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Umweltrecht, Umweltunrecht und Umwelturteile




Umweltrecht, Umweltunrecht und Umwelturteile

Hintergrund: Asbest-Urteil in Italien – Über Umweltrecht und Umweltunrecht


In Italien lief seit Jahren einer der europaweit größten und wichtigsten Umweltprozesse. Zwei Manager des Asbest-Unternehmens Eternit stehen seit Dezember 2009 in Turin vor Gericht. 2056 asbestbedingte Todesfälle und 833 registrierte Krankheitsfälle allein in Italien waren Hintergrund des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und seinen belgischen Kollegen Jean-Louis de Cartier. Die Turiner Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben. Sie seien mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig und wünschenswert gewesen. Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk: "Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen."

Ein gerechtes letztinstanzliches Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig und wünschenswert, aber die europäische Umweltbewegung hatte von Anfang an illusionslos auf dieses wichtige Verfahren geschaut.

Stephan Schmidheiny muss für vier Jahre ins Gefängnis. Der Schweizer Industrielle hat sich laut Gerichtsurteil der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Ein Gericht in Turin hat den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny im Mai 2019 erstinstanzlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es befand ihn am Donnerstag der fahrlässigen Tötung für schuldig. Im Prozess ging es um Asbest-Opfer in einer Eternit-Fabrik. Er geht selbstverständlich in Berufung.

In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

BUND-Geschäftsführer Axel Mayer hat einige dieser Urteile zusammengetragen:

  • Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10.000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
    Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Quelle: Wikipedia
  • Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilogramm Dioxin gelangten damals in die Umwelt – ein Gift, das tausendmal giftiger ist als Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
    Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel. Quelle: Wikipedia
  • Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Firma und Täter wurden nicht bestraft. Quelle: Coordination gegen BAYER-Gefahren
  • Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht geahndet. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.
  • Die massive Verunreinigung des Grundwassers am Oberrhein (Teilweise finden sich über 50 Gramm (!) Salz in einem Liter Grundwasser, denn über eine Million Tonnen Salz sind versickert) wurde trotz Anzeigen durch den BUND nie geahndet. Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der „Kali und Salz AG“ und der "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, müssen von den europäischen SteuerzahlerInnen mit INTERREG-Geldern bezahlt werden und nicht etwa von den einflussreichen Verursachern. Quelle: BUND


Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer


Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen



Noch vor wenigen Jahren hätte ich einen solchen Satz für eine Stammtischparole gehalten. Zwischenzeitlich erlebe ich immer häufiger Urteile und Entscheidungen die meinem "bürgerlichen Rechtsempfinden" zuwiderlaufen.

"Die Gerechtigkeit (und das Recht) sind wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach"
Nach einem alten lateinischen Zitat


Umweltrecht, Umweltunrecht und Umwelturteile


  • Unglaublich, ja verstörend fand ich es schon in meiner Jugend, dass das Kriegsverbrechen, der Mord an über 500 unschuldigen Zivilisten in My Lay (Vietnam) nie gesühnt wurde.
  • Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht entsprechend der Dimension des Unfalls geahndet. Aus der Union Carbide Pestizid-Fabrik in Bhopal waren in der Nacht zum 3. Dezember 1984 rund 40 Tonnen hochgiftiges Methylisocyanat (MIC) entwichen. Nach Angaben der Mediziner starben in den ersten Tagen bis zu 10.000 Menschen, rund 100.000 erlitten chronische Erkrankungen. Bis heute leiden Menschen in der Region an den Spätfolgen. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA. Am 7. Juni 2010 – mehr als 25 Jahre nach dem Unglück – wurde der ehemalige Chef von Union Carbide in Indien, Keshub Mahindra, und sieben weitere Inder zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 1800 Euro verurteilt.
    Das indische Nachfolgeunternehmen von Union Carbide muss zudem eine lächerliche Geldstrafe in Höhe von 500 000 Rupien (etwa 8700 Euro) zahlen. Der Name des immer noch flüchtigen, verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, tauchte aus Rücksichtname auf wirtschaftliche Interessen, im Urteil vom Juni 2010 nicht auf.
  • Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Der Bundesgerichtshof hob das lächerliche Urteil einer Vorinstanz wegen zweier Formfehler auf. Firma und Täter wurden nicht bestraft.
  • Das Greenpeace-Schiff Rainbow Warrior", das gegen französische Atomtests im Pazifik demonstrieren sollte, wurde am 10. Juli 1985 durch Haftminen im Hafen der neuseeländischen Hauptstadt Auckland versenkt. Der portugiesische Greenpeace-Fotograf Fernando Pereira starb bei diesem staatsterroristischen Mordanschlag. Wegen des Anschlags wurden 1985 zwei französische Geheimdienstagenten in Neuseeland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, bereits drei Jahre später konnten sie auf Druck von Paris aber wieder in ihre Heimat zurückkehren. Die anderen Beteiligten und die Auftraggeber in der französischen Regierung kamen nie vor Gericht, nachdem Neuseeland 1991 die Ermittlungen nach millionenschweren Schadenersatzzahlungen und auf massiven Druck Frankreichs einstellte.
  • Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10 000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 bereits 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
    Am 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark.
    Quelle Wikipedia
  • Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilo Dioxin gelangten daraufhin in die Umwelt – ein Gift, das tausendmal so tödlich ist wie Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
    Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel.
    Quelle Wikipedia
  • Lächerlichen 7500 Euro "Bußgeld", musste die französische Firma Rhodia in Chalampe im Jahr 2006 zahlen, obwohl die unglaubliche Menge von 1200 Tonnen Cyclohexan ins Grundwasser gelaufen waren.
  • Eine Million Tonnen Salz versickerten aus nicht abgedichteten Lagerbecken der elsässischen Kaliminen "Mines de Potasse d`Alsace" auf der Fessenheimer Rheininsel. Im Grundwasser finden sich bis zu 50 (!) Gramm Salz in einem Liter Grundwasser. Eine Anzeige von BUND-Geschäftsführer Axel Mayer wurde vom französischen Gericht gar nicht erst angenommen. Begründung: Der BUND ist selber nicht betroffen.
  • Der"Kalimanscharo" in Buggingen, ein Abraumberg der Firma Kali und Salz AG, versalzt seit Jahrzehnten das Grundwasser.
    Eine Anzeige des BUND Regionalverbandes führte zu einer Razia und Hausdurchsuchung bei Kali und Salz. Dennoch wurde das Verfahren eingestellt mit der Begründung: Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein.
  • Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der Kali und Salz AG und er "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, werden von den europäischen SteuerzahlerInnen und mit Interreg-Geldern bezahlt und nicht von den Verursachern.
    hier mehr Infos
  • Auch für die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Was ist schlimmer? Einer Bank 5000 Euro zu rauben oder eine Bank (und damit uns alle) um Milliarden zu schädigen? Eines ist sicher. Der "kleine" Bankräuber kommt ins Gefängnis, der Bänker bekommt eine Millionenabfindung.


Der Betrieb von Atomkraftwerken funktioniert nur in Ländern, in denen die Verantwortlichen nicht damit rechnen müssen, im Falle eines schweren Unfalls zur Rechenschaft gezogen zu werden.



Um gegen das Vergessen dieser Ungerechtigkeit anzuarbeiten, beginne ich jetzt umweltpolitische Skandalurteile (mit dem Schwerpunkt Oberrhein) hier zusammenzutragen. Wer vergleichbare Fälle (aus dem Umweltbereich) kennt und belegen kann, soll uns informieren.
Axel Mayer



Hintergrund: Asbest-Urteil in Italien – Über Umweltrecht und Umweltunrecht


Wieder einmal ein typisches Urteil gegen einen großen Umweltvergifter. Das oberste italienische Gericht hat im Prozess um den Asbest-Tod vieler Menschen das Urteil der Vorinstanz gegen den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny aufgehoben. Der Kassationsgerichtshof in Rom annullierte die Verurteilung zu 18 Jahren Haft und hohe Schadensersatzzahlungen aus der Vorinstanz. Die Richter begründeten dies mit der Verjährung der Taten.
In Italien lief seit Jahren einer der europaweit größten und wichtigsten Umweltprozesse. Zwei Manager des Asbest-Unternehmens Eternit stehen seit Dezember 2009 in Turin vor Gericht. 2056 asbestbedingte Todesfälle und 833 registrierte Krankheitsfälle allein in Italien waren Hintergrund des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und seinen belgischen Kollegen Jean-Louis de Cartier. Die Turiner Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben. Sie seien mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig und wünschenswert gewesen. Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk: "Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen."

Die Vorinstanz in Turin verurteilte den jetzt letztinstanzlich freigesprochenen Schmidheiny im Februar 2012 noch zu 16 Jahren Gefängnis und Schadensersatzzahlungen in Höhe von 80 Millionen Euro. Ein Jahr später wurde das Urteil sogar noch verschärft: 18 Jahre Haft und 90 Millionen Euro Schadensersatz.

Ein gerechtes letztinstanzliches Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig und wünschenswert gewesen, aber die europäische Umweltbewegung hatte von Anfang an illusionslos auf dieses wichtige Verfahren geschaut.

In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

BUND-Geschäftsführer Axel Mayer hat einige dieser Urteile zusammengetragen:

  • Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10.000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
    Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Quelle: Wikipedia
  • Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilogramm Dioxin gelangten damals in die Umwelt – ein Gift, das tausendmal giftiger ist als Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
    Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel. Quelle: Wikipedia
  • Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Firma und Täter wurden nicht bestraft. Quelle: Coordination gegen BAYER-Gefahren
  • Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht geahndet. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.
  • Die massive Verunreinigung des Grundwassers am Oberrhein (Teilweise finden sich über 50 Gramm (!) Salz in einem Liter Grundwasser, denn über eine Million Tonnen Salz sind versickert) wurde trotz Anzeigen durch den BUND nie geahndet. Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der „Kali und Salz AG“ und der "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, müssen von den europäischen SteuerzahlerInnen mit INTERREG-Geldern bezahlt werden und nicht etwa von den einflussreichen Verursachern. Quelle: BUND


Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer



Umweltrecht, Umwelturteile und Ungerechtigkeit


Über Recht & Unrecht / Rechtsprechung & Urteile in Sachen Umwelt



Keine Bestrafung im Holzschutzmittel-Prozess 1991
Es war das bisher größte Umwelt-Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik: Die beiden Geschäftsführer der BAYER-Tochter DESOWAG waren angeklagt, wissentlich gesundheitsgefährdende "Holzschutz"mittel produziert zu haben, die über 200.000 Menschen krank gemacht hatten.
Im ersten „Holzschutzmittel-Prozess“ verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt die beiden Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung und Freisetzung von Giften zu jeweils einem Jahr auf Bewährung sowie zu 120000 DM Geldstrafe. Es ging um Holzschutzmittel, die die hochgefährlichen Wirkstoffe Pentachlorphenol (PCP) und Lindan enthalten hatten und bis Anfang der achtziger Jahre in Millionen von Dachstühlen und Wandtäfelungen verstrichen worden waren. Doch hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts wegen zweier Formfehler auf. In dem SWR-Fernsehdokumentarfilm von Mirko Tomic sagt heute der damalige Ankläger, Staatsanwalt Erich Schöndorf, dass er seinerzeit stark unter Druck gesetzt worden war, damit er das Verfahren einstelle.
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Bhopal: Schlimmster Chemieunfall der Geschichte wird nicht geahndet
Der (bisher) größte und folgenschwerste Chemieunfall der Welt ereignete sich am 3. Dezember 1984 im indischen Bhopal in einem Werk des US-Chemiekonzerns Union Carbide Corporation (heute: Dow Chemical Company) Auf Grund technischer Pannen und fehlender Sicherheitsvorkehrungen traten mehrere Tonnen giftiger Stoffe in die Atmosphäre.
Schätzungen der Opferzahlen reichen von 3.800 bis 25.000 Toten durch direkten Kontakt mit der Gaswolke sowie bis zu 500.000 Verletzten, die mitunter bis heute unter den Folgen des Unfalls leiden. Viele tausend Menschen erblindeten, Unzählige erlitten Hirnschäden, Lähmungen, Lungenödeme, Herz-, Magen-, Nieren-, Leberleiden und Unfruchtbarkeit. Später kamen Fehlbildungen an neugeborenen und Wachstumsstörungen bei heranwachsenden Kindern hinzu.

Für die Sicherheitsmängel in Bhopal und die daraus resultierenden Folgen wurde niemand persönlich vor der Justiz zur Verantwortung gezogen. Der damalige Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, Warren Anderson, der nach der Giftgaskatastrophe aus den USA nach Indien geflogen und unmittelbar nach seiner Ankunft verhaftet worden war, kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.
Die Werbeagentur Burson Marsteller wurde mit der „Krisenkommunikation“ genannten Verharmlosung des Unfalls beauftragt. Union Carbide zahlte nach zähen Verhandlungen und gegen Verzicht auf Strafverfolgung lächerliche 470 Millionen Dollar (damaliger Jahresumsatz der Firma: 9,5 Milliarden Dollar) an den indischen Staat, der das Geld jedoch nur in geringen Teilen für die Opfer aufwendete.




Der skandalöse Contergan-Prozess


Quelle Wikipedia
Das Hauptverfahren gegen Grünenthal
wurde am 18. Januar 1968 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen gegen verschiedene Beteiligte wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eröffnet. Angeklagt wurden der Eigentümer Hermann Wirtz, der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, der Geschäftsführer Jacob Chauvistré sowie der kaufmännische Leiter, der Vertriebsleiter, der Abteilungsleiter und weitere bei Grünenthal beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter, Ärzte und Prokuristen. Die Anklage vertrat der Oberstaatsanwalt Josef Havertz. Eine Medienpräsenz in Stolberg wurde weitestgehend vermieden; die Prozesseröffnung fand in Aachen statt, die folgenden Sitzungen im zehn Kilometer entfernten Alsdorf, da in Aachen kein für alle Prozessbeteiligten genügend großer Saal zur Verfügung stand. Sitzungsort war das Casino „Anna” des EBV in Alsdorf-Mitte. Erster Verhandlungstag war der 27. Mai 1968.

Die Anklage wurde von drei Staatsanwälten vertreten.
Von den Geschädigten wurden 312 als Nebenkläger zugelassen. Die Nebenklage der Eltern wurde vertreten von den Rechtsanwälten Rupert Schreiber und Karl-Hermann Schulte-Hillen. Schreiber war Privatdozent für Rechtswissenschaft an der Universität Köln, Schulte-Hillen war selbst Vater eines contergangeschädigten Kindes. Den ursprünglich neun, zuletzt nur noch fünf Angeklagten standen 20 Strafverteidiger zur Seite. Sowohl für die Berufsrichter als auch die Laienrichter stand eine große Zahl von Ergänzungsrichtern bereit. Es wurden insgesamt rund 120 Zeugen gehört.

Am 242. Verhandlungstag stellten die Vertreter der Nebenkläger gegen den beisitzenden Richter und Landgerichtsdirektor Melster einen Befangenheitsantrag, weil er bei einem Gespräch mit einem Verteidiger der Grünenthal-Verantwortlichen gesehen worden war. Als sich auch die Staatsanwaltschaft außerstande sah, dem Ablehnungsantrag entgegenzutreten, erklärte sich der betreffende Richter selbst für befangen und schied so aus dem Verfahren aus.

Am 10. April 1970 schlossen die Eltern der Geschädigten durch den Nebenklagevertreter, Rupert Schreiber, mit Grünenthal einen Vergleich und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark, den die Firma Grünenthal in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ einzahlte. Die betroffenen Eltern der geschädigten Kinder unterzeichneten eine Erklärung, in der sie beteuerten, nicht mehr weiter gegen die Firma Grünenthal Chemie zu klagen. Am 283. Verhandlungstag, dem 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Bis heute ist die Firma Grünenthal nicht bereit, eine Entschuldigung gegenüber den Opfern zu erbringen. Man bedauert nur was geschah.[4][5]

Der in die Stiftung geflossene Betrag von Grünenthal wurde ergänzt um Einzahlungen des Bundes, zunächst auch 100 Millionen DM, im Laufe der Jahre weitere 220 Millionen DM, aufsummiert 320 Millionen DM (163,6 Mio. €)[6]. Alle diese Einzahlungen waren im Mai 1997 aufgebraucht. Daraus entwickelte sich ein Streit, in dem die Geschädigten unter Verweis auf die Gewinneinnahmen des Unternehmens Grünenthal und das große private Vermögen der Familie Wirtz eine Neugründung der Stiftung forderten.[7] Heute noch gezahlte Entschädigungen werden komplett von der Bundesrepublik Deutschland bezahlt. Anfang Mai 2008 kündigte Grünenthal an, freiwillig weitere 50 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung einzubezahlen[8], was Mitte Juli 2009 umgesetzt wurde[9].

BUND Regionalverband, Wilhelmstr. 24a, 79098 Freiburg
Bund für Umwelt und Naturschutz
0761/30383, bund.freiburgbund.net, www.bund-freiburg.de

Alsace Nature Haut-Rhin
1,Rue de Thann
F-68200 MULHOUSE


An die Medien
20.1.2011
Liberté? Egalité?? Drei Umwelturteile elsässischer Gerichte

Finden Sie den Unterschied:

  • Ein französischer Biologe hat gentechnisch veränderte Rebstöcke zerstört. Die Vorinstanz, das Straßburger Verwaltungsgericht, hatte den gentechnischen Freilandversuch wegen eines Formfehlers nachträglich als illegal eingestuft. Ein Berufungsgericht in Colmar verurteilte den Umweltschützer dennoch im Januar 2011 zu 50.000 Euro Schadenersatz und einem Monat auf Bewährung.

  • 7.500 Euro "Bußgeld" musste die französische Firma Rhodia in Chalampé im Jahr 2006 zahlen, nachdem die unglaubliche Menge von 1.200 Tonnen giftigem Cyclohexan ins Grundwasser gelaufen war und eine verheerende Explosion nur durch glückliche Umstände verhindert wurde.

  • Der Brand des „nicht brennbaren“ Giftmülls in der Stocamine, der „sichersten“ Giftmülldeponie Frankreichs im elsässischen Kalibecken bei Mulhouse, brachte den Arbeitern Gesundheitsschäden und gefährdet langfristig das Grundwasser am Oberrhein. Im Berufungsverfahren um den Brand hat im April 2009 ein Gericht in Colmar das Urteil gefällt: Der Chef der Deponie wurde letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt.


Liberté? Egalité? Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Justiz müssen auch in der Demokratie immer neu erkämpft werden. Dies gilt genau so auch für Deutschland, wo es vergleichbare Urteile gibt.

  • Jean Paul Lacôte, Alsace Nature Haut-Rhin, Vorstandsmitglied
  • Axel Mayer, BUND-Regionalverband, Geschäftsführer






"Die Wahrheit", Warnungen & Hinweise:
  • 1) Diese regionalen BUND-Internetseiten sind "altmodisch-textorientiert" und manchmal lang. Wir bieten keine modischen Infohäppchen, sondern wenden uns an die kleiner werdende Minderheit, die noch in der Lage ist längere Texte zu lesen und zu erfassen.
  • 2) Wenn Sie hier "Die Wahrheit" suchen, werden Sie sie nicht finden. Es gibt sie nicht, "Die Wahrheit", sondern immer nur Annäherungen daran, Wahrheitsfragmente. Es wird Ihnen nichts übrigbleiben, als sich mit den "anderen Wahrheiten" auseinander zu setzen, um zu einer eigenen Meinung zu kommen. Verlassen Sie auch einmal den engen "Echoraum" der eigenen Meinung im Internet. Misstrauen Sie Wahrheitsverkündern! Haben Sie Mut, Ihren eigenen Verstand zu gebrauchen. Es gibt in diesem Land tatsächlich auch noch einige kluge, zumeist differenzierende Medien.
  • 3) Im Zweifel ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte immer noch eine gute Quelle zur Orientierung.







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Dieser Artikel wurde 13119 mal gelesen und am 12.1.2022 zuletzt geändert.