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Kreisgruppe Wolfsburg

Bürger bringen Forderungen über Hecken-Ersatzpflanzungen auf Kurzformel




Vor kurzem (7.11.08) trafen sich wieder 20 Bürger mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Rande des Baugebietes Kerksiek, um sich über den Stand der Dinge zum Thema Heckenrodung zu informieren.
Auf dem Foto bringen sie die Forderungen des Naturschutzgesetzes und des Wolfsburger Rates auf eine Kurzformel: „Ersatz für die zerstörte Hecke: Hier! Und bitte nicht erst in 5 Jahren!“ Für die zerstörten 700 m Hecken am Nordrand des Baugebietes Kerksiek müssen nach Naturschutzrecht neue Hecken gepflanzt werden, so genannte „Ersatzmaßnahmen“. Diese neuen Hecken sollten „hier“, d.h. im Raum zwischen Fallersleben und Kerksiek und nicht an einem anderen Ort angelegt werden. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz sagt ausdrücklich, dass Ersatzpflanzungen „ in dem vom Eingriff betroffenen Raum“ durchzuführen sind. (§ 12) Zur Forderung nach „ortsnaher“ Ersatz-Pflanzung kommt die nach „zeitnaher“ Durchführung: „ Und bitte nicht erst in 5 Jahren!“ Das verlangt auch der vom Rat der Stadt beschlossene Bebauungsplan Kerksiek. Dort heißt es (auf Seite 36): „Damit die festgesetzten Maßnahmen einen Ausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes darstellen können, sind diese zeitnah zum Eingriff auszuführen. Da z.B. Gehölze ihre Lebensraumfunktion erst nach ca. 10-20 Jahren voll erfüllen können, sind Pflanzungen so früh wie möglich anzulegen.“
Diese eindeutige Formulierung in einem amtlichen Dokument hat ihren traurigen Hintergrund: Andere Ersatzmaßnahmen wurden von der Stadt Wolfsburg über viele Jahre, ja Jahrzehnte, verschleppt. So beschreibt der Bebauungsplan Kerksiek (S. 52) ganz unverblümt: Die 1991 (!) festgelegten Ersatzmaßnahmen für den Sportplatz Windmühlenberg wurden bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt. Sie sollen nun zusammen mit den Ersatzmaßnahmen für das Baugebiet Kerksiek erledigt werden. Diese Ersatzmaßnahmen lassen also schon 17 (!) Jahre auf sich warten. Das verstößt gegen das Naturschutzgesetz! Man darf gespannt sein, wann die Ersatzmaßnahme für den Sportplatz Windmühlenberg abgeschlossen wird.
Kein Wunder also, dass die vom Eingriff in ihre Spazierwege betroffenen Bürger vehement verlangen: „Ersatz für die zerstörte Hecke: Hier! Und bitte nicht erst in 5 Jahren!“
Die Teilnehmer freuten sich über den Antrag des Ortsrates Fallersleben, dass die notwendigen Ersatzpflanzungen auch dazu benutzt werden, bald (!) das langweilige Gebiet zwischen Fallersleben und Kerksiek für die Naherholung aufzuwerten. (Wir berichteten am 5/6.11.08)


Zitate:/Ergänzungen:
• Nach § 12 Nds. Naturschutzgesetz „ hat der Verursacher die durch den Eingriff zerstörten Funktionen oder Werte des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes an anderer Stelle des von dem Eingriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise wiederherzustellen.“
Dies bedeutet, dass die Ersatzmaßnahmen im „vom Eingriff betroffenen Raum“ Fallersleben-Kerksiek und nicht an anderer Stelle, z.B. in Hattorf durchgeführt werden müssen (= ortsnah!). Zugleich bedeutet es, dass als Ersatzmaßnahmen „ in ähnlicher Art und Weise“, d.h. wieder Hecken (= biotopgleich) angepflanzt werden müssen und nicht etwa eine Feuchtwiese.
• § 2 Nds. Naturschutzgesetz: „Die Leitungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist zu erhalten.“
Damit wird die zeitnahe Umsetzung verlangt.
• Bebauungsplan Kerksiek: (S.52) „ Für den 1991 (!) geplanten, noch nicht umgesetzten Bereich der Ausgleichsmaßnahmen „Sportplatz Windmühlenberg“ wird der damals angestrebte Kompensationsumfang…im Zuge der notwendigen ...Maßnahmen..abzuleisten“ sein.
• Die Heckenrodung zur Herstellung eine Straßentrasse ist laut Naturschutzgesetz ein „Eingriff in den Naturhaushalt“. Dazu formuliert das Bundesnaturschutzgesetz in § 8: „Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt.“


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