Landesverband Thüringen

17.12.2004

Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes mangelhaft

Erfurt.Im Oktober wurde durch das Umweltministerium der Entwurf zur Umsetzung von Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz und zu weiteren Änderungen des Thüringer Naturschutzgesetzes erstmals im Rahmen des Beteiligungsverfahrens öffentlich. Das bestehende Thüringer Naturschutzgesetz soll „entschärft“, das Mitspracherecht der Naturschutzbeiräte eingeschränkt werden. Vor allem ergibt sich ein wesentlicher Änderungs- und Ergänzungsbedarf bei den Regelungen zum Biotopverbund hinsichtlich der Konkretisierung geeigneter Elemente zum Aufbau des Biotopverbundes, der zeitlichen Umsetzung und der rechtlichen Sicherung.
Die aktuelle Stellungnahme des Thüringer Landesnaturschutzbeirates und des BUND Thüringen finden Sie hier.


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