Gemeinsame Stellungnahme aller nach §60 BNatSchG (neu) anerkannten Verbände zum

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2004-01-11


Die Entnahme von Grundwasser stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der nur in dringend notwendigen Situationen vorgenommen werden sollte. Somit ist die grundsätzliche Entscheidung dafür oder dagegegen eine politische, weil die dringende Notwendigkeit je nach Standpunkt unterschiedlich eingeschätzt wird. Aus Sicht des Naturschutzes sollte der Eingriff unterlassen werden, da der Zweck - Ermöglichung eines "ordnungsgemäßen Spielablaufs" - keine hinreichende Begründung darstellt. Wie sollte man sonst z.B. rechtfertigen, dass bei extremer Trockenheit zwar die Ernte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verdorren muss, daneben aber eine grüne Oase "just for fun" existieren darf.

Natürlich wird niemand behaupten wollen, durch die Grundwasserentnahme drohten existentielle Gefahren, wie etwa die Austrocknung eines ganzen Landstrichs. Trotzdem wäre die Suche nach Alternativen und ggfls. die Festlegung von Grenzen im Rahmen einer politischen Willensbildung angebracht. Leider entziehen sich die Gemeinderäte und der Bürgermeister der Stadt Herbolzheim fast vollzählig einer solchen Diskussion. Ein entsprechendes Anschreiben der BUND-Gruppe Herbolzheim haben sie jedenfalls ignoriert.

Deshalb geht die Bitte an die Genehmigungsbehörde, den Antrag möglichst restriktiv zu behandeln. Folgende Gesichtspunkte sollten dabei berücksichtigt werden:

Auswirkung auf Feuchtbiotop an der vorgesehenen Entnahmestelle des Grundwassers:
Die Stichhaltigkeit der Aussage von Gutachter Lang in seinem Schreiben vom 15.9.03 an das Landratsamt, wonach keine Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt an der Geländeoberfläche oder sonstige Setzungen und Austrocknungen zu erwarten seien, ist zu überprüfen.

Bedarfsberechnung:
Der monatliche Maximalbedarf berechnet sich aus den Annahmen der Planer (Wässerung höchstens alle drei Tage mit 800 m3) zu 30/3*800 m3 = 8.000 m3. Da dieser Maximalbedarf allenfalls für drei oder vier Monate anfallen wird, ist die beantragte Jahresmenge von 99.000 m3 nicht nachvollziehbar. Uns vorliegende alternative Berechnungsgrundlagen, die wir der Genehmigungsbehörde bereits mitgeteilt haben, ergeben einen Jahresbedarf von maximal 60.000 m3.
Vielleicht beruht der Faktor "3" aber auch auf einem Tippfehler, da im vorangehenden Satz von "zwei Tagen" die Rede ist?! Das wäre dann einigermaßen konsistent mit der beantragten Tageshöchstmenge, obwohl eigentlich nicht einzusehen ist, warum 800/2 m3 auf den Wert 500 m3 aufgerundet wurde.

Wasserqualität:
Die hohe Qualität des vorgefundenen Grundwassers sollte das Bemühen verstärken, es unberührt zu lassen. Der "Umweg" über den Golfplatz - nach Abzug der Verdunstungs- und sonstiger Verluste - wird ihm bestimmt nicht zum Vorteil gereichen!

Energiebedarf:
Das Grundwasser müsste aus einer Tiefe von 20 m gefördert und um weitere (200 - 180 =) 20 m in die Speicherteiche hoch gepumpt werden. Bei einem angenommenen Wirkungsgrad von 70% benötigt man für einen Jahresbedarf von durchschnittlich 50.000 m3(?) eine Energie (m*g*h/eta) von

50.000 m^3 * 1000 kg/m^3 * 9,81 m/s^2 * 40 m / 0,7
= 2,8*10^10 Nm = 2,8*10^10 Ws / (3.600 s/h) = 7800 kWh

Das entspricht etwa dem jährlichen Stromverbrauch von mindestens zwei Haushalten.

Um den "Einklang des Golfplatzes mit der Natur" nicht zu gefährden, sollte also zunächst geprüft werden, ob die Grundwasserentnahme wirklich gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte dies jedoch nicht mit konventionellem Energieaufwand, sprich mit Strom aus fossiler Energie oder Kernenenergie, erreicht werden. Alternativen stellen andersartige Antriebe dar, etwa solar betriebene Stirlingmotoren/-pumpen, oder aber die regenerative Eigenproduktion von elektrischer Energie (bzw. die unternehmerische Beteiligung der Golfpark AG z.B. an Windenergieanlagen), so dass der (anteilmäßig) erzeugte Strom den Verbrauch des Golfplatzes auf keinen Fall unterschreitet. Dies ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt wichtig, dass durch den Golfbetrieb weitere Energiesenken entstehen werden (im Bereich Verkehr, bei der Parkpflege und der Gebäudenutzung).