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Die A 33 Bielefeld-Osnabrück

Die A 33 auf Bielefelder Stadtgebiet

BUND, NABU und LNU kritisieren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die geplante Trasse der A 33 auf Bielefelder Stadtgebiet.
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Die A 33 im Bereich Steinhagen-Halle-Borgholzhausen

Seit Ende 2003 gibt es eine neue Planung für die vom Bundesverkehrsministerium beantragte Trassenführung der A 33 von Borgholzhausen nach Bielefeld, die etwas nach Norden verschoben die Naturschutzbelange stärker berücksichtigt.

Unsere Argumente gegen die 1968 festgelegte Trasse V16, die laut Umweltverträglichkeitsstudie von 1992 die viertschlechteste von 40 untersuchten möglichen Varianten ist, woran auch die geringfügige Verschwenkung der Trasse in Halle (Version V16+) nichts geändert hat:.

Die Trasse macht Lärm in Wohngebieten:

Auf einem bis zu 10 m hohen Damm soll sie bis auf 300 m an die Wohngebiete im Westen von Halle heranrücken. 44.000 Autos täglich werden Halle von Westen verlärmen.

Die Trasse verlärmt die Naherholungsgebiete und Kulturdenkmäler

  • Holtfeld und Schloss Holtfeld
  • Stockkämpen und Kapelle Stockkämpen
  • Minimierung des Flächenverbrauchs der wachsenden Großstadt
  • Tatenhausener Wald und Schloss Tatenhausen.

Die Trasse gefährdet Trinkwasservorkommen in Borgholzhausen, Halle und Steinhagen.

Die Trasse zerstört die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten

  • im gemeldeten FFH-Gebiet (http://www.ffh-talk.de)Tatenhausener Wald, das auf 1400 m Länge zerschnitten werden soll
  • im Foddenbachtal (Gemeinde Steinhagen)
  • im Waldgebiet Patthorst (Gemeinde Steinhagen).

Die Trasse setzt Zwänge für einen Weiterbau der A 33 durch Steinhagen und Bielefeld. Dieser wird

  • die Naherholungsgebiete Patthorst und Bockschatz' Hof
  • die Bau- und Wohngebiete Patthorster Str., Meschers Hof, Diekmann, Südwestfeld und Windflöte verlärmen.

Rechtlich stützt sich unser Widerstand gegen die beantragte Trassenführung der A 33 auf den staatlichen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch im Hinblick auf die Verantwortung für künftige Generationen (Art. 20a Grundgesetz), das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union.

> KONTAKT: A33 Aktionsbüro, Erlenweg 10, 33790 Halle
> Ökologisches Fachgutachten zum Tatenhauser Wald
> Verkleinerung des FFH-Gebietes Tatenhausener Wald

 

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