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Kreisgruppe Wolfsburg

Presseinformation des BUND zum 25.6.08

Der folgende Text wurde am 25.06.2008 an die örtliche Presse weitergegeben:

Kurze Biotop-Charakterisierung:
Bei dem Gelände nördlich des Baugebietes Kerksiek handelt es sich laut Landschaftsrahmenplan der Stadt Wolfsburg um das größte und wertvollste Heckengebiet in Wolfsburg. Dort befinden sich auch die beiden längsten Hecken von z.T. über 700 m Länge. Dabei handelt es sich überwiegend um sehr alte, ökologisch wertvolle Hecken. Eine inzwischen vernichtete Hecke (s.u.) wurde im vergangenen Jahr von Dr. Stein vermessen und auf ihren Artenbestand überprüft:
Sie hatte eine Höhe von 5 Metern und bestand aus folgenden Baum- und Straucharten:
Feldahorn, Vogelkirsche, Weißdorn, Hainbuche, Eberesche, Salweide, schwarzer Holunder, Hartriegel, Haselnuss, Heckenrose, Schlehe, Wildapfel und Schneeball. Eine Hecke mit 13 verschiedenen Gehölzarten gilt als überaus artenreich.

Was ist passiert?
Die Hecke nördlich des Feldweges hatte ohne die Zwischenräume eine Länge von 720 m. Davon wurde der östliche Abschnitt mit 420 m Länge zerstört. Etwa 300 m Hecke im westlichen Abschnitt sind derzeit noch erhalten, sollen aber auch noch gerodet werden. Südlich des Feldweges wurden Hecken von einer Gesamtlänge von etwa 300 m gerodet.
Auf Anweisung des Geschäftsbereiches Tiefbau wurden demnach Hecken von insgesamt 720 m Länge gerodet und die Flächen planiert.
Dies erfolgte innerhalb der letzten zwei Monate, also während der Brutperiode. Die Hecken wurden vor Beginn der Rodungsaktion nicht von fachkundigen (!) Personen auf den Nesterbestand untersucht. Insofern ist unbekannt, wie viele Nester zerstört wurden.
Wenn die weiterhin geplanten 300 m Hecken auch noch gerodet werden, beträgt der Heckenverlust in diesem überschaubaren Abschnitt über 1000 Meter!

Was sagt das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNG) ?
§ 37 Allgemeiner Biotopschutz
(3) In der Zeit vom 1. März bis zum 30.September dürfen in der freien Natur und Landschaft Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht zurückgeschnitten, gerodet oder erheblich beschädigt oder zerstört werden.

Ausnahmen sind in seltenen Fällen bei gültigen Bebauungsplänen möglich, wenn die Hecken vorher von fachkundigen Personen darauf kontrolliert wurden, dass sich dort keine Nester befinden.

Kritik des BUND und des Naturschutzbeauftragten
Die Bauverwaltung (Geschäftsbereich Tiefbau) hat die Rodung der Hecken in Auftrag gegeben, offensichtlich ohne folgendes sicher zu stellen:
· Die Rodung findet dem Gesetz entsprechend nicht in der Brutzeit, d.h. nach NNG außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 30.9. statt.
· Bei einer möglichen Ausnahmeregelung für gültige Bebauungspläne wird vorher (!) durch fachkundige(!) Personen festgestellt, dass durch die Rodung keine brütenden Vögel betroffen sind. Als fachkundige Personen kämen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde in Frage, keinesfalls Mitarbeiter der Tiefbauverwaltung oder gar der ausführenden Firmen.
Da es nicht das erste Mal ist, dass die Wolfsburger Bauverwaltung gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt, ist die naturschutzfachliche Kontrolle der Bauverwaltung durch Vereinbarungen auf höchster Ebene (Stadtbaurätin und Naturschutz-Dezernent) verbindlich zu regeln, so dass Mitarbeiter, die dagegen verstoßen, belangt werden können.


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