Für natürlichen Hochwasserschutz: Renaturierung statt Kanalisierung!

Als eine Rechtfertigung für den Flussausbau galt und gilt der Hochwasserschutz. Deiche sollen vor Überschwemmungen schützen. Sie trennen die Aue vom Fluss und zerstörten so einen einmaligen Lebensraum. So büßten Elbe und Rhein vier Fünftel ihrer ehemaligen Überschwemmungsgebiete ein. Aber die Flüsse ließen sich dadurch nicht zähmen. Die Deiche wurden immer höher, die Hochwasser kamen trotzdem wieder. Mittlerweile erleben wir "Jahrhunderthochwasser" im 4-Jahres-Rhythmus - wie die Elbe erst im Frühjahr 2006 zeigte.

Die Deiche vermitteln eine trügerische Sicherheit. So entstanden in Überschwemmungsgebieten Gewerbeparks und Siedlungen. Diese Flächenversiegelung erhöht nicht nur das Schadenspotential, sondern steigert auch die Hochwassergefahr an sich. Schließlich kann dieser zubetonierte Boden kaum mehr übermäßiges Wasser speichern.


Die künftige Flusspolitik muss Hand in Hand mit einem ökologischen Hochwasserschutz gehen.
Das heißt vor allem: Schluss mit der Kanalisierung von Flüssen!

Stattdessen: Mehr Raum für naturnahe Flüsse und Auen durch Rückverlegung von Deichen.

Renaturierung statt Kanalisierung - auch an der Elbe. Foto: M. Krauß.


Hochwasserschutzgesetz lässt Spielräume
Im Mai 2005 wurde ein neues Hochwasserschutzgesetz verabschiedet. Anlass waren die Hochwasserereignisse der letzten Jahre. Aber wurden auch die richtigen Lehren gezogen?

Wichtige Elemente wie die an zeitliche Fristen verknüpfte Festsetzung von Überschwemmungsgebieten bei 100 jährlichem Hochwasser, ihre Aufnahme in Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie die Rückgewinnung von Auen im Rahmen von Hochwasserschutzplänen werden im neuen Hochwassergesetz entwertet. So ist z.B. eine aktive Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Hochwasserschutzpläne durch die Länder nicht sichergestellt. Auch das Bauen in gefährdeten Gebieten bleibt weiterhin möglich, ebenso wie eine standortunangepasste Landnutzung in Auenbereichen und der riskante Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Das Gesetz können Sie unter www.bmu.de als pdf herunterladen.


Neue EU-Hochwasserrichtlinie
Im April 2007 entscheidet das Europäische Parlament in 2. Lesung über die EU-Hochwasserrichtlinie. Der BUND fordert die deutschen Europa-Abgeordneten auf, sich für ein europaweit berechenbares und ökologisch orientiertes Konzept zur Reduzierung von Überschwemmungsschäden einzusetzen. Die Vorlage des Umweltausschusses bietet hierfür zentrale Eckpunkte und wäre auch für Deutschland wegweisend. So sollen die für einen ökologischen Hochwasserschutz wertvollen Auen wiederhergestellt werden. Und es soll geprüft werden, welche Folgekosten für die Allgemeinheit entstehen, wenn durch Baumaßnahmen Überschwemmungsflächen zerstört werden.

Eine Zustimmung zur Vorlage des Umweltausschusses wäre eine Entscheidung für vorbeugenden Hochwasserschutz.


Download     BUND-Papier zur EU-Hochwasserrichtlinie (03/2007, 39 KB)

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