Kreisgruppe Bad Kreuznach

Steinbruch vorerst gestoppt

Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Eilantrag des BUND statt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wertet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz, den Sofortvollzug der Steinbruchgenehmigung weiterhin auszusetzen, als großen Erfolg. Im Beschwerdeverfahren des Steinbruchbetreibers hat das OVG nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigt.
BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz erklärt: „Die Fa. Faber konnte vor Gericht mit den geltend gemachten betrieblichen Einbußen nicht überzeugen. Öffentliche Interessen an der Gewinnung des in Rheinland-Pfalz an vielen Orten gewinnbaren Feldspat waren nicht erkennbar. Bei dieser Ausgangslage musste das Gericht der Schonung wertvoller Lebensräume für seltene Tierarten – wie Wildkatze und Bechsteinfledermaus – vor einer vorzeitigen Vernichtung der Vorrrang eingeräumt werden.“

Der BUND zeigt sich weiterhin optimistisch, dass auch im Hauptverfahren das Vorhaben verhindert und damit hochwertvoller Lebensraum von Tieren und Pflanzen erhalten werden kann.


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