Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zur

erarbeitet vom Arbeitskreises Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2003-10-23


Die nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange modifizierten Unterlagen zeigen, dass auch einige Anregungen des LNV aus der Stellungnahme vom Februar dieses Jahres übernommen wurden. Insofern gibt es unsererseits weiterhin keine prinzipiellen Bedenken gegen die Ausweisung des Golfplatzes im Flächennutzungsplan (FNP).

Zu kritisieren ist aber die mangelhafte Umsetzung der Selbstverpflichtung der Golfplatz-Initiatoren bzw. -Planer, ihr Vorhaben "im Einklang mit der Natur" zu bewerkstelligen. Dies zeigt sich insbesondere an der Art und Weise, wie die Umsetzung bereits vorangetrieben wird. Hier hilft wohl nur ein härteres Auftreten der Unteren Naturschutzbehörde und der Genehmigungsbehörde, das wir dringend einfordern. Auch der Gemeinderat als politischer Entscheidungsträger ist aufgefordert, Vorgaben aufzustellen, die das Projekt zu einem positiven Muster im Sinn der Umweltvertäglichkeit werden lassen könnten.

Biotopschutz
Ein erster Bauabschnitt wurde in Angriff genommen und zwischenzeitlich abgeschlossen. Dabei sollten laut Bauvorschrift zu schützende Biotope durch Markierungsbänder weiträumig abgesteckt werden. Die einzigen rot-weißen Flatterbänder, die zu sehen waren, sollten aber lediglich verhindern, dass Neugierige den frisch eingesäten Rasen betreten! Dem Wunsch der Naturschützer vor Ort an die Untere Naturschutzbehörde, zusammen mit dem Grünordnungsplaner vorab eine Begehung durchzuführen, wurde nicht nachgekommen.

Bewässerungsbedarf
Nach Auskunft der Wasserrechtsbehörde liegt derzeit ein unvollständiger Antrag zur Grundwasserentnahme im Tutschfelder Wäldchen vor. Das Verfahren ist somit noch gar nicht richtig eröffnet. Es fehlt insbesondere eine Begründung für den angesetzten Wasserbedarf. Die Frage danach wurde auch schon von der Herbolzheimer BUND-Gruppe vor Monaten gestellt. Golfclubpräsident und Bürgermeister nickten verständnisvoll und versprachen eine Reaktion - aber die blieb bislang aus. Trotzdem wurde im Vorgriff auf die erwartete Genehmigung der Bau einer Wasserleitung bis zur vorgesehenen Bohrstelle bereits in Angriff genommen!

Selbst wenn sich im Zuge des Verfahrens herausstellen sollte, dass es keine rechtlich vertretbaren Einwände gegen eine Grundwasserentnahme gibt, bleibt immer noch die Minimierung der Entnahme offen und vor allem die Methode, wie das Wasser gefördert werden soll. Es ist nämlich absolut nicht "im Einklang mit der Natur", wenn etwa mit Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken die Wasserpumpen angetrieben werden. (Die Darlegung von Alternativen würde den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen.)

Umwelteinflüsse durch den Betrieb der Golfanlage
Personen- und Materialtransport (sowohl innerhalb des Geländes als auch auf den Straßen von und nach Tutschfelden), Rasenmähen, Kochen, Heizen, Kühlen - das alles wirkt sich nachteilig auf unsere Umwelt aus. Wenn der Grund für diese Aktivitäten weit außerhalb der lebenserhaltenden Notwendigkeiten liegt - und wer würde das im Falle einer Luxusbeschäftigung wie dem Golfspiel abstreiten wollen, sind entsprechend höhere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit zu stellen.

Daher rührt z.B. unsere Forderung an ein Nullenergie-Konzept für die zu errichtenden Gebäude. Doch leider hört man von den Betreibern keinerlei Absichtserklärung in dieser Richtung, und die Behörden finden keinen Paragraphen, aus dem sie eine entsprechende Vorschrift ableiten könnten. Bleibt allein der Gemeinderat, der mit viel Mut hier ein Zeichen setzen könnte.

Ähnliches gilt für die ansonsten üblichen Verbrennungsmotoren von Maschinen und Fahrzeugen. Hier sollten alternative Antriebe (Elektro-, Druckluft-, Stirling-Motoren) oder zumindest Bio-Kraftstoffe zum Einsatz kommen.