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Kreisgruppe Wolfsburg

Der Skandal um das Baugebiet Kerksiek weitet sich aus.

Während bei früheren Presseterminen die Zerstörung einer der längsten Hecken Wolfsburgs und die Rettung der verbliebenen 300 m im Mittelpunkt stand, wird nun die beunruhigende Entwicklung an der breitesten Hecke, am ehemaligen Bahndamm dargestellt.
Dessen ökologische Bedeutung für die Amphibien erläutert Amphibienspezialist Renard Buhl, der Leiter der Biotopschutzgruppe des BUND. Der ehemalig Bahndamm stellt einen Wanderungskor-ridor für Amphibien zwischen den Hansmann’schen Teichen (Ehmen) und dem Ütschkley (Fallersleben) dar. So steht im B-Plan (S. 34): „ Die von Gehölzen bestandene ehemalige Bahntrasse, die das Gebiet von Süd nach Nord quert, ist von herausragender Bedeutung als Lebensraum sowie als Wanderkorridor für geschützte Tierarten und wird deshalb als zu erhalten festgesetzt.“ Und S. 31: “Von besonderer Bedeutung sind dabei die streng geschützten Arten, wie z.B. der Moorfrosch und Kammmolch, deren Teillebensräume (Wanderkorridor, Laichgewässer, Sommerquartier) als Verbundsystem langfristig gesichert werden.“
Dr. Christoph Stein geht dann auf die Planung bzw. die von der Verwaltung vorgenommene Umplanung ein. Hier ist nicht so sehr der Inhalt der Umplanung zu kritisieren, sondern das Verfahren: Dies läuft auf eine Kaltstellung der gesamten Wolfsburger Naturschutzkompetenz hinaus.
· An Hand eines Fotos vom 11.06.07 wird belegt, dass zu diesem Zeitpunkt die Straße „Bockhorst“ schon ohne (!) Krötentunnel fertig gestellt worden war. Das bedeutet, dass merklich vor diesem Termin die Bauverwaltung beschlossen hatte, den Bahndamm zu roden und die Amphibien umzuleiten. Durch die Art des Straßenbaus wurde diese Maßnahme unumkehrbar.
Diese bedeutsame Maßnahme war - weder der Naturschutzbehörde,
- dem Naturschutzbeauftragten oder - den Naturschutzverbänden bekannt.

· Durch die Rodung des bisher nach § 28 Nds. Naturschutzgesetz geschützten Bahndammes im Frühjahr 2008 wurde diese Abweichung vom Bebauungsplan endgültig besiegelt. Vor der Rodung eines nach § 28 Naturschutzgesetz „geschützten Landschaftsbestandteils“ muss der Schutzstatus aufgehoben werden. Dies geschieht i.d.R. mit einer vierwöchigen öffentlichen Auslegung des vorgesehenen Aufhebungsbeschlusses und der Möglichkeit für die Naturschutzbehörde, den Naturschutzbeauftragten und die Naturschutzverbände sowie interessierte Bürger dazu Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung fand nicht statt. Eine Information an Naturschutzverbände oder Naturschutzbeauftragten gab es nicht. Allerdings gibt es einen legalen Schlupfweg, die öffentliche Auslegung zu umgehen. Dieser passt jedoch nur zu einer Planung, die etwas zu vertuschen sucht.
· Bemerkenswert ist, dass im vierteljährlichen Turnus regelmäßig Gespräche zwischen den Naturschutzverbänden und dem Umweltamt stattfinden. Vier der diesbezüglichen Gespräche im Jahr 2007 und zwei Gespräche im Jahr 2008 wurden von der Verwaltung nicht genutzt, um die Naturschutzverbände zu informieren. Auch gab es keine schriftliche Mitteilung.
Zusammenfassend muss man feststellen, dass
die Bauverwaltung ohne irgendeine naturschutzfachliche Kontrolle oder Beratung
· den vom Rat beschlossenen Bebauungsplan nachträglich geändert hat,
· den Schutzstatus des Naturschutzgesetzes ohne öffentliche Auslegung aufgehoben hat,
· eine eigenmächtige Umplanung eines naturschutzfachlich höchst komplexen Problems vorgenommen hat
· und die Maßnahme unumkehrbar durch Straßenbau vor über einem Jahr eingeleitet hat.
Die drei Säulen der Naturschutzkompetenz Wolfsburgs als staatlich anerkannte „Träger öffentlicher Belange“ (Naturschutzbehörde, Naturschutzbeauftragter, anerkannte Naturschutzverbände) wurden kaltgestellt. Diese naturschutzfachlichen Angelegenheiten wurden der Baubehörde „überlassen“ oder von ihr „übernommen“.


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