Gemeinsame Stellungnahme aller nach §29 BNatSchG anerkannten Verbände zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
der Verwaltungsgemeinschaft Kenzingen-Herbolzheim
ausgearbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).
2001-02-12
Der Neuauflage des Flächennutzungsplanes vom 11. Dezember 2000 können wir ebensowenig zustimmen, wie der
ursprünglichen Fassung vom November 1999,
da uns die zwischenzeitlich zugestande Reduktion von 80 auf 65 ha für Baulandneuausweisung zu dürftig ist. Durch das angepeilte Maß der Siedlungsentwicklung der Verbandsgemeinden wird dem Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung deutlich zuwider gehandelt.
Der Versuch, den angesetzten Bedarf aus statistischen Modellen abzuleiten, wirkt bei der vorgeführten Bandbreite als äußerst unglaubwürdig, da man sich willkürlich auf den oberen Bereich zurückgezogen hat. Würde man nämlich die untere Grenze der Abschätzung (13 ha) zum Ansatz machen, so würden allein schon die bereits bauleitplanerisch gesicherten 17 ha den Bedarf überschreiten. Durch den Mittelwert der Prognosen (vgl. S. 84 der neuen Version) sehen wir uns andererseits voll in unserer Forderung einer Mindestreduktion von 80 auf 40 ha bestätigt.
Demnach bleibt festzustellen, dass die Antragsteller allein aufgrund ihres politischen Willen alles daran setzen wollen,
- weitere Bevölkerung in unsere Gemeinden zu locken
(sei es dass Bewohner des Ballungsraumes Freiburg "abgeworben" werden oder dem Trend von Ost- nach Westdeutschland Vorschub geleistet wird) und damit
- einen Ausverkauf unserer Landschaft zu veranstalten.
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