07.09.2009
Polizeieinsatz & Maiswurzelbohrer: Gefährliche „Cannabis Ernte“ im Maisfeld
7. Sept. 2009
Die Geschichte der Bekämpfung des Maiswurzelbohrers wird immer mehr zu einer Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Nachdem die Bekämpfung im letzten Jahr ein massives Bienensterben am Oberrhein ausgelöst hatte, zeigt jetzt ein Vorfall im Landkreis Emmendingen die Probleme der Giftstrategie.

Demo gegen Gifteinsatz (Maiswurzelbohrer) im Elsass
Bei einer „Cannabis-Ernte“ in einem Maisfeld im Landkreis Emmendingen (der Landkreis ist Maiswurzelbohrer-Befallsgebiet) zeigten die vier eingesetzten Polizisten deutliche allergische Reaktionen. Der Pressesprecher der Emmendinger Polizei berichtete in TV Südbaden von Hautrötungen an den unbedeckten Körperteilen der Polizisten, von Schwellungen, Augenbrennen und Kopfschmerzen. Zukünftige „Ernteeinsätze“ sollen jetzt mit Schutzkleidung erfolgen.
Die Aussage des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, dies alles hätte natürlich nichts mit dem eingesetzten Gift sondern mit den scharfkantigen Maisblättern zu tun, ist sehr erstaunlich. Es erklärt weder das Augenbrennen noch das Kopfweh. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ist ja auch für den Verbraucherschutz zuständig. Es hätte einfach mal beim Bundesamt für Verbaucherschutz nachschauen sollen. Dort steht im Merkblatt für das Gift Biscaya: „Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Biscaya ist sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Es ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken und es gibt einenVerdacht auf krebserzeugende Wirkung.“
Die Bienenvergiftung im letzten Jahr, das Fischsterben bei der Bekämpfung im Elsass, die allergischen Reaktionen der Polizisten bei der „Cannabis-Ernte“ im Maisfeld... sie machen deutlich, wie verfehlt die Giftstrategie bei der Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ist und was alltäglich auf unseren Feldern geschieht. Der BUND bleibt bei seiner Forderung, den Schädling mit Fruchtfolgen zu bekämpfen, wie dies in der Schweiz erfolgreiche, landwirtschaftliche Praxis ist.
Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer
Quelle: TV-Südbaden Video
Mehr Infos zu Biscaya:
Insektizid Biscaya: Ein Kommentar H.-D.Stürmer (Dipl.-Chemiker, Leiter des Freiburger Institut für Umweltchemie):
"Biscaya ist ein absolutes Notmittel, obwohl angeblich Bienenungiftig (B4), weil potentiell humantoxisch:
ACHTUNG: Heterocyclischer Halogenaromat !! Abbau und Metabolisierung unklar !
Nichtkompetitive Eigenschaften bei Enzymaktivitäten nach Formel anzunehmen!
Allergisierung bei Anwendern wahrscheinlich!" Zitatende
Mehr Infos zu Biscaya vom Bundesamt für Verbaucherschutz
Zulassungsnummer 5918-00
Zulassungsinhaber Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende 31. Dezember 2016
Wirkungsbereich Insektizid
Wirkstoffgehalt 240 g/l Thiacloprid
Formulierung Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Kennzeichnung nach PflSchMV SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Anwendungsbestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN370: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
hier: mehr Infos