Wasserläufer

Großmuscheln

Systematische Einteilung der Großmuscheln (auch Najaden genannt)

  • Stamm: Weichtiere (Mollusca)
  • Klasse: Muscheln (Bivalvia)
  • Unterklasse: "Blattkiemer" (Eulamellibranchiata)
  • Ordnung: Unionoida - Najaden
  • Familie: Flußperlmuscheln (Margaritiferidae)
  • Gattung: Margaritifera
  • Familie: Flußmuscheln (Unionidae)
  • Gattung:Unio
  • Gattung: Anodonta
  • Gattung Pseudanodonta
Einführung

  • in Mitteleuropa 7 große Süßwassermuscheln
  • verstecktes Leben am Gewässergrund
  • faszinierender Lebenszyklus, Filtrierer: wichtige Rolle für Selbstreinigung der Gewässer
  • Süßwassermuscheln früher in großer Anzahl
  • seit 100 Jahren drastisch zurückgegangen
  • Ursachen: Verschmutzung, der Ausbau und die Unterhaltung der Fließgewässer
  • alle Großmuscheln stehen auf der Roten Liste: Schutzmaßnahmen dringend notwendig
Fortbewegung, Atmung und Ernährung

  • leben einige Zentimeter im Sediment eingegraben, Hinterende ragt heraus
  • Fortbewegung mit Fuß, Schale wird ruckartig nachgezogen (Furche im Sediment)
  • Kiemenatmung durch 2 Öffnungen am Hinterende (Wasserstrom)
  • filtert Schwebstoffe: hohe Reinigungsleistung (Filtrationsrate der Teichmuschel 36 Liter pro Tag, Malermuschel über 80 Liter pro Tag)
  • leicht zu übersehen
  • Großmuscheln wandern selten (ungünstige Bedingungen)
  • graben sich bei Austrocknung ein, schließen Schale
Fortpflanzung

  • Muscheln brüten Eier in ihrem Kiemenraum aus
  • getrenntgeschlechtlich
  • Spermienabgabe ins freie Wasser
  • an den Kiemen der Weibchen werden die Eizellen befruchtet, Kiemen schwellen an
  • viele winzige Larven werden ins freie Wasser entlassen
  • Kampf ums Überleben: von den vielen schaffen es nur einzelne, das fortpflanzungsfähige Alter zu erreichen
Entwicklung

  • Muschellarven parasitieren an Kiemen oder Flossen bestimmter Fischarten
  • Metamorphose in Fischzyste: Fische tragen keine Schäden davon
  • Fluss- und Teichmuscheln mit 3 Jahren geschlechtsreif, Alter ca. 10-15 Jahre
  • Flussperlmuschel geschlechtsreif mit 20 Jahren, Lebenserwartung 80 bis >100 Jahre: höchstes Alter der wirbellosen Tiere!
  • junge Muscheln leben die ersten Jahre im Gewässergrund eingegraben (U. crassus bis 35 cm tief): reagieren empfindlich auf Gewässerverschmutzung wie Zusetzen (Kolmation) des Lückensystems, sauerstoffzehrende Abbauvorgänge
Feinde, Parasiten und Mitbewohner

  • erwachsen kaum heimische Fraßfeinde (im Gegensatz zu den Muschellarven)
  • Problem Bisam: bestandsgefährdende Schäden an kleinen Muschelpopulationen (Winter: Schalen an Fraßplätzen in Mengen)
  • ein Brutparasit bei Teichmuscheln ist der Bitterling: das Weibchen legt seine Eier mit Legeröhre in die Kiemenhöhle von Teichmuscheln, dann gibt das Männchen seinen Samen dazu. Befruchtung und Entwicklung der Jungfische finden in der Muschel statt
Gefährdungsursachen

  • Flussmuscheln v.a. Tieflandarten: Belastung (Nitrat, Phosphat, O2, Schwebstofffracht)
  • Ausbau, Begradigung, strukturarme Kanäle als Lebensraum ungeeignet
  • hohe Anforderungen an Wasserqualität, z.B. < 10 mg Nitrat (Unio crassus)
  • diffuse Einschwemmungen (Dünger aus Ackerflächen)
  • Gewässerversauerung für Flussperlmuschel und Bachforelle (einziger Wirtsfisch)
  • Gewässerunterhaltung, Verbreitungsbarrieren (Querbauwerke), Grabenräumung: Unterhaltungsmaßnahmen müssen behutsam durchgeführt werden
  • falsche Besatzmaßnahmen der Wirtsfische und Larven: Einbringen fremder Formen, welche angestammte Muscheln verdrängen (z.B. wird die chinesische Teichmuschel A. woodiana mit Graskarpfen eingeschleppt)
Schutz

  • Erhaltung oder Verbesserung der Lebensräume, Wasserqualität, Einzugsgebiet
  • keine Grundwasserabsenkung, Wasserentnahme oder Bachabschläge
  • Richtlinie 92/43 EWG (FFH), Anhang II für folgende Arten: Margaritifera margaritifera, Unio crassus
  • Bundesartenschutzverordnung (BartSvhV) §1: besonders geschützt sind Margaritifera Margaritifera, Unio crassus, Unio pictorum, Unio tumidus, Anodonta anatina, Anodomta cygnea, Pseudoanadonta complanata
  • Landesfischereiverordnung (LFischVo) §1: ganzjährige Schonzeit für alle Arten
  • Maßnahmen für den Schutz: Gewässerrandstreifen, Extensivierung der Nutzung, Einschränken der Düngung, keine Pestizidausbringung, Verbesserung der Wasserqualität (Kläranlagen)
  • Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Unterlassungen: Sichern naturnaher Gewässerläufe, Entfesselung ausgebauter Gewässer, Abbau von Querbauwerken, keine Grundräumung oder maschinelles Mähen, ausreichende Wasserversorgung, keine Wasserabschläge im Sommer
  • Fischereiliche Maßnahmen: Bewahren natürlicher Fischpopulationen, kein Besatz, bzw. nur typische, einheimische Wirtsfische, Schonzeit während der Larvenentwicklung (U. crassus: Mai-Juli)
  • gezielte Artenschutzmaßnahmen: Bisambekämpfung, Einsetzen von muschelinfizierten Fischen (nur lokale Muschelformen!), Muschel-Kartierung von Fließgewässern
Die Muschelschale

  • 2 symmetrische Kalkschalen (Schnecken: nur eine), mit elastischem Schlossband (Ligament) verbunden
  • Fluss- und Flussperlmuscheln: sog. Schlosszähne (Vorsprünge und Leisten)
  • Wirbel: ältester Teil der Schale, Kalk wächst nach außen
  • 2 Kalkschichten, äußere Eiweißschicht benötigen Kalziumkarbonat für Schalenaufbau, Flussperlmuschel braucht sehr wenig Kalzium (= langsames Wachstum)
  • Schalenmerkmale sind hilfreich bei Bestimmung, hohe Variationsbreite!

aus: ProLimno

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