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Stocamine Plädoyer: „Zumwinkelt“ es auch in Frankreich?

30.01.2009





Stocamine Plädoyer: „Zumwinkelt“ es auch in Frankreich?

„In der Berufungsverhandlung um den Brand in einer Giftmülldeponie im elsässischen Wittelsheim hat sich der Staatsanwalt für eine 4-6 monatige Bewährungsstrafe und eine vierstellige Geldstrafe für den Ex-Direktor und für eine Geldstrafe von 50.000 Euro für das Entsorgungsunternehmen "Stocamine" ausgesprochen.“ berichten heute die Medien.

Mit diesem Plädoyer geht die Staatsanwaltschaft leider nur minimal über das erstinstanzliche Urteil hinaus. Für die Firma Stocamine, die aus Gewinngründen die nötigen Eingangskontrollen der Giftmülldeponie vernachlässigt hat bliebe es sogar bei der erstinstanzlichen Strafe von 50 000 Euro, wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt.

Das sind nach Ansicht von BUND Geschäftsführer Axel Mayer keine guten Aussichten für das Urteil, das am 15. April gefällt werden soll. „Es -zumwinkelt- scheinbar auch in Frankreich. Wenn das Gericht sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft anschließt, dann wird dies keine Abschreckungswirkung für andere große Umweltstraftäter haben“




Unsere erste Presseerklärung zum Stocamine Verfahren 2008 finden Sie hier


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Dieser Artikel wurde 3822 mal gelesen und am 7.11.2016 zuletzt geändert.