Genverunreinigtes Mais Saatgut wird zurückgeholt oder vernichtet
25.05.1999
Vorbildliches und konsequentes Vorgehen der Schweizer Behörden
Der durch den BUND aufgezeigte Skandal um genverunreinigtes Maissaatgut betrifft auch das europäische Ausland. Angeregt durch die Anzeige des BUND Regionalverbandes beim Freiburger Wirtschaftskontrolldienst hatte auch der Basler Appell gegen Gentechnologie die Schweizer Behörden informiert und eigene Untersuchungen in Auftrag gegeben.
Im Gegensatz zu den Behörden in Baden Württemberg und Deutschland haben jetzt die Schweizer Behörden schnell und konsequent gehandelt. Eine große Saatgutrückholaktion für die Sorten Ulla und Benicia wurde angeordnet. Die Schweizer Importfirma Eric Schweizer Samen AG rechnet damit, daß ein Drittel bis zur Hälfte des verkauften Samens zurückkommt.
Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft hat ein Handelsverbot und die Vernichtung des bereits ausgesäten verunreinigten Saatgutes angeordnet. Nach Angaben von Schweizer Medien müssen jetzt auf ca. 200 bis 300 Hektar die genverunreinigten Jungpflanzen zerstört werden.
Die Schweiz zeigt, leider im Gegensatz zu Deutschland, daß es durchaus möglich ist die Interessen der VerbraucherInnen durchzusetzen und Geseztesverstößen auch von großen Saatgutfirmen einen Riegel vorzuschieben.
Der jetzt bekanntgewordenen Skandal, der die toxische Wirkung von Genmaispollen auf Schmetterlingslarven zeigt, daß ein konsequentes Behördenhandeln und ein Vorgehen wie in der Schweiz auch bei uns angezeigt wäre. Hier fehlt den verantwortlichen Ministern aber scheinbar bisher der Mut. Entschädigungen für Rückhol- und Vernichtungsaktionen müssen von den verantwortlichen Saatgutproduzenten getragen werden. Der Schaden darf nach Ansicht des BUND nicht an den Bauern hängenbleiben.
Dieser Artikel wurde 374 mal gelesen und am 15.1.2007 zuletzt geändert.
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