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Höchsterfreuliches, höchstrichterliches Urteil in Sachen Kalihalde Buggingen / Grundwasserversalzung

07.03.2006
An die Medien

BUND Regionalverband, Wilhelmstr. 24a, 79098 Freiburg, 0761/30383, bund.freiburgbund.net, www.bund-freiburg.de


Herrn Landrat Jochen Glaeser
Landratsamt
Breisgau Hochschwarzwald

Urteil in Sachen Kalihalde Buggingen - Herzlichen Dank und Herzlichen Glückwunsch

Sehr geehrter Herr Landrat Glaeser,

im Namen des BUND möchte ich Ihnen recht herzlich zum erfolgreichen Ausgang des Verfahrens in Sachen Kalihalde Buggingen gratulieren.
Das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig setzt endlich auch in Buggingen das Verursacherprinzip durch.

In Buggingen wurde von 1926 bis 1973 Kalisalz abgebaut. Der Abraumhügel, im Volksmund "Kalimanscharo" genannt, besteht zum Teil immer noch aus Steinsalz. Insgesamt 200.000 bis 250.000 Tonnen Steinsalz befinden sich noch in diesem Hügel. Die tiefen Erosionsrinnen im Abraumberg zeigen deutlich, dass auch heute noch massiv Salz ausgewaschen wird und ins Grundwasser gelangt. Bis zu 7 Gramm Salz pro Liter finden sich im Abstrom. Salz ist nicht giftig, allerdings zerfrisst es die Rohrsysteme und kann Trinkwasser ungenießbar machen.

Von 1926 bis 1973 wurden von der Kali und Salz AG und deren "Rechtsvorgänger" Gewinne gemacht. Es gab nie eine Bestrafung der Verantwortlichen für die Grundwasserversalzung, die Untersuchungen des Grundwassers zahlte bisher stets die Allgemeinheit (auch mit Interreg-Geldern). Jetzt versuchte die Kali und Salz AG sich auch noch vor den Kosten der Sanierung zu drücken und diese der Allgemeinheit aufzulasten. Um eine Bestrafung der Verantwortlichen zu erreichen, hatte BUND Geschäftsführer Axel Mayer im Dezember 1997 die Verantwortlichen für die Grundwasser-versalzung auf beiden Rheinseiten angezeigt. Dieses Verfahren ruht zur Zeit.

Viel zu häufig hatten wir am Oberrhein die Situation, dass die wirklich großen Umwelt- und Grundwasserverschmutzer ungestraft davonkommen. Wir erinnern an das aktuelle "Bußgeldchen" in Sachen Grundwasserverschmutzung durch die Rhodia in Chalampe, an die Giftmüllablagerungen der Basler Chemie im badisch-elsässischen Umland oder an das Teninger Schuttloch, wo PCB und Dioxinablagerungen zweier Firmen das Grundwasser belasten und die Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wir bedanken uns bei Ihnen Herr Glaeser, dass Sie und die Verwaltung mit diesem Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegangen sind. Dort wurde auch die Rechtsauffassung des BUND und der ersten Instanz, des Freiburger Verwaltungsgericht bestätigt. Es wäre schön, wenn letztendlich tatsächlich einmal bei großen Umweltverschmutzungen das Verursacherprinzip durchgesetzt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Mayer, Geschäftsführer


Dieser Artikel wurde 373 mal gelesen und am 27.6.2007 zuletzt geändert.
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