Diese Seite ausdrucken

BUND fragt nach Überflugsverbot über den grenznahen AKW

16.07.2002
(Fessenheim, Leibstadt, Beznau und den Atomanlagen in Würenlingen)
Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg vom 01.08.2002

In einem Schreiben an den Schweizer Bundesrat Moritz Leuenberger vom Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und den Leiter des Verkehrsreferats im Regierungspräsidium Freiburg, Herrn Multhoff, hat BUND Geschäftsführer Axel Mayer die Sorgen um die Gefährdung der grenznahen AKW`s durch den zunehmenden Flugverkehr zum Ausdruck gebracht.

Wir dokumentieren hier den Inhalt des Briefes und bitten um journalistische Verwertung:

Die Anschläge vom 11. September in den USA und der aktuelle Flugzeugabsturz am Bodensee sind Anlass für dieses Schreiben des BUND Regionalverbandes.

Der BUND sieht mit zunehmender Sorge den massiven Flugverkehr am Himmel über Südbaden, dem Elsass und der Schweiz und hier insbesondere über den Atomanlagen der Region, die einen Flugzeugabsturz (Aufprall eines Triebwerks auf das Reaktorgebäude und die AKW nahen Zwischenlager) nicht überstehen würden. Das AKW Fessenheim ist für den Absturz einer Cessna ausgelegt. Extrem schlecht gesichert sind die Zwischenlager für Brennelemente.

Die Schweizerische Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen schrieb in einer Pressemitteilung am 21.September 2001:

"Bei den heute in Betrieb stehenden KKW sind keine technischen Nachrüstungen realisierbar, die einen 100%igen Schutz gegen die Folgen eines Terroranschlages - in der Art wie er beim WTC durchgeführt wurde - garantieren würden. Bei einem derartigen Anschlag auf eines der schweizerische Kernkraftwerke kann im Falle eines direkten Auftreffens eines Triebwerkes auf das Reaktorgebäude nicht ausgeschlossen werden, dass Brennelemente im Brennelementlager oder das Primärkühlsystem beschädigt werden und eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen resultiert."

Bei der Freisetzung von Teilen des radioakiven Inventars eines der grenznahen AKW´s in Fessenheim, Leibstadt, Beznau oder den Atomanlagen in Würenlingen müssten je nach Windrichtung und Wetterlage Gebiete bis zu 150 Kilometer um die Atomanlage, also z.B. weit in den Raum Stuttgart hinein, schnell und dauerhaft evakuiert werden. Eine Katastrophe unglaublichen Ausmasses im dichtbesiedelten Mitteleuropa. Gerade die 'Uralt'-Reaktoren in Beznau und Fessenheim bereiten uns hier besondere Sorgen.

Aus diesen Gründen haben wir die folgenden Fragen:

  • Wie ist heute das Überfliegen über die grenznahen Atomanlagen geregelt?
  • Gibt es ein Überflugverbot für Atomanlagen und wie sehen die Regelungen aus?
  • War ein Überflugverbot für Atomanlagen Bestandteil der aktuellen Verhandlungen und Verträge in Sachen Luftverkehr mit der Schweiz?
  • Waren die grenznahen Atomanlagen und die Terroranschläge vom 11. September Teil der neuen Risikoanalayse für den Flughafen Basel-Mülhausen und wenn ja mit welchen Ergebnissen?
  • Teilen Sie die Ansicht des BUND, dass der -immer noch sehr unwahrscheinliche, aber dennoch jeden Tag mögliche- Aufprall eines Triebwerks auf ein AKW eine Katastrophe unglaublichen Ausmasses für Mitteleuropa auslösen könnte?



Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg

Überflüge über Kernkraftwerke

Ihr Schreiben vom 16.06.2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 16.07.2002, die wir wie folgt beantworten:

  • Generelle Überflugverbote sowohl über grenznahe als auch über sonstige Kernkraftanlagen gibt es nach den gesetzlichen Vorschriften nicht.
  • Die gegenwärtigen Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland und der Schweiz betreffen die Benutzung des deutschen Luftraums für den An- und Abflugverkehr zu dem schweizerischen bzw. französischen Flughafen. Weitere Regelungsbereiche sind in ihnen nicht vorgesehen.
  • Die durchgeführte Risikoanalyse für den Flughafen Basel-Mulhouse enthält aufgabengerecht keine Aussagen über den Überflug über das Kernkraftwerk Fessenheim. Diesbezügliche Untersuchungen hierzu haben nach unserer Kenntnis auch hernach nicht stattgefunden. Das Kernkraftwerk Fessenheim liegt nicht im unmittelbaren Bereich der An- und Abflugverfahren für den EAP Basel-Mulhouse.


Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass eine Beantwortung Ihrer letzten gesellschaftspolitischen Frage den sachlichen und fachlichen Zuständigkeits- und Kompetenzbereich des Regierungspräsidiums Freiburg als Luftverkehrsbehörde bei weitem überschreiten würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Multhoff




Schweizer AKW


Kernkraftwerk Beznau 1 und 2
Gösgen
Leibstadt
Mühleberg
Lucens - nach schwerem Atomunfall aufgegeben


Richtig wichtig! Ihnen gefällt diese Seite? Legen Sie doch einen Link:
<a href="http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/ueberflugsverbot-grenznahe-akw.html">BUND fragt nach Überflugsverbot über den grenznahen AKW</a>

Weitersagen
Delicious Twitter Facebook StudiVZ

Dieser Artikel wurde 1128 mal gelesen und am 13.12.2007 zuletzt geändert.