Ortsverband Königstein-Glashütten

B-Plan "Nördlich Am Dornsweg"

Ihr Zeichen 17.10.2005 /Späth
Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Hessen e.V. - Ortsverband Königstein-Glashütten zum
B-Plan „Nördlich Am Dornsweg“ in 61479 Glashütten


Sehr geehrter Herr Späth,
hiermit äußern wir uns als Träger öffentlicher Belange und nach §29 HeNatGes anerkannter Umweltverband fristgerecht zu dem Bebauungsplan „Nördlich Am Dornsweg“ in 61479 Glashütten.
Vorbemerkung:
Der BUND begrüßt grundsätzlich die Verbesserung der Grundversorgung in der Gemeinde Glashütten und ihrem Hintertaunus-Einzugsbereich, da dadurch der Verkehr, der über die B8 Richtung Königstein, Kronberg, Bad Homburg, Kelkheim und Bad Soden fließt, abnehmen dürfte.
Der BUND sieht dennoch nach eingehender Prüfung den für den Vollsortimenter vorgesehenen Standort als nicht geeignet an und lehnt hiermit den B-Plan ab:
1. Aus Gründen des Waldbestandsschutzes
2. Aus Gründen des Landschaftsschutzes
3. Aus Gründen der Versiegelung
4. Aus Gründen der Denkmalpflege. Punkt 4 ist nicht Gegenstand unserer Stellungnahme, da wir nur die Natur-schutzbelange zu vertreten haben. Trotzdem bringen wir hiermit unsere Verwunderung zum Ausdruck wie mit dem Weltkulturerbe der UNESCO umgegangen wird: Die Visitenkarte des Glashüttener Teils des Limes als Einkaufsmarkt zu gestalten, zeugt aus unserer Sicht von großer historischer und denkmalpflegerischer Unsen-sibilität.

1. Dem Bauvorhaben stehen der gültige Regionalplan 2000/2004, der Flächennutzungsplan 1987 sowie die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebietes Hochtaunus 2002 entgegen. Das Regierungspräsidi-um in Darmstadt hat noch nicht endgültig über die Zerstörung des beplanten Waldstücks entschieden. Die Ab-sichtserklärung der Forstbehörden und der Oberen Naturschutzbehörde liegen nicht vor. Der BUND wird dem Regierungspräsidium die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis weiterleiten und um fachliche Prüfung bitten.
2. Die Neuversiegelung von 11.100 m2 Wald für einen Parkplatz samt Verkaufsfläche ist nicht hinnehmbar.
3. Der Verlust der Waldfläche lässt sich wie aus dem B-Plan ersichtlich NICHT KOMPENSIEREN. Die für die Rodung des Waldes in Aussicht gestellten Zahlungen („Monetarisierung“ S.13- Zusammenfassung ) lassen den Wert des gewachsenen Waldes als Versickerungsfläche, Lärmschutz- und Filterfunktionswald vollkommen au-ßer Acht.
Die Umwandlung wertvoller Wiesenflächen in Laubwald wird vom BUND abgelehnt. Die Kompensationskosten von 22.725,00 Euro sind zu niedrig.
Es wird auf die seit 1.9.2005 geltende neue Kompensationsverordnung verwiesen:
http://www.hmulv.hessen.de/imperia/md/content/internet/pdfs/naturschutzundforsten/1144kompensationsverordnung.pdf
4. Die Verlagerung des Winterdienst-Stützpunktes führt zu einer weiteren Zunahme an versiegelter und ver-brauchter Fläche.
5. Der BUND vermisst im B-Plan eine detaillierte Analyse der Standort-Alternativen (obwohl auf S. 4 angekün-digt). Der BUND fordert die Veröffentlichung der Alternativenprüfung. Der BUND lehnt den größeren Einkaufs-markt nicht grundsätzlich ab, schließt aber den gewählten Standort aus und schlägt folgende zwei Alternati-ven vor:
a. Im bevölkerungsreichsten Stadtteil Glashüttens ist das voll erschlossene und nicht ausgelastete Schloss-borner Gewerbegebiet für die Ansiedlung eines Marktes dieser Größe prädestiniert. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters für die gesamte Glashüttener Gemarkung im Stadtteil Schlossborn würde dieses Gewerbege-biet beleben. Der BUND bittet um Darlegung der detaillierten Prüfung dieses Standortes.
b. In der Limburgerstraße in Glashütten gäbe es zudem eine zweite vergleichbare innerörtliche Alternative (im Bereich Alte Schule, Grünfläche, Feuerwehr und Bauhof). Zudem wäre eine Bebauung an diesem innerstädti-schen Standort zweigeschossig möglich, der Flächenverbrauch würde dadurch reduziert. Die innerstädtische Verdichtung würde vom BUND begrüßt.
6. Der überdimensionierte Parkplatz der exklusiv für die Kunden des Vollsortimenters konzipiert wird, vergrößert die versiegelte Fläche unnötig. Sollte der Vollsortimenter entgegen aller naturschutzfachlichen Bedenken doch am Beginn des Limes gebaut werden, so sollte der Eingriff minimiert werden, indem der wenig frequentierte ALDI-Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Parkfläche mit einbezogen wird.
7. Die Vorgaben für die Bauweise könnten aus Sicht des BUND die Nutzung von Solaranlagen u.a erneuerba-ren Energiequellen beinhalten.
Die geplante Minimierung des Versiegelungsgrades durch Verlegung von wasserdurchlässigen Rasengitterstei-ne o.ä (S. 13) wird vom BUND ausdrücklich begrüßt.
8. Das kleine Verkehrsgutachten auf S. 10-13 ist aus Sicht des BUND sehr zurückhaltend gerechnet. Aus Sicht des BUND könnten am Rande der B8 durchaus Verkehrsstörungen entstehen. Die für den Knotenpunkt von den Gutachtern in Aussicht gestellte Qualitätsstufe C (Stabiler Verkehrszustand in Abhängigkeit vom Verhalten der Verkehrsteilnehmer) wird sich vermutlich Richtung Qualitätsstufe D ( Hohe Belastungen) verlagern, sobald der Markt sich als Versorger des Hintertaunus etabliert hat.
9. Die Umweltprüfung ist aus Sicht des BUND unzureichend. Aus dem Umweltbericht ist eine faunistische Er-hebung nicht ersichtlich. Insbesondere aus ornithologischer und entomologischer Sicht ist der Wert der betrof-fenen 11.100 m2 Wald zu prüfen.
Wie der Gutachter zutreffend feststellt, ist die beplante Fläche „Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets“. Der Eingriff in den Waldrand ist dort besonders gravierend, da zeitlich versetzt nach Abholzung, von dort aus-gehend, Rindenbrand und fortschreitende Schädigung des Waldes zu erwarten sind. Dieser Prozess der Wald-schädigung beginnt mit der Fällung der jetzt gewachsenen und somit widerstandsfähigen Waldränder und endet erst viele Jahre später.
Wir bitten um Nachricht zu unseren vorgetragenen Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen


Dr. Claudia Weiand
Bevollmächtigte des BUND Landesverbandes Hessen in allen gesetzlichen Beteiligungsverfahren im Hochtaunuskreis

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1 Bevölkerungszahlen:
Glashütten Schlossborn: 2750 Einwohner
Glashütten : 2417 Einwohner
Oberems: 1065 Einwohner



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