BUND Kreis HöxterBUND klagt gegen Test- und Rennstrecke Bilster BergVerstöße gegen Lärmschutz und NaturschutzrechtDer nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am 26. September 2011 beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer ständigen Teststrecke für Kraftfahrzeuge (Test- und Präsentationsstrecke) am Bilster Berg im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge erhoben. Der BUND kritisiert vor allem die unzulässig hohen Lärmbelastungen und Verstöße gegen das Naturschutzrecht. Unterstützt wird die Klage von der Interessengemeinschaft "Ruhe am Bilster Berg". Auf dem 85-Hektar-Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots der britischen Rheinarmee bei Bad Driburg plant die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG eine insgesamt 4,2 Kilometer lange Auto-Rennstrecke. Trotz wiederholt vorgetragener Bedenken des BUND und anderer Naturschutzverbände hatte der Kreis Höxter am 29. Juli 2011 die 1. Teilgenehmigung für die Teststrecke erteilt. Dagegen richtet sich die jetzt eingereichte Klage. Neben dem BUND haben auch mehrere betroffene Anwohnerinnen und Anwohner aus Nieheim und den angrenzenden Ortschaften Klagen eingereicht. - ... mehr Kritik an "erstem Spatenstich" Ungeachtet aller Kritik und Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern, der Proteste der Bürgerinitiative "Interessengemeinschaft Ruhe am Bilster Berg" sowie kritischer Einwendungen und ausführlicher Stellungnahmen mehrerer Naturschutzverbände - wie dem BUND - hat die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG am Termin zur Grundsteinlegung des Rundkurses am 27. September 2011 festgehalten. Dafür haben weder die IG „Ruhe am Bilster Berg“ noch der BUND Verständnis. Jetzt ist nicht die Zeit für pompöse Feiern und den Streckenbau. Statt dessen ist es endlich an der Zeit, dass sich die Projektbetreiber ernsthaft mit der Kritik an dem Projekt auseinandersetzen. Weitere Informationen Kreis Höxter genehmigt Errichtung und Betrieb einer Test- und Präsentationsstrecke - Pressemitteilung Kreis Höxter vom 08.08.2011. 27. September 2011. |
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