Ortsverband Königstein-Glashütten

Eigenheimzulage gestrichen

"Umweltschützer begrüßen die Streichung der Eigenheimzulage. Neben den Finanzhilfen im Steinkohlebergbau und den Steuervergünstigungen im Flugverkehr gehört sie aus Sicht der Umweltschutzorganisation BUND zu den "ökologisch kontraproduktivsten Subventionen" in Deutschland. "Sie fördert die Bebauung bisher ungenutzter Flächen und erhöht den Individualverkehr - mit den bekannten Nebenwirkungen wie Lärm und Abgase", heißt es. In Deutschland wird nach Berechnungen des BUND täglich eine Fläche neu bebaut, die größer ist als 170 Fußballfelder. So gingen wertvolle Flächen für Erholung, Landwirtschaft und Naturschutz verloren."
Quelle:

DER SPIEGEL

"29. November 2005
SPARKURS

Schwarz-Rot streicht Eigenheimzulage


Harte Zeiten für Häuslebauer: Künftig müssen Bauherren ohne die Eigenheimzulage auskommen. Die Bundesregierung hat die Subvention im Zuge des Programms zur Haushaltssanierung gestrichen.

Berlin - Das Bundeskabinett hat die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 beschlossen. Angesichts deutlich gefallener Finanzierungs- und Baukosten sei diese staatliche Förderung entbehrlich geworden, erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee nach der Kabinettsitzung heute in Berlin.

Tiefensee erklärte, die bisherige Pauschalförderung durch die Eigenheimzulage werde den differenzierten Wohnungsmärkten in Deutschland nicht mehr gerecht. Deshalb soll der Bundestag nun eine Änderung der Bestimmungen beschließen. Damit werde die Wohneigentumspolitik auf neue Füße gestellt. "Eine stärkere Einbeziehung der Riesterrente plus verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen insbesondere Familien mit Kindern bessere Chancen auf die eigenen vier Wände geben."

Wer jetzt bereits nach geltendem Recht Eigenheimzulage bekommt, erhält diese auch weiter bis zum Ende des Förderzeitraums. Nach dem Stichtag 1. Januar werden lediglich "Neufälle" nicht mehr berücksichtigt. Dem Fiskus bringt die Streichung nach einer Übergangszeit von wenigen Jahren Einsparungen von rund sechs Milliarden Euro jährlich. Das Geld wird zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen dringend gebraucht.

Das Baugewerbe schlägt Alarm und macht folgende Rechnung auf: Wenn von den durchschnittlich 100.000 Wohneinheiten, die jährlich mit der Eigenheimzulage gefördert werden, mittelfristig nur 20.000 pro Jahr weniger gebaut werden, bedeute dies ein Minus von jährlich knapp 2,5 Milliarden Euro bei den Wohnungsbauinvestitionen, klagt die Branche. Dahinter stünden 40.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und darüber hinaus. Ob aber wirklich weniger gebaut wird, ist völlig ungewiss.

Vorwurf der absurden Subvention

Aus anderer Perspektive erscheint die staatliche Förderung des Kaufs oder Baus von Haus- und Wohnungseigentum hingegen absurd: In Ostdeutschland stehen mehr als eine Million Wohnungen leer - das sind weit mehr als zehn Prozent des gesamten Bestands. Auch in den meisten westdeutschen Städten hat sich die Wohnungsnot seit Anfang der neunziger Jahre deutlich verringert. Angesichts des Geburtenrückgangs dürfte die Nachfrage weiter sinken.

Umweltschützer begrüßen die Streichung der Eigenheimzulage. Neben den Finanzhilfen im Steinkohlebergbau und den Steuervergünstigungen im Flugverkehr gehört sie aus Sicht der Umweltschutzorganisation BUND zu den "ökologisch kontraproduktivsten Subventionen" in Deutschland. "Sie fördert die Bebauung bisher ungenutzter Flächen und erhöht den Individualverkehr - mit den bekannten Nebenwirkungen wie Lärm und Abgase", heißt es. In Deutschland wird nach Berechnungen des BUND täglich eine Fläche neu bebaut, die größer ist als 170 Fußballfelder. So gingen wertvolle Flächen für Erholung, Landwirtschaft und Naturschutz verloren.

Wer nun noch quasi in letzter Minute in den Genuss der staatlichen Förderung kommen will, muss sich sputen. Wie das Bundesfinanzministerium erläuterte, haben Bauherren, die vor dem 1. Januar mit der "Herstellung" beginnen, und Käufer, die vor dem 1. Januar den notariellen Kaufvertrag abschließen, noch Anspruch auf die Zulage nach den alten Regelungen.

Als Beginn der "Herstellung" gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wird. Sind nur die Bauunterlagen einzureichen, also etwa eine Bauanzeige, gilt dieser Zeitpunkt. Ist weder ein Bauantrag noch eine Anzeige erforderlich, ist der Tag maßgebend, an dem die Bauarbeiten beginnen.
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