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Ortsverband NordheimStellungnahme zum Bebauungsplan Nordheim Südwest II und IIISchreiben vom 27.08.2007 an Gemeinde Nordheim Bauamt 74226 Nordheim Bebauungspläne Südwest II und III Öffentliche Bekanntmachung vom 29.06.2007 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, zu den Bebauungsplänen Nordheim Südwest II und III nehmen wir wie folgt Stellung: 1. In Anbetracht der demographischen Entwicklung, die sich heute schon abzeichnet – die Bevölkerung von Baden-Württemberg wird voraussichtlich ab 2012 abnehmen – erscheint das geplante Baugebiet sehr groß. Die Dimension verursacht nicht nur einen gewaltigen Flächenverbrauch, sondern in Zukunft auch hohe Folgekosten für die Gemeinde. Wir schlagen vor, die Planung so abzuändern, dass Bauabschnitt II auch ohne Bauabschnitt III sinnvoll realisiert werden kann, um später flexibel auf eine zurückgehende Nachfrage nach Bauplätzen reagieren zu können. Dazu muss die Straßenführung und die Einbindung in die Landschaft angepasst werden. 2. Nach der vorliegenden Planung liegen Baufenster im Abschnitt III in unmittelbarer Umgebung der Hochspannungsleitung. Wegen des Elektrosmogs und wegen der Unfallgefahr z.B. bei Unwetterkatastrophen sollte hier ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Wir halten einen Abstand von mindestens 60 m für zweckmäßig. Wir bitten zu prüfen, ob dieser Abstand eingehalten ist. 3. Die Planung sieht vor, das Regenrückhaltebecken für Bauabschnitt II an der Stelle der heutigen „BUND-Wiese“ zu bauen. Für dieses Vorhaben müssten die dort gepflanzten und jahrelang im Ehrenamt gepflegten Bäume entfernt werden. Vom Relief her erscheint es ohne weiteres möglich, dieses Rückhaltebecken entweder etwas weiter westlich im Bereich der am Fuß von Bauabschnitt II geplanten Obstwiese oder auf der Fläche zwischen Bauabschnitt II und dem Breibach (derzeit als Acker genutzt) zu bauen. Wir legen Wert auf den Erhalt der BUND-Wiese und fordern, den Standort des Rückhaltebeckens zu verschieben. 4. Der Umweltbericht stellt den Bestand der Schutzgüter und die mit der Planung verbundenen Eingriffe insgesamt zutreffend dar. Weniger zufriedenstellend ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Die Hausgärten sollen zwischen 49,1% (beim Schutzgut Tiere und Biotope) und 61,4 % (beim Schutzgut Boden) des Gesamtwerts im Planzustand darstellen. Die Gemeinde hat jedoch keine Möglichkeit, sicher zu stellen, was auf diesen privaten Flächen passiert. Hausgärten können gepflastert, als Terrassen, Sitz- oder Stellplätze genutzt, mit Nebengebäuden versehen oder als einförmige wöchentlich gemähte Rasenfläche genutzt werden. Sie haben dann einen erheblich geringeren ökologischen Wert als in der Bilanzierung vorausgesetzt. Wir erwarten deshalb, dass weitere Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Baugebiets vorgesehen werden, deren Bestand gesichert werden kann. 5. In den Unterlagen haben wir keine Angaben zur Energieversorgung des Wohngebiets gefunden. Wir bitten zu prüfen, ob energieffizientere und klimafreundlichere Alternativen zu Einzelheizungen in Frage kommen, z.B. Nahwärmeversorgung mit einem Blockheizkraftwerk, Einsatz von Biomasse wie Holz-Hackschnitzel oder Biogas eventuell in Kombination mit Solarwärme. 6. Wir schlagen vor, die Erdgeschosshöhen und Straßenniveaus so festzulegen, dass in der Bilanz möglichst kein Erdaushub abgefahren werden muss. 7. Wir schlagen vor, unter 2.3.1 der Bauvorschriften die Auflage aufzunehmen, dass Einfriedungen für Kleintiere bis zur Größe eines Igels durchlässig ausgeführt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Gottfried May-Stürmer BUND-Regionalgeschäftsführer Heilbronn-Franken |
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