BUND Kreis Höxter

2300 getötete Kormorane in einem Winter

Naturschutzverbände fordern Einstellung der unsinnigen Kormoranjagd

Im Streit um die geplante Ausdehnung der Kormoranjagd melden sich jetzt die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU mit einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort. Darin lehnen die Verbände den Abschuss von Kormoranen generell ab. Die im Entwurf des Kormoranerlasses vorgesehenen Hinweise zur zeitlichen und räumlichen Ausdehnung der Abschussmöglichkeiten für Kormorane seien fachlich nicht haltbar und rechtlich unzulässig.



Kormoran (Phalacrocorax carbo) (Foto: Egge-Weser-digital)


„Mit der erneuten Initiative zur Ausdehnung der Abschussmöglichkeiten auf Kormorane beugt sich Umweltminister Uhlenberg nun endgültig dem Druck der Angler und Sportfischer und damit einer jahrzehntelangen Neidkampagne, die dem Vogel den Fisch nicht gönnt“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Bereits 2003 hätte die rot-grüne Landesregierung erste Abschussgenehmigungen an einzelnen Gewässern erteilt, was landesweit circa 60 Kormorane das Leben kostete. 2006 sei dann mit der Kormoran-Verordnung ein rechtlicher Rahmen für den generellen Abschuss von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten in NRW geschaffen worden. „Allein dies hat im letzten Winterhalbjahr zum Abschuss von 2300 Kormoranen in NRW geführt. Damit wurde wahrscheinlich mehr als ein Viertel des gesamten Winterbestandes vernichtet - eine Katastrophe für die besonders geschützte Art, die zudem nach der EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht zur Jagd zugelassen ist“, so Tumbrinck weiter.

Nun soll nach dem Willen des Umweltministeriums dem Kormoran endgültig der Garaus gemacht werden, indem die Jagd mit dem neuen Erlass auch noch auf Schutzgebiete ausgedehnt wird. „Solche so genannten Vergrämungsabschüsse innerhalb von Schutzgebieten sind rein rechtlich gar nicht zulassungsfähig“, kritisiert Paul Kröfges, BUND-Vorsitzender in NRW, den Entwurf des Kormoranerlasses. Dem stünden der Schutzzweck des Gebietes sowie rechtliche Voraussetzungen nach dem Landschaftsgesetz und der FFH-Verträglichkeitsprüfung entgegen. „Um die geplante Ausdehnung der Jagd auf Kormorane umzusetzen, hätte das Umweltministerium die Kormoran-Verordnung ändern müssen – in einem entsprechenden förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Naturschutzverbände.“

Das immer wieder von Seiten der Fischerei vorgetragene Argument, der Kormoran müsse geschossen werden, um die gefährdeten Bestände der Äsche zu retten, ist aus Sicht der Naturschutzverbände nicht stichhaltig. „Der wissenschaftliche Beweis für eine Gefährdung der Äsche durch den Kormoran ist bisher nicht seriös geführt worden, zumal die Art weiterhin beangelt wird und aufgrund von Aussetzungen überwiegend in Gewässern vorkommt, wo sie sich nicht mehr natürlich reproduzieren kann“, ergänzt Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Zudem hätte die Rechtssprechung bereits mehrfach restriktiv festgestellt, dass eine Reduzierung der Kormorane nur dann statthaft sei, wenn sie fischereiwirtschaftliche Schäden nachweisbar anrichten. „An Gewässern, die nicht wirtschaftlich genutzt werden, also lediglich der Hobbyfischerei dienen, dürfen demnach keine Kormorane getötet werden“, so vom Hofe.

NABU, BUND und LNU halten den erweiterten Abschuss-Erlass der Landesregierung deshalb für rechtswidrig und fordern Umweltminister Uhlenberg auf, den vorgelegten Erlass nicht zu veröffentlichen und die bestehende Kormoran-Verordnung wieder zurückzunehmen.


Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 - 386 7379,
Paul Kröfges, Vorsitzender BUND NRW, mobil: 0173 - 2794 489,
Mark vom Hofe, Vorsitzender LNU, Tel.: 02932 - 4201 oder 01520 - 5660 559.


Gemeinsame Pressemitteilung von LNU, NABU und BUND NRW
vom 19. Oktober 2007.



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