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Atommüll Schweiz - IRGEND (WO?) HIN ? Sachplan Geologisches Tiefenlager:

18.04.2007
An die Medien in Deutschland und der Schweiz

bis zum 20.04.2007 ist es möglich in Bern eine Stellungnahme zum „Sachplan Geologisches Tiefenlager“ abzugeben. Wir senden Ihnen unsere Kurzstellungnahme zu diesem wichtigen Thema, mit der Bitte um journalistische Verwertung. Wir bedanken uns beim BUND Regionalverband Hochrhein, der den wichtigen Anhang zu unserer Stellungnahme erstellt hat.

Mehr Infos - Atommüll Schweiz:
Mehr Infos: Atomkraft Schweiz
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An das
Bundesamt für Energie BFE
CH 3003 Bern
18.04.07

Sachplan Geologisches Tiefenlager / Einige kurze Anmerkungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bis zum 20.04.2007 ist es möglich eine Stellungnahme zum „Sachplan Geologisches Tiefenlager“ abzugeben. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit.

Wir wollen uns mit diesem Schreiben auf einige wenige Aspekte beschränken und beginnen mit einer nur vermeintlich schlichten Frage.

Was tun, wenn die Badewanne überläuft? Beginnen Sie zuerst mit dem Aufwischen oder schließen Sie sofort den Wasserhahn für das zulaufende Wasser? Vermutlich stoppen Sie als erstes den Zulauf in die Wanne. Auf das Atommüllproblem übertragen heißt das, dass zuerst damit begonnen werden sollte, die Produktion von Atommüll zu beenden. In der Schweiz aber wird zur Zeit intensiv diskutiert neue, zusätzliche Wasserhähne an der überlaufenden Wanne zu befestigen. Es sollen neue, größere AKW gebaut, und damit noch mehr Atommüll produziert werden. Um Akzeptanz für alte und neue AKW in der Schweiz und Europa zu schaffen, braucht es für die Atomlobby auch aus psychologischen Gründen ein Endlager im Herzen Europas.

Aus Akzeptanzgründen haben Ihre Psychologen für dieses Vorhaben vermutlich auch den wohlklingenden, wenig sagenden Begriff „Sachplan Geologisches Tiefenlager“ gefunden. Im Zeitalter von „Entsorgungsparks“und Neusprech klingt das tatsächlich auch besser als beispielsweise ein ehrliches „Sachplan Tiefenlager Atommüll“.

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Hilfe des Sachplanes tatsächlich und ernsthaft Alternativen zum ungeeigneten Standort Benken am Rheinfall suchen würden. Doch genau dies bezweifeln wir. Wir haben den Eindruck, dass uns nicht nur echte Beteiligung, sondern auch auch Standortalternativen mit dem Sachplan und dem bisherigen Verfahren nur vorgegaukelt werden sollen. Wer die Illusion von Beteiligung hat, wehrt sich weniger gegen gefährliche Projekte in der Nachbarschaft.

Atommüll gehört zu den giftigsten Giften, die wir Menschen produziert haben und er muss mindestens eine Million Jahre sicher gelagert werden. Ein Blick in ein beliebige Nachrichtensendung zeigt, wie Menschen mit Menschen umgehen und dass es zu riskant ist, Atommüll dauerhaft oberirdisch zu lagern. Nach dem Abschalten der AKW und dem „Abklingen“ der Nachzerfallswärme muss tatsächlich das „bestmögliche“ „dauerhafteste“ Lager gefunden werden.

Wer Atommüll produziert, sollte ihn (wenn technisch/geologisch sicher möglich) auch im eigenen Land lagern.

Doch wie ist die geologische Situation der Schweiz, in der die Alpen sich mit wachsenden Rissen und Klüften noch entfalten und in der sowohl Granitscholle als auch Opalinustonschichten im internationalen Vergleich extrem dünn sind?

Wenn es die Nationalstaatsgrenzen nicht gäbe, käme kein Geologe der Welt auf die Idee im viel zu dünnen Opalinuston in Benken oder in der kleinen Kristallinscholle in Böttstein Atommüll zu lagern. Politische Opportunität („passende“ Mehrheiten im Aargau) darf bei der Entscheidung keine Rolle spielen. Wir brauchen ein „gutes“, für eine Million Jahre sicheres Lager. Der beste aller schlechten Standorte der Schweiz kann das Problem nicht lösen.

Der Schweizer Geologe Marcel Burri beschreibt in seinem Buch „Bohren für die Endlagerlösung“ alte Diskussionspapiere der atomenergiefreundlichen US Atomic Energy Commission. Diese hatte die geologischen Bedingungen an ein Endlager für hochradioaktive Stoffe folgendermaßen beschrieben:

  • Mindesttiefe für das Lager 3000 Meter
  • in einer unbewohnte Region
  • ohne hohe Erhebungen (Berge) in der Nähe
  • ohne Verbindungen zwischen den Gesteinsschichten und dem Wassersystem an der Oberfläche
  • Keine komplexen geologischen Strukturen (Falten, Spalten)
  • Keine Erdbebengefahr
  • Gewöhnliches Gestein, das wirtschaftlich bedeutungslos ist

Auch wenn in den USA zwischenzeitlich die realen Anforderungen an ein Endlager an die beschränkten Möglichkeiten dieses großen Landes angepasst wurden, zeigen diese Diskussionsvorschläge doch die Probleme eines möglichen Endlagers in der Schweiz.

Wir warnen an dieser Stelle eindringlich vor den interessengeleiteten Einflußnahme der Atomindustrie. Die Werbefirma Burson Marsteller, die bezahlten „Zuflüsterer“ des Schweizer Nuklearforums, haben es beispielsweise in der Vergangenheit in den USA verstanden, sinnvolle Gesetzgebungsvorschläge zum Klimaschutz zu verhindern. Beim Atommüll muss die Sicherheit und nicht das Geld im Vordergrund stehen.

Nach Abschaltung der AKW muss bei der Auswahl eines atomaren Endlagers (wenn technisch/geologisch sicher möglich (?) in der Schweiz), die europäische Dimension des Problems unbedingt mit betrachtet werden. Ein undichtes Endlager für die giftigsten Gifte der Menschheit, beispielsweise in Benken am Rheinfall, betrifft und bedroht die Menschen in Basel, Breisach, Köln und Rotterdam stärker als die Menschen in Zürich.

In der Schweiz entspringen einige der wichtigsten europäischen Flüsse und Ströme. In den Schulen Ihres schönen Landes wird den Schülern und Schülerinnen erklärt, dass die SchweizerInnen die Hüter der europäischen Quellen seien. Ein Aspekt bei der beinahe unerreichbar schwere Aufgabe zur Errichtung einen Endlagers für Atommüll ist es, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Wir beteiligen uns am Verfahren. Unser Widerstand gegen ungeeignete und gefährliche Standorte, die hauptsächlich der Akzeptanzbeschaffung für neue AKW dienen, wird sich auf Stellungnahmen nicht beschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand
Ilse Weghaupt, Silvia Wagner, Ellen Koppitisch, Roland Burkhard

Geschäftsführung
Axel Mayer

Im Anhang fügen wir noch die Kritikpunkte des BUND Regionalverband Hochrhein bei bei. Wir schließen uns diesen Forderungen an.

  • Die NAGRA darf nicht das alleinige Vorschlagsrecht zur Findung und Bewertung von Endlagerstandorten erhalten.
  • Bewertungskriterien zur Findung von Endlagerstandorten müssen bereits im Sachplan festgelegt werden um Endlagerstandorte verbindlich und gleich bewerten zu können. Nach diesen Bewertungskriterien muss unterschiedslos vorgegangen werden.
  • Alle vorgeschlagenen Standorte sollen in der gleichen Intensität geprüft werden um ein einheitliches Bewertungsmuster zu erhalten.
  • Es dürfen nicht nur einer oder wenige Standorte geprüft werden, sondern es müssen mehrere Standorte zur Auswahl stehen.
  • Dieser zu findende Endlagerstandort darf nur den Atommüll für die bisher betriebenen Atomkraftwerke in der Schweiz aufnehmen. Eine spätere Veränderung und Ausweitung der Nutzug des Atommüllendlagers muss explizit ausgeschlossen werden.
  • Es muss klar abgegrenzt werden, in welchen Endlagern und an welchen Standorten die verschiedenen Abfallkategorien eingelagert werden.
  • Die Verfahrensschritte müssen sauber getrennt werden. Es darf keine Vermischung der Entscheidungen zwischen Sachplan und Rahmenbewilligungsverfahren geben um eine präjudizierende Festlegung auf einen Endlagerstandort zu vermeiden.
  • Die Bewertungskriterien sollen von unabhängigen Experten geprüft werden, die als neutrale Teilnehmer den Prozess der Standortfindung begleiten. Dies erhöht die Transparenz und Akzeptanz auf dem Weg zu einem atomaren Endlager, das über zig Generationen eine Raumschaft prägen wird.
  • In die Bewertungskriterien zur Findung eines Endlagerstandortes müssen Gefahrenabschätzungen einfließen. Außerdem müssen die entstehenden Szenarien durchgespielt und Maßnahmenpläne entwickelt werden. Je nach Besiedlung, Infrastruktur, landschaftlichen, geologischen und weiteren Gegebenheiten werden sich daraus in Zukunft Einschränkungen für den Betrieb eines Endlagers ergeben.
  • Sozioökonomische Auswirkungen müssen in der betroffenen und den benachbarten Regionen untersucht werden, unter anderem die Auswirkungen des Baus und Betriebs des Atommüllendlagers auf Tourismus, Siedlungsentwicklung und wirtschaftliche Entwicklung. Dabei sollten die Auswirkungen des Transports sowie eventuelle Unfälle berücksichtigt werden. Diese Auswirkungen müssen kompensiert werden. Maßnahmen dazu müssen bereits im Sachplan festgeschrieben werden.
  • Die Betroffenheit muss weiter gefasst werden, entsprechend dem Gefahrenpotential, sowie der nationalen und internationalen Bedeutung eines Atomendlagers. Dabei muss neben Gebietskörperschaften auch unabhängigen Organisationen die Mitarbeit gewährt werden.
  • Die Partizipationsgremien, sowie die Begleitkommission sollen nicht nur gehört werden, sondern deren Vorschläge sollen in den jeweiligen Prozess mit eingearbeitet werden. Dies erhöht die Akzeptanz der Entscheidung.
  • Durch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland muss die rechtliche Basis für die Mitarbeit von deutscher Seite geschaffen werden.
  • In die Begleitkommission müssen atomkritische, unabhängige Teilnehmer berufen werden.
  • Das Fachwissen der mit der Endlagerfrage beschäftigten Behörden muss für alle zugänglich gemacht werden. Es müssen Möglichkeiten einer fachlich unabhängigen Prüfung der Entscheidung bestehen, damit der Prozess von unabhängiger Seite begleitet werden kann.
  • Ein Konfliktmanagement muss eingerichtet werden, um die im Prozess zu erwartenden Konflikte zu begleiten. Beim Konfliktmanagement müssen unterschiedslos die gleichen Regeln gelten, unabhängig von politischen Grenzen sowie der Organisationsform der Einsprechenden.



Info: AKW Schweiz


Kernkraftwerk Beznau 1 und 2
Gösgen
Leibstadt
Mühleberg

Am Rheinfall bei Schaffhausen Benken plant die NAGRA ein atomares Endlager. Eine umfangreiche Hintergrundinformation


Dieser Artikel wurde 790 mal gelesen und am 11.11.2007 zuletzt geändert.
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