Was können Kommunen gegen Lärm tun?

Zwei Drittel der Deutschen fühlen sich von Verkehrslärm belästigt. Dazu kommt der Lärm von Baustellen, Maschinen, Sportanlagen...
Die Kommunen müssen reagieren. Bisher tun sie sich oft schwer damit: undurchsichtige Gesetzeslage, ungeklärte Zuständigkeiten, hohe Kosten, zu wenig Personal...
Der BUND zeigt wirksame Handlungsmöglichkeiten auf. Eine Vielzahl sich ergänzender Maßnahmen stehen zur Verfügung, die in der Summe zu einem wirksamen Lärmschutz führen. Das beweisen zahlreiche Beispiele aus der Praxis.


Was Kommunen gegen Lärm tun können:

  1. Vermeidung von Lärmemissionen
  2. Verringerung von Lärmemissionen
  3. Verlagerung von Lärmemissionen
  4. Verringerung von Lärmimmissionen
Download     Das komplette Gutachten "Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Verkehrslärm" als PDF (86 S., 237 KB)).

Download     Literaturhinweise für Lärmbekämpfung in Kommunen und Städten (2 S., 16 KB).

1. Vermeidung von Lärmemissionen
Dieser Grundsatz muss auch in der kommunalen Planung an erster Stelle stehen. In der Bauleitplanung gilt z.B. der Trennungsgrundsatz. Siedlungsgebiete müssen einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. So sind Industrie- und Gewerbegebiete von Wohngebieten zu trennen. Aber auch das Einkaufszentrum auf der „grünen Wiese“ kann nicht die Lösung sein, denn oft ist es nur mit dem PKW zu erreichen. Der BUND zeigt auf, wie es funktionieren kann.
Daneben ergeben sich weitere Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen, um Lärm zu vermeiden: Förderung des Fußgänger-, Fahrrad- und öffentlichen Nahverkehrs, Güterverkehrsmanagement, Förderung einer nachhaltigen Mobilitätserziehung und Verhinderung von verhaltensbedingtem unnötigen Lärm durch Kraftfahrzeuge.


Download     Informationen zur Lärmvermeidung (12 S., 38 KB)

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2. Verringerung von Lärmemissionen
Lärm lässt sich nicht immer vermeiden, aber meistens verringern.
Zum einen durch technische Verbesserungen, wie den Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen. Auf der Straße können dies „Flüsterasphalte“sein. Straßenbahnschienen sind deutlich leiser, wenn sie mit Schotter oder mit Rasen umfasst sind. Eine Lärmreduzierung kann auch durch den Einsatz von geräuscharmen Straßen- und Schienenfahrzeugen erreicht werden.
Zum anderen lässt sich durch sinnvolle Planung und Regulierung des Verkehrs Lärm verringern. Zu nennen sind die Verlangsamung und Verstetigung des Straßenverkehrs, z.B. durch Tempo 30 in Ortschaften und den Einsatz von Kreisverkehren statt Ampeln. Auch ein intelligentes Parkraummanagement spart Verkehr.


Download     Informationen zur Lärmverringerung (10 S., 30 KB).

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3. Verlagerung von Lärmemissionen
Müssen Hauptverkehrsstraßen mitten durch das Wohngebiet führen? Müssen Lkw gerade nachts durch die Stadt donnern? Eine sinnvolle Verkehrsplanung verlagert diese Lärmquellen auf weniger lärmempfindliche Routen. Dazu dienen die Bündelung und Verlagerung von Kfz-Strömen. Durchfahrverbote, Einbahnstraßenregelungen oder die Errichtung von verkehrsberuhigten Zonen können zu einer sinnvollen Verkehrsverlagerung beitragen. Besonders Lkw sollten möglichst aus lärmsensiblen Bereichen herausgehalten werden, z.B. durch das Anlegen spezieller Lkw-Routen bzw. Lkw-Fahrverbote.


Download     Informationen zur Lärmverlagerung (2 S., 8 KB).

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4. Verringerung von Lärmimmissionen
Damit ist der einwirkende Lärm gemeint, der nur passiv bekämpft werden kann (Schallschutzfenster, Gehörschutz). Diese Maßnahmen sollten aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn Lärm nicht anders vermieden oder vermindert werden kann. Schallschutzwände und –fenster, Tunnel und spezielle Fassadenmaterialien absorbieren den Schall und senken damit die Lärmbelastung. In Bebauungsplänen können lärmgeschützte Wohnungsgrundrisse (Block- und Atriumbauweise) und Raumnutzungsanordnungen verbindlich festgesetzt werden. Das Schließen von Baulücken kann eine sehr effektive Lärmschutzmaßnahme für die hinter großen Baukörpern liegende Bebauung sein.


Download     Informationen zu passiven Schutzmaßnahmen (6 S., 20 KB).

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