WasserläuferEin Bericht der "Wasserläufer" Jan Fickert und Winfried SanderFotos von Winfried Sander Der ReichenbachVerbandsgemeinde Weilerbach, Landkreis Kaiserslautern und Verbandsgemeinde Altenglan, Landkreis KuselGeographie Der 16,1 km lange Reichenbach (Einzugsgebiet 44,158 km2) beginnt in einer Mulde in der Nähe der Straße zwischen Steegen (Reichenbach-Steegen) und Schwedelbach in einem sumpfigen Wiesengrund. Sein erster großer Zufluss, der auf Kollweilerer Gemarkung entspringende Grumbach (dort Reichenbach genannt!), vereinigt sich vor Steegen an der Landstraße nach Kaiserslautern mit dem Reichenbach. Der Grumbach liefert hier nach seinem 3 km langen Laufe mehr Wasser als der Reichenbach aus seinem Quellgebiet heranführen kann. Der Reichenbach fließt nun durch die Dörfer Reichenbach-Steegen, Oberstaufenbach, Niederstaufenbach und Friedelhausen. Gegenüber von Altenglan auf 196 m ü. NN mündet er rechtsseitig in den Glan (linksseitig: der Kuselbach), der wiederum unterhalb von Odernheim in die Nahe mündet. Der Reichenbach ist in seinem gesamten Verlauf reich an Zuflüssen (u.a. Rackenbach, Albersbach, Wintergrund, Kaulbach, Limbach, Gerschbach, Lochbach, Niederstaufenbach, Bosenbach, Mahrbach, Hütschbach, Kalschbach), wobei der wichtigste der 4,4 km lange Bosenbach (Einzugsbereich 9,281 qm, auch Wasserläufer-Bach) ist. Der Reichenbach fließt durch eine weite Talmulde, das Reichenbachtal, rechts vorbei am Berg Heidenburg und links vorbei am Potzbergmassiv. Auf der Gemarkung von Oberstaufenbach werden hier auf beiden Seiten Höhen von ungefähr 380 Metern erreicht. Bei Friedelhausen zwängt er sich zwischen Potzberg und Hinzelberg in Richtung Altenglan weiter. Der Reichenbach führt entlang der Landesstraße L 367, die Altenglan mit Kaiserslautern verbindet. Umwelt Der Reichenbach zählt zu den feinmaterialreichen, karbonatischen Mittelgebirgsbächen. Der Oberlauf bis Oberstaufenbach weist eine Gewässerstrukturgüte von überwiegend stark bis vollständig verändert auf, der Unterlauf ist bis auf die Ortslagen mäßig bis deutlich verändert. Die Gewässergüte wird unterhalb von Reichenbach-Steegen mit mäßig belastet (Güteklasse II) angegeben. Der Reichenbach liegt zu einem Großteil im Landschaftsschutzgebiet „Königsland“ und grenzt bei Friedelhausen an das 62 ha große FFH Gebiet 6411-301 „Ehemalige Kalkbergwerke bei Bosenbach“ (der Bosenbach durchfließt auf einer kurzen Strecke dieses FFH-Gebiet vor seiner Mündung in den Reichenbach; auch der Zufluss Mahrbach durchfließt das FFH-Gebiet). Der Wasserläuferbereich Der Wasserläuferbereich ist der Mündungsbereich des Reichenbaches in den Glan vor Altenglan (Wegverbindung Mühlweg-Friedelhauser Straße). Der Reichenbach ist hier sehr strukturreich (Sandbänke, Kies) mit naturnahem Uferbewuchs (Erlen, Weiden; Totholz). Der Überbereich wird großteils als Weidefläche benutzt, wodurch Trittschäden enstehen. Wo die Auen nicht mehr als Weidefläche genutzt werden, sind großflächig Mädesüß und gelbe Schwertlilien zu finden. Die Gewässergüte wird hier als mäßig belastet angegeben, die Gewässerstrukturgüte als mäßig bis deutlich verändert. Bisherige Ergebnisse Bisher fielen die Ergebnisse bezüglich der Leitarten an Reichenbach und Bosenbach eher mager aus. Neben dem Feuersalamander im Quellbereich des Bosenbachs und der Gebänderten Prachtlibelle und Blauflügel-Prachtlibelle (ebenfalls am Bosenbach) wurden aus dem EPT-Segment bisher ausschließlich Eintagsfliegen gefunden. Krebse oder Muscheln konnten bisher von den Wasserläufern nicht gefunden werden. Unsere Vermutung, die Wasseramsel am Reichenbach zu finden, hat sich bisher auch nicht bestätigt. An Reichenbach und Bosenbach konnten wir im Untersuchungsbereich aber bereits eine umfangreiche Liste mit Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten (z.B. Grün- und Buntspecht, Rotmilan, Stockente, Graureiher, Turmfalke) erstellen (noch nicht abgeschlossen!). Informationen Dritter Nach mündlichen Informationen des Angelsportvereins „Mittleres Glantal“ gibt es am Glan Krebse bei Erdesbach und Muscheln bei Altenglan und Bedesbach. Diesen Aussagen möchten wir in der verbleibenden Untersuchungszeit auch noch nachgehen. |
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