Ortsverband Königstein-Glashütten

Gewässerschutz und Gartenpflege

Stadt Königstein Gewässerschutz

Diesen Beitrag hat die Stadt Königstein auf ihrer Websiete eingestellt. Der BUND begrüßt die Umwelt-Aufklärungsarbeit der Stadt Königstein.

"Gewässerschutz geht uns alle an
Hinweise für die Unkrautbekämpfung rund um Haus und Garten


Die Gartensaison erreicht im Monat Juli ihren Höhepunkt: Die Aussaaten der Gartenkulturen sind weitgehend für den Haus- und Hobbygarten abgeschlossen. Diese Gartenkulturen brauchen nun vor allem Pflege und günstige Klimabedingungen, um demnächst geerntet werden zu können und es gilt, die heranwachsenden Jungpflanzen freizuhalten von Quecken, Ackerwinde, Giersch u. anderen „lästigen Unkräutern“, die auf Grund ihrer Wuchsfreudigkeit unseren Gartenkulturen arg zusetzen.

Die Verführung liegt nahe, zu einem Unkrautbekämpfungsmittel zu greifen, weil dies ja eine bequeme und saubere Sache zu sein scheint. Jedoch dieser Schein trügt: Sie sollten sich immer vergegenwärtigen, dass Sie bei dieser Art von Unkrautbekämpfung mit einer giftigen Substanz hantieren, die genaueste Beachtung der Sicherheitsvorschriften voraussetzt, und die sowohl für den Anwender als auch für die Umwelt nicht unproblematisch ist.

Insbesondere die unter dem Begriff „Totalherbizide“ (Breitbandherbizide, welche nicht selektiv wirken, sondern alle Pflanzen abtöten) zusammengefassten diuronhaltigen Produkte (Diuron ist ein spezifischer chemischer Wirkstoff, ein Harnstoffabkömmling) handelt es sich um einen Wirkstoff, der unsere Gewässer belastet und sich im Grundwasser toxisch anreichert und es unbrauchbar macht für den Einsatz als Trinkwasser. Dieser Wirkstoff ist in einer Reihe von marktgängigen Präparaten enthalten. Ähnliches gilt auch für andere Herbizidwirkstoffe, z. B. dem weit verbreiteten Glyphosat (Handelsname Round-up), dessen Einsatz gemäß Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (in der Fassung vom 23.07.2003) ebenso besonderer Anwendungsbeschränkungen unterliegt.

Diese nicht unbedeutende toxische Wirkung sollte man sich vor Augen halten, besonders dann, wenn Sie in Kanalisationsnähe, bei Straßen- und Gehwegsrändern, Bachnähe, auf geneigten Flächen oder auf versiegelten Flächen im Haus- und Gartenbereich damit arbeiten.

Gerade weil diese Mittel nicht so harmlos sind, hat hier der Gesetzgeber gemäß Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung absolutes Anwendungsverbot auf diesen versiegelten bzw. geneigten Flächen, von denen abfließendes Wasser direkt oder indirekt in Oberflächengewässer oder die Kanalisation abgeführt wird, verordnet.

Es versteht sich von selbst, dass diese Präparate ebenso nicht unsachgemäß entsorgt werden dürfen, d. h., Restmengen und Spülflüssigkeit dürfen keinesfalls in den Ausguss gegeben werden, sondern müssen zur Sondermüllsammlung gebracht werden.

Statt mit der Giftkeule, die immer eine Belastung für Mensch und Umwelt darstellt, den störenden „Unkräutern“ den gar aus zu machen, wäre es doch viel sinnvoller, an Stellen, wo „Unkraut“ absolut nicht gewünscht ist, die Harke bzw. das Messer einzusetzen und diese Wildkräuter mechanisch zu entfernen.

Aber nicht nur im Haus und Hobbygartenbereich, wo es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, durch Mischkulturen und Mulchen die unerwünschten Wildkräuter im Zaum zu halten, sondern auch auf innerstädtischen Plätzen, z. B. an Gewegsrändern, auf brachliegenden Baulücken und ungenutzten Böschungen etc., stellt sich eine städtische Spontanvegetation ein.

„Das wilde Grün der Städte“ wird meist als Unkraut verdammt, ausgerupft, zertreten und totgespritzt. Dieses „innerstädtische Grün“ stellt häufig jedoch eine reichhaltige Blütenflor dar.

Hier wäre es sinnvoll, einmal darüber nachzudenken, inwieweit eine solche Lebensgemeinschaft aus Pionierpflanzen der verschiedensten Herkunftsorte (Mittelmeer bis Südost-Europa), z. B. großblütige Königskerze, Natternkopf, Wolfsmilch, Mäusegerste, Giersch, Schöllkraut (Warzenkraut) an ihren Standorten wirklich stört oder ob nicht diese „Unkräuter“ mehr Anerkennung und Wertschätzung verdienen: Sie lassen die Kraft der Natur auch in der Stadt spüren, z. B., wenn ein Farn aus der Mauerritze sprießt usw.

Diese Wildkräuter haben u. a. auch ihre ökologische Funktion in der Stadt: Sie verbessern die kleinklimatischen Bedingungen und zeigen zum Teil, indem sie sensibel auf Luftveränderungen reagieren, z. B. Flechten, den Grad der Luftverschmutzung (Bioindikatoren) an.

Häufig sind diese Pflanzen Spezialisten von Extremstandorten, z. B. Fels- und Felsfugenpflanzen oder Trockenrasenpflanzen etc., und man staunt, mit welch geringem Substrat diese Pflanzen, z. B. mit einem Fingerhut „Erde“, auskommen können und vorübergehende Trockenperioden verkraften.

Entlang von Verkehrswegen, an Flüssen, stillgelegten Bahnkörpern etc. bilden sie Säume aus Pflanzenstauden, sog. ruderale Besiedlungsleitlinien und haben eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Lebensräumen und als Rückzugs- und Überlebensräume für Tiere.

Auch hinsichtlich dieser genannten städtischen Plätze und ruderalen Standorte ist daher ein Umdenken wünschenswert. Ganz abgesehen von dem zu empfehlenden gänzlichen Verzicht auf chemische „Unkrautbekämpfung“, sollte eine möglichst große Toleranz und Wertschätzung gegenüber der Entwicklung solcher Saumgesellschaften, d. h. der Verzicht auf totale Säuberungsaktionen auch mechanischer Art (Bürsten und Abkratzen der Wildpflanzen) entstehen.

Auf diese Weise können Restnaturflächen auch im Stadtraum, im Randbereich, weniger frequentierter Nischen in Parks, Grünanlagen, Friedhöfen etc. überleben und bieten eine gute Möglichkeit der Vernetzung von Stadt und Landschaft.

Einschränkend sei hier jedoch erwähnt, dass Unkräuter dort, wo sie die sichere Begeh- bzw. Befahrbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes gefährden, entfernt werden müssen.

Bürgermeister Fricke appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger Königsteins, sich bei der Pflege des privaten Grüns vom Grundsatz des aktiven Gewässerschutzes leiten zu lassen. (Näheres bei der Umweltberatung der Stadt Königstein im Taunus, Telefon-Nr. 06174 – 202-274/ 224)."




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