Landesverband Thüringen03.07.2003EU-Kennzeichnungsverordnung für Gentech-Lebensmittel: Licht und SchattenErfurt. Mit dem gestrigen Beschluss des EU-Parlamentes wird die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen verschärft. Der BUND Thüringen begrüßt große Teile der neuen Regelungen, kritisiert aber gleichzeitig die beträchtlichen Lücken in der Gesetzgebung.Erfurt. Künftig muss der Verbraucher informiert werden, wenn ein Lebensmittel mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthält bzw. wenn bei der Herstellung von Lebensmitteln Gentechnik mit im Spiel war. Dazu Dr. Frank Augsten, geschäftsführender Vorstand und Gentechnikexperte des BUND Thüringen: „Mit diesen Regelungen werden ein Großteil der Forderungen der Umwelt- und Verbraucherschutzverbände erfüllt. Der Grenzwert von 0,9 Prozent birgt zwar die Gefahr, dass es nun zu einer schleichenden Kontamination der Lebensmittel kommt, aber letzten Endes haben es die Verbraucher jetzt selbst in der Hand, an der Einkaufstheke die Zukunft unserer Nahrungsmittelerzeugung mit zu bestimmen.“ Heftige Kritik übt der BUND Thüringen an den weiterhin bestehenden Lücken in der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung. „Der größte Teil der Bevölkerung möchte sich gentechnikfrei ernähren, genauso, wie die meisten Landwirte dieser neuen Technologie skeptisch gegenüber stehen. Die Frage, wie eine gentechnikfreie neben der Gentech-Produktion weiterhin möglich sein soll, ist in den Gesetzen nicht geregelt.“ so Augsten weiter. „Es fehlen Haftungsregelungen im Falle einer Kontamination von gentechnikfreien Feldern zum Beispiel durch Pollenflug.“ Der BUND Thüringen fordert von Agrarministerin Renate Künast weitere Anstrengungen etwa bei der Festlegung des Grenzwertes von gentechnischen Verunreinigungen beim Saatgut. Dieser muss nach Meinung der Umweltschützer so niedrig wie möglich gehalten werden, weil sich Saatgutverunreinigungen im Erntegut potenzieren. Ebenso verlangt der BUND Thüringen, bei der Novellierung der deutschen Gentechnikgesetzes die Haftungsregelungen im Sinne des Schutzes der Landwirte und der Verbraucher festzuschreiben. An die im Thüringer Landtag vertretenen Parteien richtet der BUND Thüringen den Appell, Einfluss auf die Mitglieder der EU-Parlamentes zu nehmen, um das seit 1998 bestehende Moratorium für die Zulassung von Gentech-Pflanzen aufrecht zu erhalten. Dazu Augsten: „Mit den fehlenden Haftungsregelungen ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufheben des Moratoriums nicht erfüllt. Im Interesse einer auch in Zukunft möglichen gentechnikfreien Produktion müssen wir nun dafür sorgen, dass die Politiker zu ihrem Wort stehen.“ |
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