Ortsverband Königstein-GlashüttenDefinitionDie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union wurde 1992 von der Europäischen Union verbschiedet, und ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt. Auch das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf Königsteiner und Glashüttener Gemarkung Gebiete bei der EU gemeldet.Bei betroffenen Eigentümern, Kommunen oder Privatleuten gab es Befürchtungen die Umsetzung der Richtlinie würde zu Beeinträchtigungen der bisherigen Nutzung führen. DIES IST NICHT ZUTREFFEND: Kernstück der FFH-Richtlinie ist ein Verschlechterungsverbot für die als FFH-Gebiet ausgewiesenen Flächen. Die bislang betriebene Nutzung wird in vielen Fällen sogar festgeschrieben. Für Königstein bedeutet dies lediglich den Schutz vorhandener wertvoller Biotope, die ohnehin z.T. schon unter Naturschutz stehen (s. FFH-Gebiet Reichenbachtal) und dies auf einer Gesamtfläche von 150 ha was 6% der Königsteiner Grundfläche entspricht. Die Widerstände gegen die Umsetzung der FFH-Richtlinie waren in Deutschland beträchtlich. Inzwischen, nach der Meldung der IV Tranche, kann das Land Hessen Strafzahlungen an die EU in Millionenhöhe möglicherweise abwenden. Rechtlicher Aufsatz zur EU-Kritik an der Umsetzung der Richtlinie. AbkürzungenFFH-RL: Fauna-Flora-Habitat RichtlinieVSR: Europäische Vogelschutzrichtlinie 1979 |
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