Was tun gegen Feinstaub und Dieselruß?

Die bisherige Feinstaubbekämpfung ist völlig unzulänglich und nicht richtlinienkonform, besonders weil nicht, wie erforderlich, alle Verursacher bekämpft werden, sondern bisher nur der Verkehr. Dazu kommt, dass die Maßnahmen nicht auf allen drei Immissionsebenen (lokal, städtisch, regional), sondern punktuell ansetzen. Es wird keine dauerhafte Minimierung der Belastung angestrebt, stattdessen stehen nur einzelne Überschreitungstage oder –episoden im Mittelpunkt.


Bewertung der unterschiedlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung (zum Vergrößern bitte auf die Tabelle klicken)


Was tun gegen verkehrsbezogene Verursacher?
Für eine verursachergerechte Bekämpfung der verkehrsbezogenen Immissionen fehlen bisher noch immer die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen.

Der BUND fordert die zeitgleiche Umsetzung des folgenden Maßnahmenmixes:


  • die Ausweisung von flächendeckenden Umweltzonen für die betroffenen Großstädte mit Fahrverboten für alle Dieselfahrzeuge ohne wirksamen Partikel- und NO2-Reduzierung. Voraussetzung ist eine bundesweite Kennzeichnung mit Plaketten und eine Reform der Kfz-Steuer zur Förderung der Nachrüstung;
  • Maßnahmen zur Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrsablaufs auf dem Niveau von Tempo 30 in den betroffenen Abschnitten, um den Abrieb (Brems-, Reifen-, Straßenabrieb) und Aufwirbelung zu vermindern;
  • Die Reduzierung der Lkw- und Pkw-Mengen durch eine umweltorientierte Verkehrsplanung, um Abgase und Lärm zu reduzieren, die Städte lebenswerter zu machen.
Was tun gegen industrielle Verursacher?
Im Bereich der Industrie und der Kraft- und Wärmeerzeugung müssen zur Minderung der regionalen und der städtischen Hintergrundbelastung konsequent umgesetzt werden:


  • Auflagen für genehmigungsbedürftige Anlagen zur Gewinnung, Herstellung sowie Be- und Verarbeitung von Stoffen wie z.B. Industrieanlagen im Bereich Steine/Erden, Eisen/Stahl, Nichteisenmetalle, Chemie und Raffinerien und zur Erreichung der von 50 auf 20 µg/m3 abgesenkten Emissionskonzentrationen;
  • Durchsetzung des Standes der Technik bei anlagenspezifischen Sonderregelungen für Kokereien, die Metallgewinnung und –verarbeitung;
  • Umrüstung der Feuerungsanlagen über 50 MW (Kraft-, Fernheizwerke, größter Teil der Industriebefeuerung) gemäß der 2004 novellierten 13. BImSchV bereits vor dem 1.11.2007;
  • Schnellere Umsetzung der 13. BImSchV und Umrüstung genehmigungsbedürftiger Feue-rungsanlagen von 1 MW bis 50 MW zur Einhaltung des von 50 auf 20 µg/m3 herabgesetz-ten PM10-Grenzwertes vor dem 1.1.2012;
  • Fortschreibung der Grenzwerte zur Feinstaubreduzierung bei nicht genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen mit Feuerungswärmeleistung bis 20 MW gemäß der 1. BImSchV und Ersatz von Kohle und Holzbefeuerungen.
Was können Sie tun?
Wie Sie aktiv werden können, erfahren Sie hier...


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