MOBILFUNK

Gesundheitsgefährdung für die Wülfrather Bürger
 

Jetzt steht Mobilfunk also auch in Wülfrath auf der Tagesordnung. Mitten in der Stadt, eventuell auf dem Rathaus, sollen Mobilfunksender aufgestellt werden. Die Entscheidungsträger sind gefragt. 

Auf keinen Fall kann man davon ausgehen, dass Mobilfunkstrahlen harmlos sind. Dutzende von ernsthaften wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen deutlich, dass der Mensch auf Mobilfunkstrahlen reagiert. Untersuchungen, die sich mit Spermienbeweglichkeit, Bluthirnschranke, Konzentrationsfähigkeit bis hin zu deutlich zunehmenden Krebszahlen auseinander gesetzt haben, geben eindeutige Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung. Viele hundert Ärzte haben im Freiburger Appell schon ihre Sorge über die Zunahme von Krankheiten im Zusammenhang mit Mobilfunksendern zum Ausdruck gebracht. Leider hat der Gesetzgeber es bisher versäumt, Vorsorge gegen die Gefahren des Mobilfunks zu treffen, aus welchem Grunde auch immer.

Dies darf aber für die Stadtverordneten nicht bedeuten, sich hinter der unzureichenden Gesetzeslage zu verstecken. Sie sind für die Bürger dieser Stadt verantwortlich. Ob mit oder in diesem Fall ohne die Hilfe des Bundesgesetzgebers. Sie können nicht einfach hinnehmen, dass Bürger der Stadt einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt sind. Dies gilt für die Bewohner des Altenheims genau so wie für die Schüler der Hauptschule und Parkschule, die etwa alle 100 m entfernt sind und damit im Bereich maximaler Leistungsdichte eines Senders auf dem Rathaus liegen.. Auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind massiv betroffen, wenn der Sender auf dem Rathausdach installiert wird, das Märchen, dass unter einem Sender keine Strahlung ist, stimmt nicht. 

Vielleicht kann uns in Wülfrath ein Beispiel aus Bayern helfen. Für die Stadt Gräfelfing ist eine Verteilung der Sender vorgeschlagen worden, die eine Strahlungsdichte gewährleisten soll, die überall unter 1000 µW/m² liegt für den besonders zu schützenden Wohnbereich sogar unter 100 µW/m². Damit liegen die Werte 20 mal tiefer, als die vorgesehene Planung.  Dies ist immer noch weit über dem Wert, den Baubiologen empfehlen, aber unter den miserablen heutigen rechtlichen Bedingungen muss man sich eben mit der zweitbesten Lösung begnügen. Die Stadt Erkrath will gerade diesen Weg gehen.

Sollte es nicht möglich sein, sich auf eine derartige strahlungssenkende Abmachung zu einigen, dann darf die Stadt allerdings auf keinen Fall Mobilfunksender auf städtischen Gebäuden zulassen. Zwar hat der Planungsamtsleiter Herr Hoffmann recht, dass es kaum möglich ist, alle Sender auf  Privathäusern zu unterbinden. Diese Hilflosigkeit gibt der Stadt aber nicht das Recht, für die gesundheitlichen Schäden ihrer Bürger auch noch Geld zu kassieren.

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