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Staufen: Umfahrung im Zuge der L 123:

06.07.2012

Umfahrung Staufen im Zuge der L 123:
Amtstrasse versus Westtangente



Anmerkungen zu einer vergleichenden Bewertung nach den Kriterien der Priorisierung baureifer Landes- und Bundesfernstraßen
Aktionsbündnis L 123 Staufen


Der Priorisierung baureifer Bundesfernstraßenprojekte wurden laut Pressemitteilung des Ministeriums vom 18.6.2012 die folgenden 6 Kriterien zugrunde gelegt:

  • (1) Das Nutzen-Kosten-Verhältnis
  • (2) Die Verkehrssicherheit
  • (3) Die Lärmentlastung
  • (4) Die Umweltverträglichkeit
  • (5) Der Verkehrsfluss
  • (6) Die Netzfunktion


Wir sind uns bewusst, dass die Priorisierung im Rahmen von Landesstraßen-Projekten – zu denen die Staufener Umfahrung gehört – laut Pressemitteilung vom 29.06.2012 nach kom-plexeren Kriterien erfolgt. Da aber in den obigen 6 Kriterien die meisten wesentlichen Gesichtspunkte der Bewertung für Landesstraßen enthalten sind, haben wir der Einfachheit halber diesen Kriterienkatalog zugrunde gelegt.

Bei Umgehungsstraßen wird zur Priorisierung üblicherweise der Ist-Zustand der Ortsdurch-fahrt mit der Planung einer Umfahrung verglichen. Dieser Vergleich hat im Fall Staufens zur Aufnahme einer Umfahrungslösung in den vordringlichen Bedarf geführt. Den grundsätz-lichen Bedarf nach einer (Teil-)Umfahrung sehen auch wir als gegeben an.

Im Falle der Staufener Ortsumfahrung steht aber neben der – noch nicht planfestgestellten - Antragsvariante des Regierungspräsidiums Freiburg (Amtstrasse) auch noch eine vom Staufener Aktionsbündnis L 123 vorgelegte Alternativlösung, die sog. „Westtangente“, zur Auswahl. Beide Varianten werden in Staufen diskutiert, während die Forderung nach einer Nullvariante unrealistisch wäre. Daher erscheint es uns angebracht, nicht nur die Amtstrasse, sondern auch die sog. Westtangente in den Vergleich im Rahmen der Priorisierung einzube-ziehen.

Die Westtangente umfährt wie die Amtstrasse das Staufener Gewerbegebiet, allerdings auf einer verträglicheren Trasse, weil bestehende Straßenabschnitte integriert werden. Sie endet an der Grunerner Straße (L125) und schont dadurch den für die Erholung und das Land-schaftsbild besonders wertvollen Bereich im auslaufenden Münstertal.

Bei einem Vergleich dieser beiden Varianten für eine Staufener Umfahrung lassen sich zu den o. g. Kriterien die folgenden Aussagen machen:

  • (1) Das Kosten-Nutzen-Verhältnis

    Die Westtangente ist kostengünstiger als das vergleichbare Stück der Amtstrasse, erst recht natürlich günstiger als die gesamte Amtstrasse, deren Strecke wesentlich länger ist. Im Kos-tenvergleich, erstellt im Auftrag des Aktionsbündnisses L 123: 3,7 Mio € für die Westtan-gente und 6,5 Mio € für die Amtstrasse (s. Anlage).

  • (2) Die Verkehrssicherheit

    Auf der Amtstrasse soll eine durchgehend hohe Geschwindigkeit erlaubt sein (Entwurfs-geschwindigkeit: 100 km/h). Das wird – neben höherer Lärmbelastung – zu erhöhten Unfall-gefahren und zu erhöhter Schwere von Unfällen führen im Vergleich zur Lösung Westtan-gente, die nicht nach dem Prinzip der hohen Fahrgeschwindigkeit konzipiert ist. Hinzu kommt, dass an dem langen östlichen Streckenabschnitt der Amtstrasse zwischen Grunerner Straße und Münstertäler Straße (1,4 km bei schnurgeradem Ausbau) nur eine einzige Querungsmöglichkeit (Unterführung nahe der Grunerner Straße) für Fahrräder und Fußgänger vorgesehen ist. Es ist zu erwarten, dass die Straße in diesem wichtigen Korridor zwischen Grunern und Staufen, mit bisher 9 (!) querenden Wirtschafts-, Fuß- und Fahrradwegen, unerlaubter Weise auf Schleichwegen dennoch überquert wird, was die Gefahr von Unfällen weiter erhöhen würde.

  • (3) Die Lärmentlastung

    Die Westtangente verläuft durchweg in größerer Entfernung von den Staufener Wohngebieten als die Amtstrasse, zudem ist auf ihr eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Die Lärmbelastung in den angrenzenden Wohngebieten ist aus diesen Gründen niedriger. Im Be-reich östlich der Grunerner Straße (Steiner-Straße) ist Tempolimit vorgesehen, sodass Gefähr-dung und Lärm reduziert werden. Im Falle der Amtstrasse wäre auch hier mit einer höheren Lärmbelastung zu rechnen.

  • (4) Die Umweltverträglichkeit

    Bei allen Umweltaspekten (Flächenverbrauch, Neuzerschneidung, Landschaftsbild, Biotope, Erholungsgebiete) schneidet die Westtangente deutlich besser ab als die Amtstrasse (s. UVP des laufenden Verfahrens). Insbesondere das Gebiet zwischen Grunern und dem Kernort Staufen würde durch die Amtstrasse in mehrfacher Hinsicht belastet und entwertet. Es wird von wichtigen Wander- und Spazierwegen durchquert und ist gekennzeichnet durch Struktur-reichtum (Gärten, Obstwiesen, unterschiedliche Kulturen) und landschaftliche Schönheit (Schwarzwaldsilhouette mit dem Belchen im Hintergrund).

  • (5) Verkehrsfluss

    Die Belastungssituation in der jetzigen Ortsdurchfahrt würde nicht nur durch die Amtstrasse, sondern auch durch die Westtangente erheblich verbessert. Das Verkehrsgutachten der Fa. Modus Consult aus Ulm, 2008, bescheinigt im vergleichbaren Abschnitt gleiche Entlastungs-funktion. Der Verkehr auf den Achsen von/nach Heitersheim und von/nach Ballrechten – Müllheim würde vollständig aus der Ortsdurchfahrt herausgenommen. Auch der Verkehr auf der Achse ins Münstertal (mit etwa 4600 Verkehrsbewegungen p.d.) würde zum Teil auf die Westtangente verlagert (Benutzung der östlichen „Steiner-Straße“). Durch die geplante Ver-besserung des ÖPNV (Münstertalbahn) und durch verkehrslenkende Maßnahmen in Staufen könnte die Belastung auf der Ortsdurchfahrt weiter verringert werden, so dass die Planrecht-fertigung für den östlichen Teil der Amtstrasse ab Grunerner Straße fragwürdig ist.

  • (6) Netzfunktion

    Im Hinblick auf die Verbindungsfunktion und die „Integrierte Gestaltung“ des Straßennetzes dürfte zwischen den beiden Varianten für die Staufener Umfahrung kein entscheidender Unterschied bestehen, nachdem die Lage der Knoten im Straßennetz fast identisch ist.


    Wir sind uns sicher, dass auch unter Zugrundelegen der Kriterien zur Priorisierung der Landesstraßen-Projekte die Westtangente gegenüber der Amtstrasse als die vorteilhaf-tere Variante anzusehen ist. Insbesondere bei der Prüfung der Nachhaltigkeit der bei-den Varianten schneidet die Westtangente besser ab: unverbrauchte Landschaft mit Flächen für Erholung und Landwirtschaft wird erhalten und die Neuzerschneidung hält sich in Grenzen.

    Vor allem sind die Belastungen für die Menschen an der Trasse und andere betroffene Bürger (Wanderer, Radfahrer, Erholungssuchende) viel geringer als bei der Amtstrasse, wobei die Anwohner der Ortsdurchfahrt trotzdem deutlich entlastet werden.




Aktionsbündnis L 123 Staufen
Staufen, den 02.07.2012




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Dieser Artikel wurde 3348 mal gelesen und am 6.7.2012 zuletzt geändert.