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Biscaya - Maiswurzelbohrer: Mit dem neuen Gift gegen den Maiswurzelbohrer?

13.08.2007
Mit neuen Giften gegen den Maiswurzelbohrer?
10.August 2007
Der Maiswurzelbohrer soll jetzt (bei günstiger Witterung) auf der badischen Rheinseite mit Insektiziden bekämpft werden. Das ins Gespräch gebrachte Insektengift Biscaya, das auch mit dem Hubschrauber versprüht werden soll, sorgt beim BUND allerdings für Bedenken.

Es ist schon erstaunlich, dass Biscaya in einem Notverfahren am 31.7.2007 erst für den Einsatz gegen den Maiswurzelbohrer zugelassen wurde. Es gibt ein Verbot des menschlichen Verzehrs bei drei Spritzungen.

Der BUND bleibt bei seiner Forderung den Schädling mit Fruchtfolgen zu bekämpfen. Der bisherige Maisanbau hat bereits im Grundwasser am Oberrhein seine deutlichen chemischen Spuren hinterlassen.

Evtl. wäre sogar kostengünstiger den (in diesem Jahr weit entwickelten) Mais in der betroffenen Region vorzeitig zu ernten, in Biogasanlagen zu verwerten und die Landwirte zu entschädigen. Ernte, Transport und Verwertung müssten dann natürlich unter besonderen Sicherheitsbedingungen abgewickelt wären um den Schädling nicht zu verbreiten. Diese ungiftige Alternative sollte zumindest ernsthaft geprüft werden.

Bei allen Bekämpfungsmassnahmen muss der Schutz von Mensch, Natur und Grundwasser im Vordergrund stehen.

Axel Mayer / BUND Regionalverband
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Insektizid Biscaya: Ein Kommentar H.-D.Stürmer
(Dipl.-Chemiker, Leiter des Freiburger Institut für Umweltchemie):

Biscaya ist ein absolutes Notmittel, obwohl angeblich Bienenungiftig (B4), weil potentiell humantoxisch:
ACHTUNG: Heterocyclischer Halogenaromat !! Abbau und Metabolisierung unklar !
Nichtkompetitive Eigenschaften bei Enzymaktivitäten nach Formel anzunehmen!
Allergisierung bei Anwendern wahrscheinlich ! Zitatende
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Mehr Infos zu Biscaya vom Bundesamt für Verbaucherschutz
Zulassungsnummer 5918-00
Zulassungsinhaber Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende 31. Dezember 2016
Wirkungsbereich Insektizid
Wirkstoffgehalt 240 g/l Thiacloprid

Formulierung Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Kennzeichnung nach GefStoffV R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Kennzeichnung nach PflSchMV SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Anwendungsbestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN370: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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hier: mehr Infos


Dieser Artikel wurde 855 mal gelesen und am 10.11.2007 zuletzt geändert.
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