Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zum

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-05-25


Ein Teil der Bedenken aus unserer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres (Änderung des Flächennutzungsplanes) konnte durch den vorgelegten Bebauungsplan ausgeräumt werden. Wir beschränken uns mit unseren Kommentaren deshalb auf folgende vier Punkte:

Zufahrt über den Berg
Um möglichen Begehrlichkeiten für die Zukunft im Hinblick auf eine kurze Anbindung an den Europapark vorzubeugen, sollte bereits jetzt festgelegt werden, wie Kraftverkehr "über den Berg" zu verhindern ist. Beispielsweise könnte dazu der asphaltierte Wirtschaftsweg, der durch das Golfgelände führt, an seinem oberen Ende (außerhalb des Golfplatzes), kurz vor dem Sattelpunkt (links Schwimmbad, rechts Kahlenberg, geradeaus Herbolzheim) in eine Schotterpiste rückgebaut werden.

Gebäudestandard
Zum Energieverbrauchsstandard des Clubhauses sollten Festsetzungen erlassen werden, die auch die "Nachsitzungen" zum Golfen zu einem Ereignis "im Einklang mit der Natur" werden lassen. Unserem Vorschlag einer Pflanzenkläranlage für die Abwässer bitten wir gegebenenfalls fachlich zu widersprechen und ihn nicht einfach zu ignorieren.

Grundwasserentnahme
Wir gehen davon aus, dass wir an dem separat durchzuführenden Wasserrechtsverfahren beteiligt werden und bei dieser Gelegenheit die offenen Fragen klären können.

Geländemodellierung
Wir begrüßen ausdrücklich die Idee, bei der Abflachung hoher Böschungen den Übergangsbereich zwischen der alten steilen Böschung und der neue zu schaffenden schiefen Ebene als möglichst senkrechte Lößwand auszubilden.