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Stocamine: BUND kritisiert mildes Urteil im Prozess um Giftmüll-Brand

20.04.2009





Stocamine: BUND kritisiert mildes Urteil im Prozess um Giftmüll-Brand

Im Berufungsverfahren um den Brand der unterirdischen Giftmülldeponie Stocamine im Elsass hat in der vergangenen Woche ein Gericht in Colmar das Urteil gefällt: Der Chef der „sichersten Giftmülldeponie Frankreichs“ wurde nur noch zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Die französische Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine vier bis sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert. BUND-Geschäftsführer Axel Mayer kritisiert dieses viel zu milde Urteil, insbesondere auch die Tatsache, dass die Firma Stocamine selber mit eine Strafe von nur 50 000 Euro davonkommt.

Bei dem Verfahren ging es in zweiter Instanz um den mehrmonatigen Brand von angeblich „unbrennbarem“ Giftmüll in der unterirdischen Giftmülldeponie Stocamine im Elsass und um die Gefährdung der ArbeiterInnen bei den Löscharbeiten.

Verantwortung trägt nach Ansicht des BUND die Firma Stocamine und deren damaliger Leiter, der erstinstanzlich noch zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden war. Stocamine hatte Giftmüll gelagert, für den die „modernste Deponie Frankreichs“ nicht ausgelegt war und Mitarbeiter der Firma und der benachbarten elsässischen Kaliminen ohne geeignete Schutzkleidung gegen die hochgiftigen Dämpfe zur Bekämpfung des Unglücks in die Deponie geschickt.

Der Brand war am 10. September 2002 in 500 Metern Tiefe in einem Stollen des Lagers ausgebrochen, in dem sich 45.000 Tonnen Industrieabfälle befanden, darunter Zyanid, Asbest, Arsen, sowie chrom- und quecksilberhaltige Substanzen. Das Feuer konnte erst zweieinhalb Monate später gelöscht werden. Umweltverbände von beiden Rheinseiten hatten die „neue“ Deponie schon im Planfeststellungsverfahren massiv kritisiert, waren aber nicht gehört worden. („Nach übereinstimmender Ansicht aller Experten kann eine Gefährdung der modernsten Deponie Frankreichs zu 100% ausgeschlossen werden“ und ähnliche Sprüche)

Für BUND-Geschäftsführer Axel Mayer gilt weiterhin:
„Die jetzige Strafe entspricht in keinster Weise der Dimension des Umweltverbrechens und ist damit politisch „auf der Höhe der Zeit“. (Es ZUMWINKELT & FRIEDELT auch in Frankreich) Kleine Umweltsünder auf beiden Seiten des Rheins werden bei Umweltvergehen häufig hart bestraft. Die großen Umweltverschmutzer kamen bisher mit Geld und teuren Anwälten leider sehr häufig fast ungeschoren davon.Das jetzige Urteil erinnert an das Skandalurteil aus dem Jahr 2006 gegen die französische Rhodia. Lächerlichen 7500 Euro "Bußgeld", musste die französische Firma Rhodia in Chalampe im Jahr 2006 zahlen, obwohl die unglaubliche Menge von 1200 Tonnen Cyclohexan ins Grundwasser gelaufen waren.

Es gibt keinen Grund mit dem Zeigefinger nach Frankreich zu zeigen. In Deutschland haben wir mit der absaufenden „sichersten Atommülldeponie“ Asse fast spiegelbildlich das selbe Problem. Und in noch einem Punkt ist die Situation vergleichbar. Die Folgekosten tragen die SteuerzahlerInnen in Deutschland und Frankreich.


Axel Mayer / BUND Geschäftsführer


Mehr Infos: Über Recht & Unrecht (externer Link)



Stocamine - Urteil















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Dieser Artikel wurde 3202 mal gelesen und am 7.11.2016 zuletzt geändert.