Rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei der Planung von Fernstraßen

Wie können Verbände und Bürgerinitiativen Straßenplanungen beeinflussen und ihre Rechte wahrnehmen?

Erst durch die Planfeststellung werden Entscheidungen gegenüber Betroffenen verbindlich und damit anfechtbar. Bis es soweit kommt, gibt es einen langen berhördeninternen Planungsvorlauf, in den sich auch die verschiedenen Gruppierungen vor Ort einschalten können.

Der BUND hat den Leitfaden für Verbandsbeteiligungen in Genehmigungsverfahren veröffentlicht. Das Heft möchte in auch für den juristischen Laien verständlicher Form die Grundkenntnisse des Naturschutzrechtes vermitteln, die für die effektive Fertigung von Stellungnahmen und Einwendungen wichtig sind.

Neben einer Darstellung der Beteiligungsfälle wird insbesondere auf den wichtigen Fall der Beteiligung an einem Planfeststellungsverfahren eingegangen.

Aus dem Inhalt des von Rechtsanwalt Dirk Teßmer erarbeiteten Heftes:


  • Die Beteiligung der Verbände an Verwaltungsverfahren;
  • Ablauf der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren;
  • Rechtliche Regelungen zum Schutz der Natur (Eingriffsregelung, Schutzgebiete, FFH- und Vogelschutz-RL, Biotop- und Artenschutz) und Konsequenzen für die Stellungnahme;
  • Verbandsklage und sonstige Klagemöglichkeiten der Verbände.
Der "Leitfaden für Verbandsbeteiligungen in Genehmigungsverfahren", 68 Seiten, kann ab März in der Bundesgeschäftsstelle für 12 Euro bestellt werden. E-Mail: bundladen@bund.net oder telefonisch unter 030-27586-441.

Der BUND-Hintergrund gibt auf 7 Seiten einen ersten Überblick über die Einflussmöglichkeiten beim Fernstraßenbau.

Download     BUND-Hintergrund: Einflussmöglichkeiten beim Fernstraßenbau (7 Seiten).

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