Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände zum

Bebauungsplan "Ebeneck" der Stadt Herbolzheim

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2001-11-04


Im Rahmen der erstmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben wir im Juni dieses Jahres grundsätzliche Bedenken gegen eine Bebauung des Ebenecks geäußert. In der Zwischenzeit sind bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden: Es sind großflächige Rodungen vorgenommen und der Baugrund ist mit Kies aufgefüllt worden. An eine Verhinderung der Bebauung ist nicht mehr zu denken. Unser folgender Beitrag setzt sich deshalb ausschließlich mit der nun erstmals vorgelegten Ausgleichsbilanz auseinander.

1) Beurteilung des Zustandes "vorher"

Zunächst muss festgestellt werden, dass im Grünordnungsplan (Kap.2) von einem Zustand des Gebietes vor der Bebauung ausgegangen wird, der eine niedrige ökologische Wertigkeit unterstellt, ganz im Gegensatz zu der von uns in Form eines "Zeugenberichtes" dargelegten Situation.

Einerseits berichten wir beispielsweise von vier Brutpaaren des seltenen Wendehalses (weitere nachgewiesene Arten entnehme man unserer Juni-Stellungnahme!), der Grünordnungsplaner vermerkt dagegen, im Frühjahr seien keine Brutvögel festgestellt worden.

Dass unter solchen Voraussetzungen für uns unakzeptable Ergebnisse herauskommen, versteht sich von selbst.

Wir fordern deshalb, dass die planende Gemeinde im Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden durch entsprechende Befragungen den Zustand "vorher" objektiv ermitteln läßt. Desweiteren halten wir an unserer Forderung fest, nach Beginn der Bebauung durch ein Biomonitoring die Härte des Eingriffs bzgl. Lebensraumvernichtung für bestimmte Arten festzustellen.

2) Baugebietsinterne Begrünung

Ein weiterer grundsätzlicher Einwand unsererseits besteht darin, dass die geplante baugebietsinterne Begrünung durch Bäume überzogen ist und ihr ökologischer Wert viel zu hoch eingeschätzt wird. Sie wird sich praktisch nicht umsetzen lassen und deshalb ein Defizit in der Ausgleichsbilanz hinterlassen, dessen "Rückgewinnung" wenig Aussicht auf Erfolg erteilt werden kann.

Die Gründe, warum die Begrünungsvorschriften für private Anlieger als überzogen angesehen werden, sind folgende:

Trotzdem sind natürlich konkrete Pflanzempfehlungen zu begrüßen, um zu einer standortgerechten "Grünmöblierung", auch im Interesse der Bewohner, zu kommen.

3) Bewertungsschema

Obwohl uns das Bewertungschema mit den Werten 0, 1, 2 und 3 als zu grob erscheint, möchten wir es für unsere Alternativrechnung ebenfalls zum Ansatz bringen:

Im Unterschied zum Grünordungsplan ergeben sich folgende Änderungen:

Im Zustand "vorher" erhöhen wir die Wertigkeiten von Ackerland und Grünland um jeweils einen Punkt, um der unterschiedlichen Einschätzung laut obigem Gliederungpunkt 1 Rechnung zu tragen. Das ist auch schon aufgrund der Mosaikstruktur gerechtfertigt, die z.B. einer Ackerfläche im Ebeneck einen höheren ökologischen Wert zukommenläßt als in einer zig Hektar großen völlig ausgeräumten Agrarsteppe.

Im Zustand "nachher" erniedrigen wir die Wertigkeiten aller nicht überbauten Flächen um jeweils einen Punkt: Grünflächen in einem dicht bebauten Gebiet die höchste ökologische Wertigkeit zusprechen zu wollen, ist nicht nachvollziehbar. Und den nicht überbauten Restflächen die gleiche Wertigkeit zusprechen zu wollen wie einem abgelegenen Garten mit Obstbäumen und Beerensträuchern, muss ebenso abgelehnt werden.

Das Ergebnis ist eklatant: Während lt. Grünordnungsplan eine 0,19 ha große Fläche der Wertigkeit 3 zum endgültigen Ausgleich vorgesehen ist, ist nach unserer Rechnung eine zusätzliche Fläche von 2,6 ha (Wertfaktor 3) oder gar 4 ha (Wertfaktor 2) erforderlich.

4) Ersatzmaßnahme

Um das Ausgleichsdefizit eingriffsnah zu beheben, schlagen wir vor, auf der Fläche südlich und/oder östlich des Baugebiets Ebeneck zur Bleiche hin eine Streuobstwiese im erforderlichen Ausmaß anzulegen und deren Pflege langfristig zu sichern. Dabei sollte ihre Wertigkeit nicht höher als mit dem Wert 2 angesetzt werden, da sie ihren "Endwert" erst nach vielen Jahren erreichen wird. Der damit verbundene "Zinsertrag" sollte allein der Natur zugute kommen und das immense Naturdefizit während der Baumaßnahmen nebenan kompensieren!