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Kreisgruppe Wolfsburg

Presseerklärung der Stadt Wolfsburg vom 03.07.2008

Heckenrodung im Baugebiet Kerksiek;
Kritik des BUND


Für das Handeln im Baugebiet „Kerksiek“ ist der nach umfangreichen Beratungen im Ortsrat und den Gremien der Stadt beschlossene Bebauungsplan Kerksiek aus dem Jahre 2004 die maßgebende Grundlage. Begleitend zu dem Bebauungsplan wurde die zugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes vom Rat beschlossen.

Der parallel zum Bebauungsplan erstellte Grünordnungsplan ist dagegen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Als grünordnerischer Fachbeitrag stellt er wesentliche grünordnerische Belange dar, die im Rahmen der Gesamtabwägung aller Belange in den Bebauungsplan einfließen.

Die anerkannten Naturschutzverbände waren im Planverfahren ordnungsgemäß beteiligt. In mehreren Gesprächen wurden zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen und Tieren erarbeitet und festgelegt.

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung werden seitens des BUND nun folgende Bedenken geltend gemacht:

1. Es seien im Bereich südlich der Planstraße C „Am Kerksiek“ in größerem Umfang wertvolle Heckenstrukturen beseitigt worden.

2. Die Beseitigung der Hecken sei teilweise nach der gesetzlich dafür geregelten Zeit erfolgt.

3. Im Bereich des ehemaligen Bahndammes sei widerrechtlich in geschützte Biotopstrukturen eingegriffen worden.

4. Die restlichen noch vorhandenen Heckenstrukturen sind zwingend zu erhalten.


Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Am Nordrand des Baugebietes befindet sich die Straße „Am Kerksiek“. Diese dient der verkehrlichen Erschließung des Baugebietes und der Entlastung der Ortslage Ehmen/Mörse. In diesem Bereich ist wegen der prognostizierten Lärmsituation Lärmschutz für die Wohnbebauung erforderlich, der entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt ist. Im Bebauungsplan wurde der Realisierung der Straße einschließlich eines Rad- und Gehweges sowie des Lärmschutzes eine höhere Priorität als dem Erhalt der Hecken-strukturen eingeräumt.
Entsprechend wurde auch der Entfall der Hecken bilanziert und in die Ausgleichsberechnung einbezogen. Die Beseitigung der Hecken steht somit nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan.

Zu 2.:

Die Hecken wurden in der dafür vorgesehenen Zeit entfernt.

Zu 3.:

Entlang der Salzwedler Straße und der Straße „Am Kerksiek“ wurde als Reaktion auf die Diskussion zum Lärmschutzkonzept die Lärmschutzmaßnahme in Teilen umgeplant. Ziel ist es, durch den Bau eines Walls, der nach Norden hin mit Gehölzstrukturen bepflanzt wird, den Lärmschutz besser in das Landschaftsbild einzubinden. Durch diese Maßnahmen wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bezug auf eine kleine Teilfläche im Bereich des alten Bahndammes abgewichen. Für diese Abweichung ist eine Befreiung nach den Vorschriften des BauGB erforderlich und rechtlich zulässig. In Verbindung mit der Befreiung der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungs-planes sind auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzupassen.
Als Ersatz sind hier Biotop vernetzende Strukturen auf der Nordseite der Straße „Am Kerksiek“ geplant. Diese sollen nach der Sommerpause mit den Naturschutzverbänden abgestimmt werden, damit die erforderlichen Maßnahmen im Februar 2009 zum Zeitpunkt der Amphibienwanderung abgeschlossen sind.

Zu 4.:

Hinsichtlich der noch vorhandenen Heckenstrukturen entlang der Straße „Am Kerksiek“ zwischen den Planstraßen A, „Ludgeristraße“ und der Planstraße B, „Bockhorst“, beabsichtigt die Verwaltung zur Zeit keine Baumaßnahmen, die die Hecken beeinträchtigen. Die geplante Verbindungsspange zwischen den Straßen ist nicht als Bestandteil des eigentlichen Baugebietes geplant, sondern eine Option für verkehrliche Verbesserungs-maßnahmen.
Es wird hier gemeinsam mit den Naturschutzverbänden eine erneute Prüfung erfolgen, ob eine Verschiebung der Straßentrasse in Richtung Norden zum Schutz der Heckenstrukturen erfolgen kann unter Berücksichtigung des dadurch erforderlichen Lärmschut-zes und einer sicheren Wegeführung für die Radfahrer, insbesondere Schulkinder. Zur Sicherung der Umsetzung wäre der Bebauungsplan anzupassen.

Der Kerksiek ist ein ansprechendes Baugebiet, das insbesondere über umfangreiche Biotopstrukturen und Grünflächen verfügt und unter dem Motto „grün gegliederte Stadt“ entwickelt wurde. So ist der Anteil des öffentlichen Grüns weit über das normale Maß eines Baugebietes hinaus gegeben. Bei der Planung wurde auf die landschaftliche Topografie, die Landschaftsstrukturen und den Hochwasserschutz in besonderer Weise Rücksicht genommen.

Oberstes Ziel der Stadt ist und bleibt es, den Kerksiek als attraktives Baugebiet unter weitgehender Berücksichtigung der Natur- und landschaftlichen Gegebenheiten zu entwickeln. Die Verwaltung ist sehr daran interessiert, die stets positive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bei der Entwicklung dieses Baugebietes fortzusetzen.


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Kerksiek
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