Antrag für verkehrslenkende MaßnahmenAls von der Lkw-Flut betroffener Anwohner ist es Ihr gutes Recht, dass Sie sich gegen zusätzlichen Lärm, erhöhte Schadstoffbelastung und größere Unfallrisiken vor Ihrer Haustür wehren. Dazu haben wir gemeinsam mit der Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach vom Informationsdienst Umweltrecht (www.idur.de) einen Musterantrag für verkehrslenkende Maßnahmen bzw. für die Beantragung eines Durchfahrverbotes für Lkw-Verkehr entwickelt. Diesen können Sie auf ihre individuelle Situation umschreiben und an Ihre Straßenverkehrsbehörde (meist Regierungspräsidium bzw. Bezirksregierung oder Landratsamt) schicken.
Wenn Sie Ihren Antrag an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gesandt haben, besteht die Pflicht der Behörde, Ihren Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Diese Frist darf nur dann überschritten werden, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Sollte die Straßenverkehrsbehörde Ihrem Antrag nicht entsprechen, so können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch im Widerspruchsverfahren eine verkehrslenkende Maßnahme abgelehnt, besteht ggf. die Möglichkeit einer Klage (Kosten). Der Anwohner hat ein Recht auf eine pflichtgemäße Ermessenentscheidung. Die Klage sollte allerdings von einem Rechtsanwalt vorbereitet werden. Gehen Sie in die Öffentlichkeit, damit die Aktion erfolgreich wird:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impressum | zum Seitenanfang |