Ortsverband Königstein-GlashüttenVorgeschichteDer Frankfurter Flughafen liegt 27 km von Königstein und ca. 40 km von Glashütten entfernt.Der Höhenunterschied zwischen dem Flughafen und Königstein beträgt ca. 180 bis 800 m je nach Ortsteil, Glashütten liegt 510 m hoch und ist von verschiedenen Taunusbergen umgeben, der höchste davon ist der Feldberg im Taunus und 880m hoch. Im Jahre 1999 sprachen sich die hessische Landesregierung, Lufthansa und Fraport AG für den erneuten Ausbau des Frankfurter Flughafens aus, und dies obwohl im Regionalplan festgeschrieben war, daß der Flughafen nur noch innerhalb seines bestehenden Zaunes wachsen dürfe. In den darauffolgenden Jahren begannen die Vorbereitungen für den Ausbau. Eine davon war die Einführung der neuen Flugrouten über den Taunus, die zu einer Neuverlärmung besonders von Orten in höheren Lagen geführt hat. Die neuen Flugrouten ignorieren das ansteigende Gelände, den "Schallarena"-effekt in den Hängen und Kesseln des Taunus. Die Routenneueinführung wurde mit Entlastungen für Flughafenanwohner begründet, obwohl aus Kartenmaterial und der Konturen der sog. Flugerwartungsgebiete (auf den unteren Bildern hellblau eingefärbte Kartenbereiche) ersichtlich geworden ist, daß hier lediglich neue Kapazitäten für den Flughafenausbau geschaffen wurden. Flugerwartungsgebiet VOR dem 19.4.2001 HEUTIGES Flugerwartungsgebiet Folgen des Ausbaus für Königstein und GlashüttenWie, ob und wann letztendlich der Flughafenausbau kommen wird, ist heute ungewisser denn je.Deshalb kann über zukünftige Routenführungen über dem Taunus nur spekuliert werden. Der BUND ist der Ansicht, daß die Flug-Lobby ihren Handlungsrahmen vollends ausschöpfen wird. Weiterführende Links: Deutscher Fluglärmdienst Eppsteiner gegen Fluglärm Bad Homburger gegen Fluglärm IG gegen Fluglärm im Taunus GerichtsentscheidungenSowohl Privatleute als auch die Kommunen klagten gegen die neuen Flugrouten.In der ersten Instanz wurde den Privatklägern, die gegen den unzumutbaren Fluglärm unter der TABUM-Route geklagt hatten, Recht gegeben. Urteil VGH Kommunen Urteil VGH Privatkläger Dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben: Revisionsurteil
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