Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde und im Internet

Fragen Sie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister nach der Feinstaubbelastung Ihrer Gemeinde. Werden die gültigen Grenzwerte überschritten, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.

Auch im Internet finden Sie aktuelle Messwerte. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die aktuellen Luftwerte für ganz Deutschland. Unter www.env-it.de/luftdaten/start.fwd werden neben den aktuellen Feinstaubwerten auch die Ozon-, Kohlenmonoxid-, Schwefeldioxid- und Stickstoffoxidbelastung veröffentlicht.

Wenn der Verdacht besteht, dass eine Grenzwertüberschreitung besteht (das dürfte an vielen Verkehrsschwerpunkten der Fall sein), gilt es, Klarheit über folgende Fragen zu gewinnen:


  1. Wird in dem betreffenden Ort/Stadtteil/Straßenzug die Feinstaubbelastung ermittelt? Wo sind die Messstationen? Was sind die Ergebnisse?
  2. Falls eine Grenzwertüberschreitung fest gestellt wurde: Besteht sie schon länger? Liegt ein Luftreinhalteplan vor? Ansprechpartner ist das örtliche Umweltamt.
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