Ortsverband Königstein-Glashütten

Besuch der Streuobstwiese

Am Freitag nachmittag trafen wir uns in kleiner Runde, um Herrn Schmunk beim Aufräumen seiner Streuobstwiese zu helfen.
Zunächst halfen wir beim Pflanzen eines Walnusbaumsämlings. Ein Sämling entstammt einer einzelnen Walnuss und ist nicht veredelt. Der Baum braucht länger, um Früchte zu tragen, als ein veredelter Walnussbaum.
Der Walnussbaum ist der Baum des Jahres 2008! s. auch
hier...



So sieht ein Walnussbaumsämling von oben bis unten aus!



Wir hacken ein Loch in die trockene Erde - gewässert wird später



Der Baum wird mit einem Pfosten gesichert, damit der Wind ihn nicht umweht



Stolze BUND-Kinder haben den Baum des Jahres 2008 gepflanzt


Herr Schmunk erläutert uns, dass eine Streuobstwiese regelmäßig gepflegt werden muss.
Dazu gehört der fachmännische Schnitt sowie die Vorbereitung auf den Winter und den Frühling.
Wir unterscheiden zudem strikt wischen naturgemäßem und erwerbsmäßigem Obstbaumschnitt.
Der BUND berät gerne die Obstbaumbesitzer vor Ort und bietet einen Kurs in Theorie in Praxis bei Bedarf an.


Was ist eine Streuobstwiese?
Beim Begriff des Streuobstbestandes im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 4.12.2006 (GVBl. I S. 619) handelt es sich um einen auslegungsfähigen Rechtsbegriff. Der Begriff wurde durch Erlass der obersten Naturschutzbehörde vom 21.12.1999 konkretisiert. Dieser Erlass behält uneingeschränkt Gültigkeit.

Nach diesem Erlass definieren sich Streuobstbestände durch die Merkmale:

−flächige Bestände,
−hochstämmiger,
−überwiegend extensiv genutzter Obstbäume,
−meist regionaltypischer Sorten,
−mit einer Mindestgröße von 1000 m² oder 10 Bäumen.

(Erlass HMULV vom 21.12.1999 zur Frage des Einsatzes von Hagelschutznetzen).

Die genannten Kriterien müssen stets kumulativ vorliegen. Bisher war das Merkmal „Hochstamm“ nicht festgelegt. Nach dem Erlass vom 2. August 2007 soll es entsprechend der Definition der Forschungsgesellschaft Landentwicklung Landschaftsbau e.V., deren Regelwerkausschuss in den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen seit dem Jahr 1995 die Mindeststammhöhe für einen Obsthochstamm bei 180cm vom Erdboden bis zum untersten Kronentrieb bestimmt, ausgelegt werden.

Zu betonen ist, dass – wie in dem Erlass vom 2. August 2007 ausgeführt – die Höhe des Hochstammes nur als entscheidendes Merkmal heranzuziehen ist, wenn die übrigen Merkmale nicht eindeutig vorliegen. Im Interesse eines praxisgerechten Vollzugs des gesetzlichen Biotopschutzes für Streuobstbestände wird dieser Erlass wie folgt präzisiert:

Die Höhe von 180 cm ist für Neupflanzungen heranzuziehen. In begründeten Einzelfällen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere regionale Nutzungsformen geboten ist, auch von einer Mindesthöhe von 160 cm ausgegangen


Herr Schmunk erläutert uns den Pflegeschnitt



Wir dürfen die Äste entsorgen



Die Äste werden in eine Benjes-Hecke eingebaut



Äste für die Hecke



Herr Schmunk bringt einen Leimring gegen Schädlinge an



Biologische Schädlingsbekämpfung


Nach getaner Arbeit dürfen wir die restlichen Äpfel ernten. Die ganz große Ernte ist schon vorbei: in diesem Jahr waren die Äpfel zwei bis drei Wochen früher reif als in vergangenen Jahren. Möglicherweise ist dies auch schon Ausdruck des Klimawandels.


Mit einem Apfelpflücker dürfen wir endlich ernten



Bilderbuchapfel aus biologischer Ernte



Motorsense, lautes Gedröhne mit geringer Wirkung



Abschlusstoben mit Heubällchenweitwurf


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