Nachhilfe für Bürgermeister
Betr.: Der Leuchtturm blinkt noch (WZ vom 25. Februar
2000).
Die im General-Anzeiger wieder-gegebenen Äußerungen
schreien geradezu nach einer Nachhilfestunde.
1.) Selbst ernannte Experten sind die Mitglieder des
Landschaftsbeirats mitnichten, im Gegenteil sie werden vom Kreistag gewählt.
Ich verwahre mich daher in aller Form gegen die Unterstellung mangelnder
Kompetenz.
2.) Der Landschaftsbeirat untergräbt nicht "Staatliche
Autorität", sondern er ist ein Teil dieser "Autorität". Ich empfehle
eine Lektüre des Landschaftsgesetzes.
...
Der Gesetzgeber hat ganz bewusst, und der Wülfrather
"Leuchtturm" ist der schlagende Beweis für die Notwendigkeit dafür,
einen vorgeschriebenen Weg für Eingriffe in Landschaft und Natur und
auch in Waldflächen, nämlich das Landschafts- und Landesforstgesetz.
Weder der Bürgermeister einer Gemeinde noch der Planungsamtsleiter
sind mit dieser Kompetenz ausgestattet worden. An Ihnen, Herr Eilebrecht,
liegt es, den Dialog mit dem Beirat zu suchen!
Reinhart Hassel Mitglied
des Landschaftsbeirat |