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Verkündung Stocamine Urteil

29.01.2008





Stocamine Urteil
Heute um 16.30 Uhr wurde in Mulhouse das Urteil im Stocamine-Prozess gesprochen.

Der Deponieleiter erhielt vier Monate auf Bewährung. Die Firma Stocamine muss
50 000 Euro Strafe zahlen. Dazu kommen 2000 Euro für jeden betroffenen Bergarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Leiter der Stocamine vorgeworfen, die Angestellten beim Löschen des Feuers in der „modernsten“ Giftmülldeponie Frankreichs in Wittelsheim im Jahr 2002 einer lebensgefährlichen Rauchentwicklung ausgesetzt zu haben. Er hatte Mitarbeiter der Firma und der benachbarten elsässischen Kaliminen ohne geeignete Schutzkleidung gegen die hochgiftigen Dämpfe zur Bekämpfung des Unglücks in die Deponie geschickt. Über 70 Stocamine-Angestellte leiden seit dem Brand an Asthma oder anderen Lungenkrankheiten und auch an Hautkrankheiten.

Der BUND bedauert, dass das Thema Umwelt- und Grundwassergefährdung in diesem Verfahren keine wesentliche Rolle gespielt hat. Doch ähnlich wie die Umweltverbände im Elsass und in Baden war auch die französische Staatsanwaltschaft und das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass das Feuer in über 500 Meter Tiefe durch giftige Produkte ausgelöst wurde, die Stocamine "niemals hätte lagern dürfen".

Als „Höchststrafe“ hatten dem Leiter der Deponie ein Jahr Haft gedroht. Schon diese „Höchstrafe“ war gemessen an der Gefährdung der Arbeiter und der Umwelt zu gering.

Die Umweltverbände BUND und Alsace Nature hatten vor der Urteilsverkündung ein gerechtes und angemessenes Urteil gefordert und aufgezeigt, dass kleine Umweltsünder im Vergleich zu großen Umweltvergiftern häufig härter bestraft werden.

Positiv am heutigen Urteil ist das Anerkenntnis der Schuld der Firma Stocamine durch das Gericht. Illegale Stoffe waren auch nach Ansicht des Gerichts aus Gewinngründen gelagert worden und hatten das mehrmonatige Feuer des „nicht brennbaren“ Giftmülls ausgelöst.

Das heutige Urteil ist auch angemessener als das Skandalurteil gegen die Rhodia. (Unbemerkt war 2002 bei der Rhodia in Chalampé die unglaubliche Menge von 1200 Tonnen (!) Cyclohexan „ausgetreten“ und teilweise ins Grundwasser versickert. Ein Funke hätte bei dieser Firma, in der auch große Mengen Blausäure verarbeitet werden, zur Katastrophe für Mensch und Rhein führen können. Im Jahr 2006 gab es dazu ein zutiefst ungerechtes Urteil. Nur 7500 Euro Bußgeld für 1200 Tonnen Cyclohexan im Grundwasser musste die Firma Rhodia in Chalampé bezahlen)

Dennoch sind zumindest die 50 000 Euro Busse eine zu kleine Busse für die Gefährdung von Menschenleben, von Grundwasser und Umwelt. Die 2000 Euro für jeden betroffenen Bergarbeiter trifft die Stocamine härter. Kleine Umweltsünder auf beiden Seiten des Rheins werden bei Umweltvergehen häufig hart bestraft.
Die Frage, was mit dem restlichen Giftmüll im ausgebrannten Lager geschieht, wurde auch heute nicht geklärt.

Axel Mayer / BUND Regionalverband

Mehr Informationen über Stocamine finden Sie mit Hilfe der Suchfunktion auf der BUND Homepage


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Dieser Artikel wurde 3916 mal gelesen und am 7.11.2016 zuletzt geändert.