Ortsverband Königstein-Glashütten

Wie ein Weg still und leise in den Wald verlegt wurde

4. April 2007
Wenn heute ein Wanderer den Weg "Am Trieb" entlang läuft, muss er schon genau hinschauen, um zu erkennen, dass der Weg ganz neu ist. Der alte Weg wurde unkenntlich gemacht.
Wir haben nun alte Google-earth-Bilder mit dem Bebauungsplan und den Begebenheiten vor Ort verglichen.
Der ursprüngliche Weg wurde aufgeschüttet, auf einer Breite von über 30 m wurden wervollste Laubbäume gefällt und schleunigst abtransportiert.



Der kleine Weg im Hintergrund...



...wurde als breite befahrbare Straße in den Wald verlegt



Mächtige Laubbäume mussten dafür weichen



Vor der Markierung moosbewachsener alter Einschnitt, dahinter der neue Einschnitt



Rechts rot: Verlauf des alten Wegs, links grün früher dichter Wald



Gelb: Die Reste vom alten Weg; rot schraffiert: seitliche Grenze zum neuen Weg



So sieht es im Googleearth-Bild aus



In etwa Größe des Eingriffs in den Wald



So im B-Plan, roter Strich: neuer Weg, rotgepunktet: alter Weg in etwa


Der BUND Königstein-Glashütten fordert eine amtliche Vermessung des neuen Weges im Vergleich zum Verlauf des alten Wegs.
Nur durch diesen Eingriff in den Wald konnten zusätzliche Baufenster ausgewiesen werden.

Es stellt sich die Frage wer diesen Eingriff in den Wald zu verantworten hat.
Aus dem B-Plan ist dieser Eingriff in dieser Form nicht ersichtlich, da der Verlauf des alten Weges gar nicht erst eingezeichnet wurde.


B-Plan "Auf dem Schweinsstück"

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit äußern wir uns als Träger öffentlicher Belange und nach §29 HeNatGes anerkannter Umweltverband zu dem Bebauungsplan „Auf dem Schweinsstück“ in 61479 Glashütten und bitten Sie darum, trotz verspäteter Eingabe, unsere Stellungnahme zu berücksichtigen. Teile unserer Stellungnahme wurden am 11.11.2005 direkt der Gemeinde Glashütten zugestellt.
Wir rügen die Nicht-Beteiligung in den vergangenen Auslegungsterminen.
Vorbemerkung:
Der BUND begrüßt die schonende, rechtlich gesicherte Erschließung von bestehenden Wohnhäusern an den Rändern der Gemeinde Glashütten sowie die angestrebten Ordnung der Bebauung durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan.
Der BUND lehnt jedoch die zusätzliche Bebauung der Ränder in einem ökologisch sensiblen Gebiet mit 35 bis 40 Einzel- und oder Doppelhäusern ab:
1. Aus Gründen des Verlustes wertvollen Grünlandes durch Versiegelung
2. Aus Gründen der Beeinträchtigung des Waldrandes
3. Aus Gründen der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der Bundesstraße 8

1. Die Bilanz Baugebiet Bestand/ Eingriff (S.14) ist irreführend:
Heute sind im beplanten Gebiet 11.200 m2 versiegelte Fläche sowie 23.600 m2 wertvolles unberührtes Grünland, Wald, Versickerungsfläche oä vorhanden. Die Haus- und Nutzgärten sind 23.200 m2 groß.
Nach Durchführung des B-Plans werden 23.200 m2 wertvollen unversiegelten Grünlandes unwiederbringlich verloren gehen sowie 9.800 m2 zusätzlich versiegelt werden. Die angegeben Hausgartenflächen sind u.E. sehr hoch angesetzt und werden nicht die gleiche ökologische Wertigkeit haben, wie die ökologisch ungestörte betroffene Fläche. Die Bilanz ist aus Naturschutzaspekten nicht tragbar.
2. Auf S.16 wird abgewogen die Neubaufläche unter Beibehaltung der Gehölze zu planen. Dies wird unter dem Hinweis der dann fehlenden Wirtschaftlichkeit verworfen. Der BUND fordert die Offenlegung dieser Berechnungen.
3. Das Bauvorhaben sollte mit den Bevölkerungsprognosen für die nächsten 50 Jahre abgeglichen werden: In der gesamten Bundesrepublik werden die Bevölkerungszahlen zurückgehen, so auch in Glashütten. Die geplanten Baugebiete werden enorme Leerstände aufweisen.
Vor dem Hintergrund der seit Beginn der Planung veränderten Rahmenbedingungen wie steigender Ölpreise, bedrohter Eigenheimzulage sowie Pendlerpauschale sollten Investoren das Risiko eines solchen Projektes angesichts der niederschmetternden Umweltbilanz nochmals überdenken.
4. Die Festsetzung sollte Solaranlagen so wie andere erneuerbare Energiequellen befürworten.
5. Der BUND sieht die angebotenen Kompensationsmaßnahmen als nicht ausreichend an. Die Überwachung solcher Kompensationsmaßnahmen gestaltet sich in der Praxis als schwierig, so dass in den meisten Fällen eine Kompensation unterbleibt.
6. Die Anliegerstädte der Bundesstraße B8 (Kelkheim und Königstein i.Ts) leiden heute schon unter zunehmenden Zubringerverkehr aus der Gemeinde Glashütten. Eine Zunahme an Wohngebieten in der Gemarkung Glashütten wird dieses Problem verschärfen.
7. Die Umweltprüfung ist unzureichend.
Begründung:
Der größte Teil des zur Bebauung vorgesehenen Schweinsstückes, besteht aus Grünland frischer Standorte.
Selbst wenn auf dem verplanten Gebiet keine gefährdeten oder stark rückgängigen Pflanzenarten vorkommen, so stellt der Verlust dieser Grünlandfläche eine Beeinträchtigung für den Naturhaushalt dar, da gerade Flächen mit mittlerem und geringem Nährstoffniveau immer seltener werden und es Überlegungen gibt, diese sogar als Naturdenkmal zu schützen.
Die Pflanzengesellschaften bestehen ganz überwiegend aus der Glatthaferweise (Arrhenatheretum elatioris) und der Rotschwingel-Magergrünland-Gesellschaft (Festuca rubra-(Arrhenatheretalia)-Gesellschaft).
Durch langjährige Brache sind die Bestände an Pflanzenarten verarmt.
Insgesamt weisen die Grünlandflächen ein mittleres bis geringes Nährstoffniveau auf. Vorkommende Magerkeitszeiger sind beispielsweise Rotschwingel (Festuca rubra) und Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), die teils die Pflanzendecke dominieren. Zeigerarten hoher Trophiestufe wie der Stumpfblättrige Ampfer (Rumes obtusifolious), die Brennnessel (Urtica dioica) oder das Kleb-Labkraut (Galium aparine) sind nur in geringer Zahl und nur punktuell vertreten.
Das Grünland mittleren bis geringen Nährstoffniveaus ist hinsichtlich seiner naturschutzfachlichen Potentialfunktion hervorzuheben, da bundesweit das hohe Nährstoffniveau absolut dominierend ist. Auf Grünlandflächen hohen Nährstoffniveaus ist naturschutzfachlich hochwertiges artenreiches Grünland nicht entwickelbar.

Davon unabhängig ist das im Landschaftsschutz befindliche Waldstück, welches mit ca. 50 gesunden und stattlichen Buchen und Eichen etwa 150 Jahre alt sind, und nun offenbar in den Flächennutzungsplan übernommen wurden.
Das heißt, es muss auch hierfür, mit den noch exakt zu ermittelten Ökopunktekonto an anderer Stelle ein adäquater Ausgleich geschaffen werden.
Hierzu bieten sich in Oberems das obere Emsbachtal, und/oder die Grauewies an.
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen im oberen Teil des Emsbachtals sollten mit dem BUND und den betreffenden Stellen abgestimmt werden.
Bei Maßnahmen ist Priorität auf Flächen zu legen, die noch über Restbestände der anzustrebenden Vegetation verfügen. Prioritär wäre es, die bestehenden aber beeinträchtigten noch hinreichend hochwertigen Grünlandflächen durch Maßnahmen zu verbessern: Negative Randeffekte ausschalten, Erweiterung der Grünlandfläche.
Für Maßnahmen würde sich auch die nahe gelegene Grauewies anbieten, die sich aktuell in einem schlechten Zustand befindet. Aufgrund zahlreicher Quellstellen verfügt sie über gute Voraussetzung für die Entwicklung von Feuchtgrünland oder die Anlage eines Naturschutz-Tümpels.
Beeinträchtigungen der Grauewies sind derzeit die starke Ruderalisierung, Aufgabe der Nutzung, starker Umbruch bzw. Nutzung als Wildsuhle, starke Beschattung, hohes Nährstoffniveau.
Die verschiedene Quellhorizonte der Grauenwies, die – über die Alte Bornkammer, im Plangebiet - zu früheren Zeiten die Dorfbrunnen speisten, gilt es wieder zu sammeln, maßvoll zu entwässern, der Bornkammer wieder zu zuführen, um so die ursprünglichen Funktionen wieder herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Weiand
Bevollmächtigte des BUND Landesverbandes Hessen in allen gesetzlichen Beteiligungsverfahren im Hochtaunuskreis


Zusätzliche und nachträgliche Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Hessen e.V. - Ortsverband Königstein-Glashütten zum
B-Plan „Auf dem Schweinsstück“ S 235/98 in 61479 Glashütten


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit äußern wir uns nachträglich zu unserer fristgerechten Eingabe am 11.11.05 als Träger öffentlicher Be-lange und nach §29 HeNatGes anerkannter Umweltverband zu dem Bebauungsplan „Auf dem Schweinsstück“ in 61479 Glashütten.
Wir rügen die Nicht-Beteiligung in den vergangenen Auslegungsterminen.

Vorbemerkung:
Der BUND begrüßt die schonende, rechtlich gesicherte Erschließung von bestehenden Wohnhäusern an den Rändern der Gemeinde Glashütten sowie die angestrebte Ordnung der Bebauung durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan.
Der BUND lehnt jedoch die zusätzliche Bebauung der Ränder in einem ökologisch sensiblen Gebiet mit 35 bis 40 Einzel- und/ oder Doppelhäusern ab:
1. Aus Gründen des Verlustes wertvollen Grünlandes durch Versiegelung
2. Aus Gründen der Beeinträchtigung des Waldrandes
3. Aus Gründen der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der Bundesstraße 8

1. Die Bilanz Baugebiet Bestand/ Eingriff (S.14) ist irreführend:
Heute sind im beplanten Gebiet 11.200 m2 versiegelte Fläche sowie 23.600 m2 wertvolles unberührtes Grün-land, Wald, Versickerungsfläche oä vorhanden. Die Haus- und Nutzgärten sind 23.200 m2 groß.
Nach Durchführung des B-Plans werden 23.200 m2 wertvollen unversiegelten Grünlandes unwiederbring-lich verloren gehen sowie 9.800 m2 zusätzlich versiegelt werden. Die angegeben Hausgartenflächen sind u.E. sehr hoch angesetzt und werden nicht die gleiche ökologische Wertigkeit haben, wie die ökologisch unge-störte betroffene Fläche. Die Bilanz ist aus Naturschutzaspekten nicht tragbar.
2. Auf S.16 wird abgewogen die Neubaufläche unter Beibehaltung der Gehölze zu planen. Dies wird unter dem Hinweis der dann fehlenden Wirtschaftlichkeit verworfen. Der BUND fordert die Offenlegung dieser Berechnun-gen.
3. Das Bauvorhaben sollte mit den Bevölkerungsprognosen für die nächsten 50 Jahre abgeglichen werden: In der gesamten Bundesrepublik werden die Bevölkerungszahlen zurückgehen, so auch in Glashütten. Die ge-planten Baugebiete werden enorme Leerstände aufweisen.
Vor dem Hintergrund der seit Beginn der Planung veränderten Rahmenbedingungen wie steigender Ölpreise, bedrohter Eigenheimzulage sowie Pendlerpauschale sollten Investoren das Risiko eines solchen Projektes an-gesichts der niederschmetternden Umweltbilanz nochmals überdenken.
4. Die Festsetzung sollte Solaranlagen so wie andere erneuerbare Energiequellen befürworten.
5. Der BUND sieht die angebotenen Kompensationsmaßnahmen als nicht ausreichend an. Die Überwachung solcher Kompensationsmaßnahmen gestaltet sich in der Praxis als schwierig, so dass in den meisten Fällen eine Kompensation unterbleibt.
6. Die Anliegerstädte der Bundesstraße B8 (Kelkheim und Königstein i.Ts) leiden heute schon unter zunehmen-den Zubringerverkehr aus der Gemeinde Glashütten. Eine Zunahme an Wohngebieten in der Gemarkung Glas-hütten wird dieses Problem verschärfen.


7. Die Umweltprüfung ist unzureichend.
Begründung:
Der größte Teil des zur Bebauung vorgesehenen Schweinsstückes, besteht aus Grünland frischer Standorte.
Selbst wenn auf dem verplanten Gebiet keine gefährdeten oder stark rückgängigen Pflanzenarten vor-kommen, so stellt der Verlust dieser Grünlandfläche eine Beeinträchtigung für den Naturhaushalt dar, da gerade Flächen mit mittlerem und geringem Nährstoffniveau immer seltener werden und es Überle-gungen gibt, diese sogar als Naturdenkmal zu schützen.
Die Pflanzengesellschaften bestehen ganz überwiegend aus der Glatthaferweise (Arrhenatheretum elatioris) und der Rotschwingel-Magergrünland-Gesellschaft (Festuca rubra-(Arrhenatheretalia)-Gesellschaft).
Durch langjährige Brache sind die Bestände an Pflanzenarten verarmt.
Insgesamt weisen die Grünlandflächen ein mittleres bis geringes Nährstoffniveau auf. Vorkommende Mager-keitszeiger sind beispielsweise Rotschwingel (Festuca rubra) und Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), die teils die Pflanzendecke dominieren. Zeigerarten hoher Trophiestufe wie der Stumpfblättrige Ampfer (Rumes obtusi-folious), die Brennnessel (Urtica dioica) oder das Kleb-Labkraut (Galium aparine) sind nur in geringer Zahl und nur punktuell vertreten.
Das Grünland mittleren bis geringen Nährstoffniveaus ist hinsichtlich seiner naturschutzfachlichen Potentialfunk-tion hervorzuheben, da bundesweit das hohe Nährstoffniveau absolut dominierend ist. Auf Grünlandflächen hohen Nährstoffniveaus ist naturschutzfachlich hochwertiges artenreiches Grünland nicht entwickelbar.

Davon unabhängig ist das im Landschaftsschutz befindliche Waldstück, welches mit ca. 50 gesunden und statt-lichen Buchen und Eichen etwa 150 Jahre alt sind, und nun offenbar in den Flächennutzungsplan übernommen wurden.
Das heißt, es muss auch hierfür, mit den noch exakt zu ermittelten Ökopunktekonto an anderer Stelle ein adä-quater Ausgleich geschaffen werden.
Hierzu bieten sich in Oberems das obere Emsbachtal, und/oder die Grauewies an.
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen im oberen Teil des Emsbachtals sollten mit dem BUND und den betreffenden Stellen abgestimmt werden.
Bei Maßnahmen ist Priorität auf Flächen zu legen, die noch über Restbestände der anzustrebenden Vegetation verfügen. Prioritär wäre es, die bestehenden aber beeinträchtigten noch hinreichend hochwertigen Grünlandflä-chen durch Maßnahmen zu verbessern: Negative Randeffekte ausschalten, Erweiterung der Grünlandfläche.
Für Maßnahmen würde sich auch die nahe gelegene Grauewies anbieten, die sich aktuell in einem schlechten Zustand befindet. Aufgrund zahlreicher Quellstellen verfügt sie über gute Voraussetzung für die Entwicklung von Feuchtgrünland oder die Anlage eines Naturschutz-Tümpels.
Beeinträchtigungen der Grauewies sind derzeit die starke Ruderalisierung, Aufgabe der Nutzung, starker Um-bruch bzw. Nutzung als Wildsuhle, starke Beschattung, hohes Nährstoffniveau.
Die verschiedene Quellhorizonte der Grauenwies, die – über die Alte Bornkammer, im Plangebiet - zu früheren Zeiten die Dorfbrunnen speisten, gilt es wieder zu sammeln, maßvoll zu entwässern, der Bornkammer wieder zu zuführen, um so die ursprünglichen Funktionen wieder herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Weiand
Bevollmächtigte des BUND Landesverbandes Hessen in allen gesetzlichen Beteiligungsverfahren im Hochtau-nuskreis


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