Kreisverband WetteraukreisBUND fordert Chance für eine Landwirtschaft ohne GentechnikIn den Jahren 2000 und 2001 soll an vielen Stellen in der Bundesrepublik heimlich Genraps und Genmais angebaut worden sein, darunter auch an mehreren Standorten in Hessen. Hier in der Wetterau soll Echzell mit Genraps debei gewesen sein. Grundlage hierfür waren Anweisungen des Bundessortenamtes.In der EU wird seit langem die Frage der „Koexistenzfähigkeit“ diskutiert, das heißt die Frage, inwieweit es möglich ist, angrenzende Landwirtschaft gentechnikfrei zu halten. Das ist immer dann schwierig, wenn es viele einheimische verwandte Pflanzen gibt. Das gilt für den Mais in Mexiko und für Raps hierzulande. In den nachträglichen Erklärungen heißt es jetzt, der Sicherheitsabstand zu anderen Flächen sei eingehalten worden. Inzwischen weiß man aus zahlreichen Beispielen (u.a. Kanada), dass Sicherheitsabstände bei Raps etwa so nützlich sind wie ein Gartenzaun für einen Panther. Raps breitet sich unkontrolliert unkrautartig aus (Feldränder, Bahndämme), wie die meisten Leute aus eigener Anschauung wissen. Außerdem gibt es viele verwandte heimische Wildkräuter und Nutzpflanzen, in die sich das Fremd-Gen einkreuzen kann. Daher ist es für die Landwirte, Gärtner, Naturschützer und besonders für alle ökologisch arbeitenden Betriebe wichtig, zu wissen, wo genau der Anbau stattgefunden hat, um sicherzustellen, ob eigene Flächen in der Umgebung von einer unkontrollierten Verbreitung der Genpflanzen betroffen sein können. Der BUND möchte noch mehr wissen: Welche Maschinen wurden zur Ernte benutzt, welche zur Reinigung des Saatgutes. Kann es dort ungewollte Vermischungen gegeben haben? Imker wollen wissen, ob sie mit dem Naturprodukt Honig werben können, ohne fürchten zu müssen, dass ohne ihr Zutun gentechnisch veränderte Polen auftauchen. Auch wenn die Fläche nach neuesten Aussagen sehr klein war, stellen sich diese Fragen. In Nordrhein-Westfalen sind auf äußerst merkwürdige Weise die Akten über die heimlichen Aussaaten in den vergangenen Jahren verschwunden. Während das Gentechnikgesetz fordert, dass die Standorte des Gen-Anbaus registriert werden müssen, entziehen bundeseignen Behörden durch Nachlässigkeit die Grundlagen für die Möglichkeit solcher Feststellung der Standorte. Auch ohne Akten müssen sich die Landwirte oder Saatguterzeuger noch feststellen lassen. Und die wissen mit Sicherheit noch, auf welchen Äckern sie angebaut haben. Diese Vorgänge lassen nicht gerade auf ein gutes Gewissen schließen. Der jahrelange Widerstand gegen Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Mais und Raps hat gezeigt, dass große Skepsis in weiten Kreisen der Bevölkerung herrscht. Wer sich der offenen Auseinandersetzung dadurch entzieht, dass er heimlich vollendete Tatsachen schafft, ist unheimlich. |
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