Stellungnahme der Naturschutzverbände

zum geplanten

Bau eines Golfplatzes zwischen Teningen und Bahlingen

erarbeitet vom Arbeitskreis Emmendingen des Landesnaturschutzverbandes (LNV).

2000-05-20


Nach den 1999 vorgelegten Plänen des Golfclubs Breisgau-Kaiserstuhl e.V. soll auf Gemarkung Bahlingen und Teningen nördlich der Straße Teningen-Bahlingen eine Golfplatzanlage (incl. Golfakademie, Clubhausareal und Parkplätze) mit einem Flächenbedarf von über 100 ha gebaut werden.

Die Naturschutzverbände lehnen die Golfplatzpläne entschieden ab. Folgende Gesichtspunkte sind hierfür maßgeblich:

1.) Das Gebiet ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Feucht- und Magerwiesen, Äckern, Bachläufen mit naturhaften Ufergehölzen, Hecken, Wassergräben, kleinen Wäldchen, von der Jägerschaft angelegten Teichen und schließlich vom Trauf des Naturschutzgebietes "Teninger Unterwald". Durch die Anlage von Gebäuden, Parkplätzen und Spielflächen wird massiv in das Landschaftsbild eingegriffen, auch wenn nach der Planung neue Teiche geschaffen und Bachläufe mit ihren Ufergehölzen erhalten werden sollen. Die im Laufe von Jahrhunderten gewachsenen Strukturen einer Natur- und Kulturlandschaft sind durch die "Kunstnatur" einer Golfanlage nicht zu ersetzen, auch wenn diese dem oberflächlichen Betrachter ein "grünes" und gefälliges Bild bietet.

2.) Die von einer Fachbehörde (BNL Freiburg) festgestellte Eignung der Flächen als FFH-Schutzgebiet gilt auch dann weiter, wenn die Einstufung von höherer Stelle aus offensichtlich politischen Gründen aufgehoben und widerrufen wurde. Andere naturschutzrelevante Kriterien wie das Landschaftsbild, das Vorhandensein von kartierten Biotopen nach §24 NatschG und die unmittelbare Nachbarschaft des hochwertigen Naturschutzgebietes "Teninger Unterwald" sind durch die FFH-Richtlinien überhaupt nicht erfaßt.- Leider wurde von Gemeinde- und Behördenvertretern der Eindruck erweckt, als könne und müsse der Naturschutz, bezw. die Naturschutzbehörde nach Wegfall des FFH-Status dem Vorhaben jetzt zustimmen, obwohl bekannt ist, daß der zuständige Naturschutzbeauftragte noch keine Stellungnahme abgegeben hat und von ihm ein positiver Bescheid wohl kaum zu erwarten ist. Solange aber von dieser Seite keine Zustimmung erfolgt, kann die untere Naturschutzbehörde nach derzeitigem Naturschutzrecht kein grünes Licht geben.

3.) Die für die Verbände überraschende Zurücknahme des FFH-Status haben diese veranlaßt, eigene Untersuchungen durchzuführen. Aus dem Frühjahr 2000 und den Vorjahren liegen erste Ergebnisse vor. So kommen im Gebiet mindestens 6 Fledermausarten vor. Von den vielen Schmetterlingsarten ist der seltene Große Feuerfalter (Lycaena dispar) erwähnenswert. Er ist nach der FFH-Richtlinie besonders schützenswert und für die wenigen Feuchtwiesenreste am südlichen Oberrhein besonders typisch. Besondere Brutvögel des Gebietes sind Großer Brachvogel, Feldlerche, Nachtigall, Neuntöter, Dorngrasmücke, Feldschwirl, Sumpf- und Teichrohrsänger, Schwarzkehlchen und Eisvogel. Der Schwarzmilan, besonders geschützte Art der FFH-Richtlinie, hat in diesem Frühjahr mitten im Plangebiet einen Horstplatz bezogen.

4.) Die schon jetzt vorliegenden faunistischen Daten und Listen deuten auf einen artenreichen Lebensraum hin. Die im Sommer abgeschlossene vorläufige Erfassung der Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken wird die Schutzwürdigkeit weiter untermauern. Es zeichnet sich schon jetzt ab, daß das Material ausreicht, die Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu beantragen.

5.) Seit vielen Jahren ist die BNL Freiburg bemüht, den Wiesenanteil, der vor Jahren dem Maisanbau weichen mußte, wieder zu erhöhen, um wertvollen Tieren und Pflanzen größeren Lebensraum zu schaffen und verschwundene Arten wieder anzusiedeln. Durch die Inanspruchnahme gerade der besten Wiesenflächen wird genau das Gegenteil erreicht und die bisherigen Bemühungen werden zunichte gemacht.

6.) Die Wiesen im Gewann Berschig, Dreispitz und auf Teninger Gemarkung müssen im Zusammenhang mit benachbarten Wiesengebieten in der Elzniederung, im Raum südlich von Riegel, und in der Dreisamniederung bei Nimburg und Eichstetten gesehen werden. Sie sind wichtige Glieder in einem Biotop-Verbund, der die Restwiesenflächen in der Freiburger Bucht vernetzt und für das Überleben kleiner Tier- und Pflanzenpopulationen lebenswichtig ist.

7.) Die unmittelbare Nachbarschaft zu einem hochrangigen Naturschutzgebiet (NSG "Teninger Unterwald") verlangt auch den Schutz der angrenzenden Offenlandschaft, weil zwischen Wald und offener Feldflur viele Tierarten (z.B. Insekten, Amphibien, Vögel und Säugetiere) hin und her pendeln und beide Landschaften für Brut oder Nahrungserwerb benötigen.

8.) Durch Grundwasserstau im Bereich der nahen Riegeler Pforte haben sich gerade hier, im nördlichen Teil der Freiburger Bucht, noch hohe Grundwasserstände halten können, die in der Vegetation der Wiesen, der mehrfach eingestreuten Seggenriede, der Gräben, Gehölze und im angrenzenden "Teninger Unterwald" ihren Ausdruck finden und in hohem Maße schutzwürdig sind. Hier liegt deshalb ein Regionaler Grundwasserschonbereich vor. Er wird durch die bodenverändernden Maßnahmen, durch Materialentnahmen, ja sogar durch die großzügig geplanten Wasserflächen gefährdet. Durch intensive Düngung der Spielflächen, Ablauf des gedüngten Regenwassers in die Teiche und Gräben , aber auch durch Lufteintrag besteht Eutrophierungsgefahr für die offenen Wasserflächen und Schadstoffgefahr für das Grundwasser. Die geplanten Wasserflächen müßten daher abgedichtet werden (welches Material? Folien? Kosten?), was wiederum zur Verfälschung von Standorten und Biotopen führt.

9.) Entlang der Glotter bestehen rechtsverbindlich ausgewiesene Überschwemmungsgebiete (Retentionsflächen), die nicht angetastet werden dürfen.

10.) Große Teile des geplanten Golfplatzgebietes sind im Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein als regional bedeutsamer Biotop (Nr.73b) dargestellt. Laut Plansätzen 3.0.1.3 und 3.0.1.4. des rechtsverbindlichen Regionalplanes 1995 ist die freilebende Tier- und Pflanzenwelt als Teil des Wirkungsgefüges des Naturhaushalts zu schonen. Es ist dafür zu sorgen, daß ihr Artenreichtum gewahrt bleibt; dazu sind ausreichende Lebensräume zu erhalten, neu zu schaffen, zu entwickeln und zu sichern. Auf eine Biotopvernetzung ist unbedingt hinzuwirken.

Insbesondere diejenigen Biotope, die durch seltene, bedrohte oder sonst schutzbedürftige Arten oder Gesellschaften der Pflanzen- und Tierwelt charakterisiert sind (Wertvolle Biotope), sollen erhalten und gegebenenfalls gepflegt werden.-

Wenn zukunftsweisende Landschaftsplanung überhaupt einen Sinn haben soll und von den Planern, Gemeinden und Behörden einigermaßen ernst genommen wird, dann verbietet sich schon aus diesen Gründen jede weitere Planung an diesem Ort.

11.) Bauvorhaben und Planungen im Außenbereich und in diesem Ausmaß sind nach BNatSchG nur dann möglich und zulässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse nachzuweisen ist. Dies kann für einen Golfclub kaum gelten, zumal der Planung wichtige Schutzzwecke und Erhaltungsziele entgegenstehen.

12.) Anders als die Flächen zwischen Dreisam und Bahlingen, die mit Hochspannungsleitungen übersät sind, ist der überplante Raum östlich der Glotter völlig frei davon. Dies erhöht einerseits den landschaftlichen Reiz und ermöglicht andererseits den ungefährdeten Flug der Vögel.

13.) Im Plangebiet an den Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Bahlingen und Teningen hat sich die Erschließung durch Wirtschaftswege in Grenzen gehalten, vor allem in Ost-West-Richtung. Dadurch konnten sich an entlegenen Stellen biologisch wertvolle Sukzessionen (Seggenriede, Gehölze und Gebüsch) entwickeln. Auch der sonst übliche Wochenendbetrieb durch Wanderer, Radler und Jogger ist kaum zu beobachten, weshalb sich hier hervorragende Ruhezonen entwickeln konnten. Spielbetrieb und Sonderveranstaltungen würden dies radikal ändern.

14.) Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf eine gründliche Stellungnahme der BUND-Gruppe Bahlingen vom 30.März 2000 verwiesen. Alle dort vorgebrachten Argumente können von den unterzeichneten Naturschutzverbänden vollinhaltlich übernommen werden.