Fordern Sie Ihr gutes Recht auf saubere Luft!Falls trotz Feinstaubbelastung kein kommunaler oder regionaler Luftreinhalteplan bzw. Aktionsplan existiert, muss ein solcher erstellt werden. Sollten sich Gemeinden quer stellen: Die fachliche Aufsicht für die Umsetzung des BImsSchG üben die Länder (Landesumweltministerien) aus.Sie können den Kommunen konkrete Vorschläge machen, wie sie die Feinstaubbelastung effektiv senken können; bei der Aufstellung der Pläne ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sinnvolle Maßnahmen sind: Temporäre Fahrverbote, Benutzervorteile (nur Diesel-Kfz mit Filter kommen in die Innenstadt rein), Parkraumbewirtschaftung, allgemeine Tempoangleichung, Pförtnerampeln (stauen den Verkehr außerhalb der Stadt/Innenstadt), konkrete Förderung von öffentlichen Verkehr und Radverkehr etc. Weniger sinnvolle Maßnahmen sind: Das Besprengen von Straßen (um den Staub zu binden), Bau oder Ausbau von neuen Straßen (Autobahnen, Ortsumgehungen). Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein individueller Anspruch auf saubere Luft verankert. Wenn Gemeinden
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