BUND Kreis Höxter

Informationen und Infomärkte zum SuedLink-Projekt

Trassenkorridor "Mitte/West" könnte den Kreis Höxter durchqueren

Der Bundestag hat im Juli 2013 das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze – auch Bundesbedarfsplangesetz genannt - (BGBL 2013, Teil I Nr. 41 v. 26.07.2013) beschlossen. Mit diesem Gesetz ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf auf Grundlage des durch die Bundesnetzagentur genehmigten Netzentwicklungsplans 2012 bestätigt worden.

In der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 des Bundesbedarfsplangesetzes ist folgendes Vorhaben enthalten, das auch das Gebiet des Kreises Höxter betreffen könnte:
- Nr. 4 HGÜ Wilster – Grafenrheinfeld; länderübergreifendes Pilotprojekt für verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen sowie Pilotprojekt für Erdkabel.



SuedLink-Trassenkorridorvorschlag "Mitte/West"


SuedLink ist ein Gemeinschaftsprojekt der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH und TransnetBW. Es ist mit 800 km Länge das größte Infrastrukturprojekt der Energiewende. Es handelt sich hierbei um das oben genannte Vorhaben Nr. 4 Wilster-Grafenrheinfeld für das die TenneT TSO GmbH zwischenzeitlich einen groben Vorzugskorridor von einer Breite von 1.000 m entwickelt hat. Einer von drei möglichen Korridorvarianten, der Trassenkorridorvorschlag "Mitte/West", durchquert den Kreis Höxter in Nord-Südrichtung (vgl. Abb.).

Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der Planaufstellung, das bedeutet es steht am Beginn des Planungs- und Genehmigungsverfahrens. Nach Stilllegung der letzten Atomkraftwerke im Jahr 2022 sollen dann über eine bis dahin fertiggestellte Trasse mittels Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) große Strommengen von den Energieproduzenten im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden Deutschlands transportiert werden.

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Planungsverfahrens ist durch den Bundesgesetzgeber neu geregelt worden. Bisher waren für die Durchführung von Raumordnungsverfahren (ROV) für länderübergreifende Höchstspannungsleitungen die Raumordnungsbehörden der Länder zuständig.

Die Zuständigkeit von Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer führen, liegt nun nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt die länderübergreifenden Verfahren, die sogenannte Bundesfachplanung (§ 5 NABEG) durch. Bedingt durch die bundesweit einheitliche Verfahrensregelung werden die bisher als Verfahrensführer zuständigen Landesplanungsbehörden Beteiligte des Verfahrens. Die Bundesfachplanung ersetzt das Raumordnungsverfahren (ROV).


Weitere Informationen



Infomärkte zum SuedLink-Projekt

Nachdem der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO Gmbh seine bereits für Mitte Februar 2014 angekündigten Informationsveranstaltungen zunächst kurzfristig wieder abgesagt hatte, weil das Projekt zwischenzeitlich politisch in Frage gestellt worden war, finden nun sogenannte Infomärkte in den Kreisen Höxter und Lippe statt und zwar jeweils zwischen 15 - 20 Uhr:


  • Am Montag, den 31. März 2014 in Warburg im Pädagogischen Zentrum, Wachtelpfad 2.
  • Am Donnerstag, den 03. April 2014 in Borgentreich in der Schützenhalle, Lehmtorstraße 16.
  • Am Freitag, den 04. April 2014 in Brakel in der Aula des Petrus-Legge-Gymnasiums, Am Bahndamm 18.
  • Am Montag, den 07. April 2014 in Lügde (Kreis Lippe) im Dorfgemeinschaftshaus Rischenau, Hauptstraße 36.
Eine Karte (M 1:25.000) mit dem Trassenkorridorvorschlag "Mitte/West" im Bereich des Kreisgebietes findet sich im Geodatenportal des Kreises Höxter.

Hinweis: Sehr informativ ist auch die Aufzeichnung der Live-Übertragung der Bürgerinformationsveranstaltung vom 25. März 2014 im Weserbergland-Zentrum in Hameln, einer Gemeinschaftsveranstaltung der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden zur TenneT-Stromtrassenplanung durch das Weserbergland. - ... zum Video


Weitere Informationen

zu dem Projekt gibt es unter: www.suedlink.tennet.eu.

27. März 2014

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