Ortsverband Königstein-GlashüttenBUND erfreut über gewährte Akteneinsicht zur B8-PlanungPressemitteilung 3.1.2006BUND erfreut über gewährte Akteneinsicht zur B8-Planung Eine Woche vor Fristablauf und nach mahnender Anfrage durch den mandatierten Anwalt, hat der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Ortsverband Königstein-Glashütten von der Stadt Königstein das Recht zugesprochen bekommen alle umweltrelevanten Akten zur B8-Westumgehung einzusehen. Nun könne die Bevölkerung endlich transparent über den Inhalt und den Stand der B8-Planungen informiert werden. Jeder Königsteiner Bürger hat nach Antragstellung ebenso wie der BUND Recht auf Akteneinsicht in alle umweltrelevanten Themen. Die gewährte Akteneinsicht ist also kein Gnadenakt, sondern von der EU verbrieftes Recht. Der BUND ermuntere alle interessierten Königsteiner Bürger sich ein Bild vom Stand der Planung zur B8-Westumgehung zu machen. Man freue sich auf eine sachliche Diskussion, die endlich auch auf Befürworterseite auf Fakten und seriösen Zahlen beruhen werde. Anmerkung: Da JEDER Bürger ein Recht auf Akteneinsicht in alle umweltrelevanten Informationen hat, stellt der BUND ein Musterschreiben als pdf zur Verfügung, das jedermann für sich abändern kann. Anträge können zu ALLEN umweltrelevanten Themen gestellt werden (Bauvorhaben, Wasserbeeinträchtigung, Baugebiete usw) und müssen nach EU-Recht positiv beantwortet werden.
Skandal! Königstein gibt B8-West-Planung an Kelkheim abStadt Königstein gibt B8-West-Planung an Kelkheim ab BUND: Skandal! Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Ortsverband Königstein-Glashütten bezeichnet die heute bekannt gewordene Vorgehensweise von Bürgermeister Fricke als Skandal. Er gebe mit Zustimmung der CDU/FDP im Magistrat die Federführung für die B8-Planung an den Kelkheimer Bürgermeister, weil er fürchte, dass der kommende Bürgermeister oder die Bürgermeisterin unbequeme und kritische Fragen zum Thema stellen werde. Damit sei faktisch der zukünftige Rathauschef zunächst zum Zuschauer degradiert. Dies sei ein Loyalitätsbruch Königsteins Bürgern gegenüber und sei ein würdiger Abschluss für die Amtsführung dieses Bürgermeisters, der sich nie mit Königstein identifiziert habe und die Probleme der Stadt nicht kennen würde. Der Kelkheimer Bürgermeister Horn sei wild entschlossen die 4-spurige B8 in Königsteins westlichem Naherholungsgebiet zu bauen, mit oder gegen den Willen der Königsteiner. Es sei an der Zeit diesem Vorhaben ein Riegel vorzuschieben. Die Aktenlage sei ganz klar: Die B8 bringe für Königstein nicht die erhoffte Entlastung vom Verkehr sondern zerstöre die intakte Natur auf Königsteiner Gemarkung und ziehe zusätzlichen Verkehr in die Stadt. Der BUND werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Öffentlichkeit verstärkt über die umweltrelevanten Fakten zur B8-Westumgehung aufzuklären und deren Bau zu verhindern. Anlage (s.u.) : Originalmitteilung von Stadtparlamentarier und Mitglied des Bau - und Umweltausschusses der Stadt Königstein Robert Rohr vom heutigen Tage Mitteilung: "In der Sitzung des Ausschusses für Planung-, Umwelt- und Bauangelegenheiten am 18.1.2006 erklärte 1. Stadtrat Bungert als Vertreter des Magistrats (auf Anfrage des Stadtverordneten Robert Rohr) in öffentlicher Sitzung, dass die Stadt Kelkheim von Königstein die Betreuung der B8-Planung übernommen hat. Nachdem Königstein dies sechs Jahre gemacht habe, sei es jetzt die Sache von Kelkheim, die Angelegenheit weiterzubetreiben. Grund seien personelle Entwicklungen in der Verwaltung. Seinerzeit habe Königstein mit dem 1. Stadtrat Dehler als Bau-Ing. und Herrn Neidlinger im Bauamt Fachleute gehabt, die nun nicht mehr da seien (Neidlinger Ruhestand). Die übergeordneten Behörden brauchten einen Ansprechpartner und das sei jetzt die Stadt Kelkheim. Die Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit der B8-Planung solle auf Kelkheim verlagert werden. Er sehe nicht, dass dies inhaltliche Auswirkung auf die Planung haben könne. Robert Rohr" BUND beantragt Akteneinsicht zu B8-PlanungenTeile der Akten zur Planung der B8-Westumgehung sind dem BUND über Kelkheimer Stadtverordnete vor vielen Monaten zugespielt worden.Brisante Dokumente fehlen dennoch und müssen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Pressemitteilung 12.1.2006 BUND fordert Akteneinsicht zur B8-Westumgehung: EU-Recht auch für Königstein und Kelkheim bindend Am gestrigen Tage stellte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V. - Ortsverband Königstein-Glashütten Antrag auf Einsicht in alle der Stadt Königstein im Taunus vorliegenden und fertiggestellten Akten welche die B8 Westumgehung betreffen, insbesondere Planungsakten samt Gutachten, Verträge mit der Stadt Kelkheim und Magistratsbeschlüsse. Der BUND hat einen Anspruch auf diese umweltrelevanten Informationen, da die B8-Westumgehung die Umwelt Königsteins in besonderem Maße tangiert und die Umweltinformationen daher von besonderem öffentlichen Interesse sind. Zur Begründung des Antrags verweist der BUND auf die „Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“ - Umweltinformationsrichtlinie - so wie dem Beschluss des VGH Kassel vom 6. Januar 2006 (AZ 12Q 2828/05). Nach der EU-Richtlinie sind die Informationen spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat gerechnet ab dem Tag der Antragstellung zu erteilen. Hintergrund des Antrags sei der am 6. Januar 2006 vom VGH veröffentlichte Beschluss in dem es heißt: " dass, die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen einen generellen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gewähre, ohne dass ein besonderes rechtliches Interesse geltend zu machen sei." Der Beschluss betraf das Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau und gab den Ausbaugegnern Recht, die zusätzliche Einsicht in die ihnen vorenthaltenen Akten beantragt hatten. Da die Städte Königstein und Kelkheim die Akten zum Raumordnungsverfahren der B8-Westumgehung bereits vor einigen Monaten abgeschlossen hätten, sei der BUND zuversichtlich, dass dem Antrag stattgegeben würde. VGH-Beschluss
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