechnik nutzen. Bisherige Erfahrungen belegen, dass mehrere Anwohner im Umkreis von bis zu 250 Meter um eine Sendeanlage über verschiedene gesundheitliche Beschwerden klagen, nachdem der Sendebetrieb begonnen hat.

Widerstand
Trotz des anhaltenden Handy-Booms schließen sich immer mehr Menschen in Bürgerinitiativen zusammen. Derzeit gibt es etwa 500 - mit bundesweit steigender Tendenz. Besonders stark sind sie in den südlichen Bundesländern vertreten, doch ihre Ausbreitung nach Norden hat schon begonnen.

Die Bürgerinitiativen wenden sich an Umweltverbände wie den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) oder bilden eigene Zusammenschlüsse. Es entstehen schnell effektiv arbeitende Gruppen, die durch entsprechende Forderungen und Aktivitäten die politisch Verantwortlichen innerhalb kurzer Zeit in Zugzwang geraten lassen. Dadurch konnten sie bereits eine beachtliche Zahl von Standorten verhindern oder verändern.

Wie sollen kommunale Verwaltungen und Bürgervertretungen, die nicht nur wirtschaftliche Interessen vertreten, sondern auch den Bürgern nahe stehen wollen, angesichts dieser Widerstände ihre Verantwortung als Entscheidungsträger wahrnehmen und eine nachvollziehbare Entscheidung treffen? Wie kann das Gebot des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, möglichst große Vorsorge zu gewährleisten?

Dass es ausgesprochen schwierig ist, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, wird durch folgendes Beispiel deutlich: Die Strahlungsbelastung, die von einer Sendeanlage auf dem Dach eines Kindergartens ausgeht, ist für die dort spielenden Kinder meist kleiner, als wenn die gleiche Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft errichtet wird. Bürger und Politiker können derzeit aber nur Einfluss auf den Standort "Kindergarten" nehmen, beim "Privathaus" haben sie hingegen kaum eine Chance, Einsprüche geltend zu machen.

Die Informationslage
Die Situation wird durch den Mangel an verlässlichen Informationen erschwert, da im Zusammenhang mit Sendeanlagen weitgehend neue und unbekannte Sachverhalte auftreten.

Um die betroffenen Menschen vor Ort einzubeziehen, sollten über ausführliche Pressedarstellungen oder Gemeindeversammlungen mit kundigen Referenten frühzeitig Informationen zu jeder Einzelanlage vermittelt werden. Auf die Fragen und Belange der Bürgerinnen und Bürger ist dabei besonders einzugehen. Ihnen geht es vor allem um die gesundheitlichen Folgen der auf Dauer strahlenden Anlagen.

Für jede Anlage - sei es eine Amateurfunkstation oder ein Mobilfunksender - gilt außerdem das Umweltinformationsgesetz. Daher sollten die Kommunen Messwerte zu den elektromagnetischen Feldern des Senders und über die zu berücksichtigenden Sicherheitsabständen einfordern. Auskunftspflichtig ist nicht das Mobilfunkunternehmen, sondern die zuständige Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie das Bundesamt für Strahlenschutz.

Wohnen Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage, haben sie das Recht zu erfahren, wie hoch die Belastung an ihrem Hauptaufenthaltsort im ungünstigsten Fall werden kann. Zweckmäßigerweise sind dabei Schlaf- und Kinderzimmer zu untersuchen, da hier Aufenthalte über lange Zeit stattfinden und die Erholungsfunktion gesichert sein muss. Falls der zuständigen Behörde entsprechende Messwerte nicht vorliegen, sollten die Anwohner zusätzliche Berechnungen oder Messungen verlangen.

Eine Grundlage für die Bewertung der Messergebnisse kann der BUND-Hintergrund "Elektromagnetische Felder" sein, da wichtige wissenschaftliche Basisinformationen immer noch fehlen und die Mobilfunkunternehmen mit Informationen zu Problemen, die mit bestehenden Anlagen existieren, sehr zurückhaltend sind.

Steuerungsmöglichkeiten
In der Praxis sind politische und rechtliche Auseinandersetzungen um Antennenstandorte und Strahlungsbelastungen an der Tagesordnung. Gemeindevertreter können politisch und planungsrechtlich Einfluss nehmen, indem sie auf die Einrichtung von Schutzbereichen bestehen. Diese sollten Flächen mit sensiblen Nutzungen wie Kindergärten, Altenheime oder Wohnungen einschließen. Die Abstände von Sendeanlagen zu den Schutzzonen sollten mindestens 250 Meter betragen. Auch auf das Gebot, Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten, ist immer wieder hinzuweisen. Durch die große Zahl der geplanten Anlagen kann es sonst zu erheblichen Schäden kommen.

Um Handlungsoptionen für den Fall neuer Erkenntnisse offen zu halten, sollten mit den Betreibern entsprechende Vertragsergänzungen vereinbart werden. Deren Ziel könnte z.B. sein, im späteren Konfliktfall nicht allein auf eine langwierige gerichtliche Entscheidung mit Unwägbarkeiten und hohem Kosten- und Zeitaufwand zu setzen, sondern einen neutralen Gutachter einzubeziehen.

Entscheidungshilfen
Wenn die Kommune einen Vertrag mit Mobilfunkunternehmen über die Nutzung von städtischen Liegenschaften abschließen will und Sendeanlagen zu genehmigen sind, sollte ein verbindliches Vorgehen auf planungsrechtlicher Grundlage festgelegt werden. Dafür können die folgenden Fragen den Bewertungsmaßstab liefern:

Berücksichtigen die Funknetzpläne, die von den verschiedenen Betreibern vorgelegt werden, geltende Landschafts-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne? Orientieren sich die Standorte an der vorhandenen Infrastruktur und erfüllen sie die Vorgabe, dass Anlagen vorrangig in Gewerbegebieten zu errichten sind? Beachten die Vorhaben der Unternehmen hinsichtlich Bodenversiegelung, Zufahrtswegen und Masthöhen das Kriterium, Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren?

Sind Schutzzonen für Wohngebiete, Kindergärten, Altenheime, Schulen, Kliniken, Erholungsheime und Einrichtungen für Elektrosensible sichergestellt? Akzeptiert das Unternehmen bei Streitigkeiten neutrale Gutachter, statt auf langwierige Gerichtsverfahren zu setzen? Lässt die Vertragsgestaltung eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsbeendigung zu, falls Probleme auftreten?

Berücksichtigt die Standortplanung Aspekte des Denkmalschutzes ebenso wie Fragen des Umweltschutzes? Werden beispielsweise bedrohte Tiere wie Fledermäuse und Eulen durch die Sendeanlage (z.B. Lärm bei Installation, Wartung, Betrieb) gefährdet oder vertrieben? Wird die Antenneninstallation außer mit Juristen und Architekten auch im Umweltbeirat erörtert?

Über solche planungsrechtliche Fragen hinaus sollten aber auch grundsätzliche Überlegungen in die Entscheidung der Verantwortlichen einfließen:

Wie notwendig sind zusätzliche Geldquellen für kommunale Aufgaben in Zeiten zurückgehender Einnahmen? Werden mit den Geldern dringende Aufgaben finanziert, die sonst nicht erfüllt werden können oder dienen sie lediglich der Aufstockung des laufenden Haushalts? Wie hoch kann der immaterielle Schaden für die Kommune im Vergleich zum materiellen Gewinn sein?

Ist die Gemeinde bereit, frühzeitig den Kontakt mit den betroffenen Grundstücksnachbarn zu suchen? Welche zusätzlichen Belastungen haben die Bürger in der Umgebung der geplanten Anlage durch elektromagnetische Felder zu erwarten? Wie steht die Kommune zum wissenschaftlichen Streit über die gesundheitlichen Auswirkungen der Sendetechnik?

Fazit
Die ungesteuerte Entwicklung bei der Installation von neuen Sendeanlagen für den Mobilfunk führt zu einem erheblichen Konfliktpotential in der Kommune. Die Vorhaben der Unternehmenstoßen auf Widerstand in der Bevölkerung und verursachen Kosten und Zeitaufwand in der Verwaltung. Die zunehmenden gesundheitlichen Beschwerden und die unzureichende Beteiligung der Bürger im gesamten Verfahren verlangen bessere Informations-, Planungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, um die resultierenden Auseinandersetzungen zu begrenzen. Entscheidungen sollten daher sorgfältig abgewogen und transparent gemacht werden und auf vielseitigen Informationsquellen beruhen.

Der Autor ist Vertreter der Umweltverbände in der Deutschen Elektrotechnischen Kommission, die sich mit dem Schutz vor elektromagnetischer Strahlung befasst.
Weitere Informationen zum Thema:

Der BUND-Hintergrund 'Elektromagnetische Felder' (35 S.) ist für 5.- DM erhältlich bei: BUNDladen, Am Köllnischen Park Nr.1, D-10179 Berlin; Tel.: (030) 275 864 0; Fax: (030) 275 864 40.

Auskunft zu weiteren Fragen erteilt:
Bernd Rainer Müller
Ingenieurbüro für Arbeitsschutz und Messtechnik
Am Greimberg 17 a
32791 Lage
Fax 05232 64297
e-mail: messtechnikt-online.de


Dieser Artikel wurde 475 mal gelesen und am 19.4.2007 zuletzt geändert.
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